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Zusatzversicherung stat. Behandlung übernimmt nicht alles
Verfasst: 11.07.2010, 16:42
von heinrich
Hallo,
da ich vom PKV-Recht nicht so viel Ahnung habe; hier meine Frage.
Stat. Aufenthalt mit Chefarztbehandlung und 1 oder 2 Bett Zimmer.
Der Fall lag jetzt vor:
Chef-Doc und 2 Bettzimmer wurde gewählt.
Rechnung vom Krankenhaus kommt.
ca. 800 EUR
700 werden von der Zusatzversicherung übernommen.
Muss der Zusatz-Versicherte sich jetzt mit dem Krankenhause rumschlagen.
Wird das Krankenhaus auf die Diff. bestehen.
Welche Erfahrungen habt Ihr PKV-Experten
Verfasst: 11.07.2010, 17:02
von Cassiesmann
Dem Krankenhaus ist egal, wie Sie sich rückversichern und wird bei korrekter Rechnungsstellung auf die 800€ bestehen. Der Krankenversicherung ist wiederum das Vertragsverhältnis zwischen KH und Patient egal. Mit welcher Begründung lehnte die Zusatzversicherung die volle Übernahme ab?
Ist die Rechnung des KH um 15% oder um 25% gekürzt?
Die Rechnung vom Krankenhaus ...
Verfasst: 11.07.2010, 17:13
von GS
... betrifft vermutlich ausschließlich den 2-Bettzimmerzuschlag.
Wie hoch ist dieser angesetzt, m.a. W. wie lange war der stationäre Aufenthalt?
Verfasst: 12.07.2010, 10:56
von romkatzi
Die Angaben sind noch ein wenig dürftig...
Was wurde denn nicht übernommen? GOÄ-Ziffern oder Steigerungsfaktor bei der Arztrechnung?
Oder der Zimmerzuschlag? Oder was auch immer?
Hilfreich wär auch der Name des Krankenhauses und der zugehörige Ort.
Verfasst: 12.07.2010, 20:58
von heinrich
die Begründung der Zusatzversicherung war
XG92A (dies könnte Nr eines Blocksteines sein)
"Da wir nichta lle Rechnungspositionen anerkennen konnten, ist eine direkte Zahlung an den Rechnungsaussteller nicht möglich.bitte zahlen Sie die Differenz nicht aus eigener Tasche, sondern sprechen Sie mit Ihrem Arzt.Wir gehen davon aus, dass bei der Rechnungsstellung ein Fehler passiert ist und die Rechnung entsprechend korrigiert wird"
9981A Behandlungsdatum: hier kommt jetzt der Tag der stat. Aufnahme
"Die Leistungen der GOA 2256 können neben den Leistungen nach GOÄ 2137 nicht in Ansatz gebracht werden, da sie in den operativen Zielleistungen enthalten sind und kein eigenständiges Therapieziel darstellen"
Verfasst: 12.07.2010, 21:51
von DKV-Service-Center
Hallo heinrich
.[quote]bitte zahlen Sie die Differenz nicht aus eigener Tasche, sondern sprechen Sie mit Ihrem Arzt.Wir gehen davon aus, dass bei der Rechnungsstellung ein Fehler passiert ist und die Rechnung entsprechend korrigiert wird"[/quote]
das sieht doch gut aus von der Versicherung gibt es jede Unterstützung in diesem Fall, selbst ne kleine Rechtschutz, doof nur wenn der Kunde bereits gezahlt hat.
wenn nicht hat er gute Karten ist die Rechnung richtig zahlt die Versicherung, ist Sie falsch hat Sie im Sinne der Versicherten gehandelt
Gruß
Verfasst: 12.07.2010, 22:19
von heinrich
Danke DKV
Verfasst: 12.07.2010, 23:11
von Cassiesmann
Wenn gezahlt wurde bitte trotzdem reklamieren.
Passend dazu erlaube ich mir mal einen Link zu posten (vorletzter Absatz), evtl. passt er ja:
http://www.scoop-aerzteberatung.de/beri ... 300_6_1419
Verfasst: 14.07.2010, 21:29
von heinrich
Dank an alle.
Telefonat mit Krankenhaus geführt.
Bgründung der Zusatzversicherung rübergefaxt.
Krankenhaus sagt. "Wir geben uns geschlagen. Man könnte drüber streiten
aber wegen der paar lumpigen EUROS (ca. 50 EUR) verzichtet man darauf"
Verfasst: 14.07.2010, 21:50
von Cassiesmann
Fein