Kann mich nicht krankenversichern

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Michael--S
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Kann mich nicht krankenversichern

Beitragvon Michael--S » 28.02.2007, 00:59

Hallo!

Folgendes Problem:

Ich bin 28, war 8 Jahre lang Zeitsoldat und erhalte ab kommenden Monat Übergangsgebührnisse der Bundeswehr, da ich noch bis August 07 eine Wirtschaftsschule besuche.
Ab diesem Zeitraum erhalte ich 70 % Beihilfe für den Krankheitsfall, die restlichen 30 % muss ich privat absichern.

Nun kommt der springende Punkt:

Ich kann diese 30 % nicht absichern....

Möglichkeit 1: GKV, geht nicht, Vorversicherungszeitraum nicht erüllt (dummerweise vor 8 Jahren keine Anwartschaft abgeschlossen), da man als Zeitsoldat 8 Jahre freie Heilfürsorge erhält, abgesehen davon würde ich nur zu 100 % versichert werden

Möglichkeit 2: PKV, nehmen mich nicht, da im Jahr 2001 ein Bandscheibenvorfall (nochmal bestätigt im Jahr 2007) diagnostiziert wurde, zwar keine Probleme damit, aber welche PKV nimmt schon einen potentiellen Kostenfaktor?!


Ab 01.04 tritt bekanntlich ja ein Teil der neuen GesundhReform in Kraft. Jeder Bürger muss krankenversichert werden. Hört sich gut für mich an, nach einem Anruf beim Bundesministerium für Gesundheit wurde mir gesagt, dass die GKV mich nicht aufnehmen muss, da ein Versicherungsverhältnis (-->70% Beihilfe!) existiert. Ganz toll...

Beim Sozialberater angerufen, ob ein Austritt aus der Beihilfe möglich ist, um endlich in den Genuss eines Versicherungsschutzes zu kommen (da ich ja dann gar keinen Versicherungsschutz hätte--> Versicherungspflicht für GKV ab 01.04.):
Nicht möglich, 70 % Beihilfe ist an Übergangsgebührnisse gekoppelt und kann nicht abgelehnt werden!!!!

Möglichkeit zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses auf 410 € Basis, um in die Sozialversicherungspflicht zu kommen (der Arbeitgeber muss erst noch gefunden werden...410 €?1) wäre gegeben, zeitlich aufgrund der Ganztagsschule bedingt machbar.
Dummerweise werden dann meine Übergangsgebührnisse um 15 % gekürzt, da ich über den für mich berechneten max. Zuverdienst von 335 € komme. Das heißt dann grob überschlagen mit 2 Arbeitsverhältnissen LStKlasse I (Übergangsgebürhnisse) und VI (Beschäftigung) würde ich dann 500 € für eine Krankenversicherung zahlen..ist mir fast ein bißchen zu teuer bei dem Verdienst..und theoretisch wäre ich dann zu 170 % (100 % GKV + 70 % Beihilfe) versichert.
Meine Zuzahlungen für die Quartale oder Medikamente dürfte ich aber trotzdem leisten...

:shock:

Und in zwei Wochen überschlag ich mich dann mit meinem Auto, bleib auf 30 % Krankheitskosten sitzen, melde Privatinsolvenz an (nachdem meine Konten, Spareinlagen sowie meine Kapitallebensversicherung gepfändet wurden), bleib daheim in meiner neuen Sozialwohnung und geh dem Staat auf den S....dann hätt ich wenigstens keine Probleme mehr mit versichern/Kostenübernahme...

Für jetwege Vorschläge zur Vermeidung einer solchen Situation wäre ich sehr dankbar

Grüße

GS
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Beitragvon GS » 28.02.2007, 01:27

Hallo Michael

Sie schreiben, vor 8 Jahren "dummerweise" keine Anwartschaft in der GKV vereinbart zu haben.

Gab es damals denn einen anderen Grund als "dummerweise", alternativ auch keine private Anwartschaft abzuschließen? Darüber gingen Sie kommentarlos hinweg. Der Bandscheibenvorfall in 2001 kann es ja kaum gewesen sein, der kam 2 Jahre später ...

Genau das wäre es aber gewesen, was Sie jetzt während der Übergangsphase gebraucht hätten.

Hilft Ihnen nun sicher nicht mehr viel, als Beispiel für angehende Zeitsoldaten herzuhalten, wie man es nicht machen soll. Aber vielleicht hilft es anderen, die die 8 (oder 4 oder 12) Jahre noch vor sich haben.

Devise: "Z" ab Z4 nur mit Anwartschaft von Beginn an.

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Beitragvon Michael--S » 28.02.2007, 16:15

Hallo,

nein, es gab keinen Grund keine Anwartschaft (weder gesetzlich noch privat) abzuschließen. Deswegen nenne ich mein damaliges Verhalten auch "dumm"...
Und richtig erkannt, jetzt bräuchte ich eine Anwartschaftsversicherung, denn wenn ich die hätte, bräuchte ich hier nicht zu posten...

Mir geht es darum, dass mir keine Möglichkeit bleibt, 30 % Krankenrestversicherung abzuschließen und im Krankheitsfall diese Kosten selbst tragen muss

GS
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Beitragvon GS » 28.02.2007, 16:57

Hallo Michael,

noch vier Monate bis Laramie :)

Soll heißen: Was am 1.4. in Richtung GKV nicht geht, funktioniert ab 1.7.2007 in Richtung PKV:

Ein Beitrittsrecht zur PKV zumindest für den sogenannten Standardtarif (für Beihilfeberechtigte: STB). Damit sind zumindest die Grundkosten (vor allem 30 % allgemeine Behandlung im Krankenhaus, ferner 30 % beim Arzt und Zahnarzt, wenn auch nur zum 1,7fachen Satz) gedeckt.

Nur bis zum 30.6. sollte möglichst kein Krankenhausaufenthalt dazwischen kommen. Bis dahin also "Hab acht".

Welche PKV? Grundsätzlich darf keine ablehnen. Also vielleicht die, die man sich sonst auch ausgesucht hätte. Oder würfeln.

Gruß
Gerhard

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Beitragvon fwilke » 28.02.2007, 18:07

Hallo Michael--S,

ich würde die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen (siehe meine Nachricht). Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich ein Versicherer finden lässt, der trotz Bandscheibenvorfall versichert. Ohne Risikozuschlag wird's wohl nix, wenn er nicht operiert wurde, aber .... unmöglich ist es nicht.

Frank Wilke

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Beitragvon Michael--S » 28.02.2007, 19:50

Hallo.

aha. Plichtversicherung der PKVs zum 01.07., das ist doch wenigstens schon mal ein Ziel...

Danke schon mal für eure Bemühungen

Grüße


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