Hallo ihr da draußen,
ich habe ein Problem. Und zwar habe ich Mitte April mein Studium abgeschlossen (bin allerdings nicht offiziell exmatrikuliert!) und habe zum 1.7. einen Job im Ausland angenommen. Ich habe mich zwischenzeitlich nicht arbeitslos gemeldet.
Ich war während meines Studiums privat über meinen Vater mitversichert (und damit auch beihilfeberechtigt). Nun haben wir allerdings nicht gewusst, dass der Beihilfeanspruch mit der letzten Prüfung endet und ich mich danach hätte privat vollversichern müssen.
Leider hatte ich genau in dieser Zeit eine OP mit 6 tägigem Krankenhausaufenthalt. Jetzt hat mein Vater einen Beihilfeantrag gestellt und dieser wurde abgelehnt, da ich zum Zeitpunkt der OP nicht mehr beihilfeberechtigt gewesen sei (dadurch wurden wir erst auf dieses Problem mit der Beihilfe aufmerksam). Die Krankenkasse zahlt problemlos...allerdings nur ihre 20%.
Kann mir jemand sagen, ob ich mich noch rückwirkend krankenversichern muss (in diesem Fall wäre ich natürlich froh darüber), und ob die private Krankenversicherung dann auch für die übrigen 80% aufkommt?
Viele Grüße
Mecki
Beihilfe weg; rückwirkend privat vollversichern möglich?
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Re: Beihilfe weg; rückwirkend privat vollversichern möglich?
Mecki hat geschrieben:Hallo ihr da draußen,
ich habe ein Problem. Und zwar habe ich Mitte April mein Studium abgeschlossen (bin allerdings nicht offiziell exmatrikuliert!) und habe zum 1.7. einen Job im Ausland angenommen. Ich habe mich zwischenzeitlich nicht arbeitslos gemeldet.
Ich war während meines Studiums privat über meinen Vater mitversichert (und damit auch beihilfeberechtigt). Nun haben wir allerdings nicht gewusst, dass der Beihilfeanspruch mit der letzten Prüfung endet und ich mich danach hätte privat vollversichern müssen.
Leider hatte ich genau in dieser Zeit eine OP mit 6 tägigem Krankenhausaufenthalt. Jetzt hat mein Vater einen Beihilfeantrag gestellt und dieser wurde abgelehnt, da ich zum Zeitpunkt der OP nicht mehr beihilfeberechtigt gewesen sei (dadurch wurden wir erst auf dieses Problem mit der Beihilfe aufmerksam). Die Krankenkasse zahlt problemlos...allerdings nur ihre 20%.
Kann mir jemand sagen, ob ich mich noch rückwirkend krankenversichern muss (in diesem Fall wäre ich natürlich froh darüber), und ob die private Krankenversicherung dann auch für die übrigen 80% aufkommt?
Viele Grüße
Mecki
Eine rückwirkende Versicherung ist, kraft Gesetz, sechs Monate später möglich.
Zuletzt geändert von hulrich am 14.08.2010, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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