Rückwirkender Risikozuschlag, ist das rechtens?
Verfasst: 29.07.2010, 07:53
Hallo,
gestern habe ich einen Brief meiner PKV erhalten.
Aufgrund einer nicht angegebenen Erkrankung bei Vertragsabschluss
würden sie jetzt ab sofort einen Risikozuschlag in Höhe von 85€ (monatl.) erheben.
Diesen Betrag müsste ich auch rückwirkend zum 01.01. diesen Jahres zahlen. Bei der telefonischen Rückfrage wurde mir erklärt, dass ein akuter Hexenschuss eine Erkrankung sei, die man angeben müsste.
Ich habe der Dame erklärt, dass ich 2008 deswegen 3mal in Behandlung war und ich nicht chronisch Rückenkrank sei.z.B. 2007,2006 und 2009 war ich nicht wegen akuter Rückschmerzen beim Arzt. Dieses bestätigte mir auch meine Hausärztin. Ich habe kein Rückenleiden oder Bandscheibenvorfall oder ähnliches. Bei Vertragsabschluss wurden meinerseits alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, ich wollte niemanden täuschen.
Die Dame meinte, dass ich auf jedenfall die 85€ RZ zahlen müsse. Ein
Attest von einem z.B. Orthopäden würde nichts bringen.
Es wäre nett, wenn IHR mir helfen würdet....ich bin wirklich ratlos.
Eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Hilfe ist für mich selbstverständlich.
Besten Dank im Voraus.
gestern habe ich einen Brief meiner PKV erhalten.
Aufgrund einer nicht angegebenen Erkrankung bei Vertragsabschluss
würden sie jetzt ab sofort einen Risikozuschlag in Höhe von 85€ (monatl.) erheben.
Diesen Betrag müsste ich auch rückwirkend zum 01.01. diesen Jahres zahlen. Bei der telefonischen Rückfrage wurde mir erklärt, dass ein akuter Hexenschuss eine Erkrankung sei, die man angeben müsste.
Ich habe der Dame erklärt, dass ich 2008 deswegen 3mal in Behandlung war und ich nicht chronisch Rückenkrank sei.z.B. 2007,2006 und 2009 war ich nicht wegen akuter Rückschmerzen beim Arzt. Dieses bestätigte mir auch meine Hausärztin. Ich habe kein Rückenleiden oder Bandscheibenvorfall oder ähnliches. Bei Vertragsabschluss wurden meinerseits alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, ich wollte niemanden täuschen.
Die Dame meinte, dass ich auf jedenfall die 85€ RZ zahlen müsse. Ein
Attest von einem z.B. Orthopäden würde nichts bringen.
Es wäre nett, wenn IHR mir helfen würdet....ich bin wirklich ratlos.
Eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Hilfe ist für mich selbstverständlich.
Besten Dank im Voraus.