Wechsel in PKV möglich?

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Markus
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Wechsel in PKV möglich?

Beitragvon Markus » 21.02.2007, 12:24

Hallo zusammen,

ich habe am 1.8.2006 meinen Arbeitgeber gewechselt. Da ich nicht sofort als übermütig und gierig abgestempelt werde habe ich nur ein relativ geringes Gehalt gefordert: 45500€ (<JAEG). Leider habe ich damals überhaupt nicht an die PKV gedacht. Als jetzt ab Januar die GKV-Beiträge erhöht wurden habe ich erst an die PKV gedacht. Es ist so, dass ich meine Probezeit vorzeitig Anfang Januar bestanden habe und auch hervorragende Leistungen gebracht habe, so dass einer Gehaltserhöhung nichts im Wege steht.

Eine Versicherungsfachfrau hat mir nun erzählt, dass ich in die PKV wechseln kann, wenn mein Gehalt 2007 über JAEG liegt (und evtl. das Gehalt von Dezember 2006). Dann hat Sie noch was von Grauzone erzählt, aber schriftlich hab ich das nicht.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

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Re: Wechsel in PKV möglich?

Beitragvon DKV-Service-Center » 21.02.2007, 20:01

Hallo Markus,


[quote]Eine Versicherungsfachfrau hat mir nun erzählt,[/quote]
Märchen erzählt man :-)

wie hat Ihr AG Sie gemeldet welche Versicherungsstatus haben Sie ?
meiner Meinung nach sind Sie versicherungspflichtig !
Kann man jedoch nicht so aus der Ferne sagen :-)
aus diesem Grunde ist die AG Meldung wichtig.
Nach aktuellen Stand steht auch eine 3 jährige Pflicht im Raum in welcher Sie die freiwillige Versicherung bestätigen müssen. MfG

Markus
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Beitragvon Markus » 21.02.2007, 20:24

Die Gesundheitsreform mit der 3-Jahresfrist tritt ja erst am 1.4.2007 in Kraft und ich habe bereits Ende Januar meiner GKV gekündigt (die Kündigungdfrist läuft also nach 2 Monaten Ende März ab).

Zudem gäbe es ja auch freie Versicherungswahl, wenn ich im Moment von meiner Firma mit einem Gehalt von mehr als JAEG = 47750 Euro eingestellt werden würde. Muss ich jetzt kündigen, um mich mit höherem Gehalt neu einstellen zu lassen?

Mein Arbeitgeber hat mich für 2006 natürlich pflichtversichert gemeldet. Für 2007 ist noch keine Meldung draussen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.02.2007, 22:00

hallo Markus
[quote]Mein Arbeitgeber hat mich für 2006 natürlich pflichtversichert gemeldet. [/quote]

:-) und nun hoffen Sie durch eine kleine Lücke des Gesetzes zu fallen :-)
jo kann mann versuchen , aber Bitte mit Sicherheitsgurt, also nur eine PKV welche noch die Rückabwicklung garantiert.

Da Ihr AG immer noch keine Meldung als freiwillig Versicherter abgegeben hat gelten Sie Stand heute als pflichtig diese Meldung würde also erst zum 1.1.2008 erfolgen.

gruß

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Beitragvon fwilke » 27.02.2007, 00:05

Eigentlich ist es doch ganz einfach:

Wurde zum 01.01.2007 bereits die JAEG überschritten? --> Dann sind Sie freiwilliges Mitglied der GKV, und die Kündigung, die Sie vor der letzten und abschließenden Lesung der Gesundheitsreform eingereicht haben, rettet Sie vor der 3-Jahres-Regelung.

Wurde erst später durch eine Gehaltserhöhung die JAEG überschritten? Dann sind Sie erst ab 01.01.2008 "freiwilliges" Mitglied der GKV, fallen aber unter die angesprochene 3-Jahres-Regelung. Diese steht übrigens nicht im Raum, sondern im Gesetzestext.

Frank Wilke

GS
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Beitragvon GS » 28.02.2007, 01:44

Hallo Markus,

wenn Ihr Gehalt frühestens am 1.1.07 die Entgeltgrenze überschritten hat - vergessen Sie es. Frühester Wechsel zur PKV wäre dann der 1.1. 2010 - wie fwilke richtig schreibt, steht die 3-Jahres-Regelung inzwischen nicht nur im Raum, sondern auch im Gesetz.

War das aber schon im Dez. 2006 der Fall (z. B. 12 x Dezembergehalt > 47.700 €), sind Sie nach altem Recht seit 1.1.2007 nicht mehr pflichtig gewesen. Die Kündigung der GKV vor dem 2.2.2007 - die Sie ja realisiert haben - genügt dann. Im Idealfall hatten Sie dann schon die Annahme von einer Privaten Krankenversicherung bestätigt, es ging aber auch 'ohne'. Ist aber inzwischen doch schon längst erledigt?

Gruß
Gerhard

Biestig
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Beitragvon Biestig » 28.02.2007, 18:13

Markus hat geschrieben:Die Gesundheitsreform mit der 3-Jahresfrist tritt ja erst am 1.4.2007 in Kraft und ich habe bereits Ende Januar meiner GKV gekündigt (die Kündigungdfrist läuft also nach 2 Monaten Ende März ab).


Hi,

die lezte Frist war der 2 Februar. Diejenigen, die bisdahin über dem JAEG verdienten konnten noch wechseln, alle die ab diesem Zeitpunkt über der JAEG verdienen müssen wohl oder übel 3 Jahre warten, bis sie wechseln können.

Es gäbe aber eine Möglichkeit, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass Sie im Jahr 2007 über der JAEG verdienen würden, dann könnte es gehen. Nur die 3-Jahres-Grenze ist jetzt schon aktiv.

Biestig

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Beitragvon fwilke » 28.02.2007, 22:20

Das ist leider nicht ganz korrekt. Nur wer am 01.02. freiwilliges Mitglied einer GKV war und seine Kündigungsschreiben am 01.02. seiner GKV zukommen ließ, entgeht der 3-JAhres-Regelung.

Die genannte Möglichkeit geht definitiv nicht.

Frank Wilke

GS
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Beitragvon GS » 28.02.2007, 22:45

Biestig <--> Wilke

1:0 für Wilke

Sorry, Biestig, Herr Wilke hat Recht.

Wer erstmals 2007 die Entgeltgrenze überschritten hat, war auch nach dem alten Recht weiterhin pflichtig bis Ende 2007. Auch eine Kündigung vor dem 2.2. rettet ihn nicht für die PKV, nicht mal ein vorheriger PKV-Abshluss + Kündigung vor dem 2.2.

Leider vergebliche Liebesmüh + Angfangsstorno obendrein.

Grüße
Gerhard

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Beitragvon Biestig » 01.03.2007, 17:01

fwilke hat geschrieben:Das ist leider nicht ganz korrekt. Nur wer am 01.02. freiwilliges Mitglied einer GKV war und seine Kündigungsschreiben am 01.02. seiner GKV zukommen ließ, entgeht der 3-JAhres-Regelung.

Die genannte Möglichkeit geht definitiv nicht.

Frank Wilke


Das ist schon richtig. Das war auch vorher die Regelung mit dem Arbeitgeber, ich meinte nur, dass er jetzt sowieso nicht mehr wechseln kann und wohl oder übel die drei Jahre warten muss... Da er ja jetzt nicht über der JAEG verdient...

Biestig

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Beitragvon Frank » 02.03.2007, 19:12

So, jetzt gibt es zum Thema einen ausführlichen Beitrag mit Beispielen und offiziellen Gesetzesauszug.
http://www.forum-krankenversicherung.de ... .php?t=329


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