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Vertragsadauer

Verfasst: 10.08.2010, 19:48
von WolfgangH.
Gibt es bei der PKV eine Mindestvertragslaufzeit?

Verfasst: 10.08.2010, 20:41
von hulrich
Je nach Anbieter 1 bis 3 Jahre.

Verfasst: 10.08.2010, 21:44
von Cassiesmann
Diese Vertragslaufzeit gilt aber nicht für Sonderkündigungsrechte, insb. eine GKV-Pflicht.

Verfasst: 10.08.2010, 21:54
von Knackwurst
Die meisten privaten Krankenversicherungen laufen meines Wissens 2 Jahre, wobei als erstes Jahr der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem 31.12. gilt.

Es empfiehlt sich daher, vor allem bei Zusatzversicherungen, den 01.12. als Vertragsbeginn zu wählen. Dann kann man bereits nach 13 Monaten kündigen.

Da die spontane Nachmeldepflicht entfallen ist, sollte man am besten den Antrag im Juni stellen und den Vertrag bis zum 01.12. vordatieren lassen (i.d.R. bis max. 6 Monate möglich).

Verfasst: 11.08.2010, 11:25
von Roland Gutsch
Diese Vertragslaufzeit gilt aber nicht für Sonderkündigungsrechte, insb. eine GKV-Pflicht.
..sowie Erhöhung des Beitrages. (außerordentliche Kündigung)

Der mögliche Kündigungstermin für eine "ordentliche Kündigung" ist nicht immer der 31.12. eines Jahres. Dies ist nur bei den Anbietern der Fall, bei denen das "Versicherungsjahr" mit dem "Kalenderjahr" identisch sind.

Wenn das "Versicherungsjahr" gilt, ist der Termin abhängig davon, in welchem Monat der Vertrag begonnen hat.

Sie müssen also in Ihrem Vertrag nachschauen, oder den Vermittler / Versicherer fragen.