Hallo Sliver,
Zitat:
Der Arzt entscheidet im Rahmen der Behandlung, welche Verordnungen wirtschaftlich und notwendig sind. Wenn das erfüllt ist, stellt er ein Kassenrezept aus und die Kasse bezahlt es direkt.
das heißt für mich, sollte ich mich in einer GKV versichern lassen: Ich wähle mir einen von der GKV akzeptierten Allgemeinmediziner als Hausarzt aus und immer, wenn irgendwelche Arztbesuche oder Behandlungen anstehen, überweist er mich an einen dafür zuständigen Arzt und sichert mir durch das Kassenrezept an die GKV die Kostenübernahme der Behandlung zu?
In der GKV gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Ich gehe zur Behandlung zum Hausarzt (und zahle 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal). Wenn der Hausarzt die Behandlung eines Spezialisten für erforderlich hält, stellt er eine
Überweisung für den Spezialisten aus. Dort entfällt dann die Praxisgebühr. Die Ärzte rechnen beide direkt mit der Versicherung (bzw. Kassenärztlichen Vereinigung) ab: der Hausarzt über die Versichertenkarte und der Facharzt über die Überweisung.
Teilweise werden von Ärzten auch Zusatzleistungen angeboten, die nicht notwendig sind: hierfür ist immer die
vorherige Unterschrift des Patienten erforderlich. Hier kann eine Nachfrage bei der Krankenkasse hilfreich sein, aus welchen Gründen die Krankenkassen das als nicht notwendig ansehen.
2) Ich gehe direkt zum Facharzt und zahle dort 10 Euro Praxisgebühr.
Der Facharzt kann auch eine Überweisung zum Hausarzt ausstellen. Alles andere wie bei 1).
Was geschieht in solchen Spezialfällen wie die Sache mit der Logopädie. Ich musste damals extra zu einem "Phoniater", ein spezialisierter HNO-Arzt (denn ein Hausarzt kann mir da ja nicht viel weiterhelfen). Würde diese Arztrechnung und die anschließende Logopädiebehandlung auch von der GKV übernommen werden, auch wenn dieser Arzt nicht in unmittelbarer Nähe war?
Wenn der Hausarzt oder HNO-Arzt eine Überweisung ausstellt, werden die Kosten für die Behandlung bei einem
zugelassenen Phoniater übernommen:
http://www.kbv.de/arztsuche/178.html#mapZugelassene Phoniater sind anscheinend sehr selten. Ggf. ist aber auch die Fachkenntnis eines HNO-Arztes ausreichend.
http://www.kbv.de/patienteninformation/24895.htmlDie Entfernung spielt nur bei einer möglichen Erstattung der Fahrkosten eine Rolle (und in seltenen Fällen bei stationärer Behandlung).
Aus der Heilmittelverordnung werde ich nicht ganz schlau..beziehen sich diese Ausführungen auf "medzinisch notwendig"?
Die Heilmittel-Richtlinien sind für den Arzt verbindlich, wenn er prüft, welche Heilmittel notwendig sind.
Generell störe ich mich an solchen Formulierungen, dass GKV Versicherte nur die nächst gelegenen Ärzte zur Behandlung aufsuchen können. Was ist, wenn ein Spezialist erfoderlich ist, der 100 km entfernt ist? Hat man als GKV Versicherter überhaupt ein Anrecht auf Spezialisten, sofern medizinisch notwendig?
Wenn der behandelnde Arzt einen Spezialisten hinzuziehen möchte, stellt er eine Überweisung für die jeweilige Fachrichtung aus. Einen Namen oder Ort gibt er nicht. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt eine Überweisung ausstellt und der Spezialist eine Kassenzulassung hat.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__76.htmlBisher habe ich noch nie von einem Fall gehört, dass einem Versichereten nach Absatz 2 die Mehrkosten berechnet werden.
Bei einer stationären Behandlung (oder ambulanten OP) ist das denkbar, auch auch (sehr) selten (ggf. wenn die Behandlung in einem anderen Bundesland erfolgt).
Am besten bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die in Frage kommt, persönlich erkundigen, welche Regelungen dort praktiziert werden.
Ich fand den BdV Text, den Sie mir verlinkt haben, sehr hilfreich. Dort stand beispielsweise hinsichtlich der Arztwahl, dass GKV Versicherte Zugriff auf alle Vertragsärzte haben. Sind Vertragsärzte generell all diejenigen, die keine Privatklinik führen?
Vertragsärzte sind Ärzte mit einer eigenen Arztpraxis, die die Berechtigung haben, direkt über die Versichertenkarte abzurechnen. Sie sind in der regel am Schild "alle Kassen" zu erkennen. Von den Krankenhausärzten haben nur sehr wenige eine Kassenzulasung (meist für sehr spezielle Leistungen): sogenannte ermächtigte Ärzte. Im Krankenhaus können sich GKV-Versicherte sonst nur stationär, im Notfall oder bei einer ambulanten OP behandeln lassen.
Arztsuche: s.o.
Dieser Punkt interessiert mich auch:
Zitat:
Eine gute Alternative zur PKV ist die GKV, ergänzt mit einer
Krankenhaus-Zusatzversicherung. So bekommen Kassenpatienten zum
Beispiel einen „Komfortschutz“ im Krankenhaus mit Unterbringung im
Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
Sie hatten so etwas Ähnliches in Ihrer Antwort auch kurz erwähnt..kann ich solch eine Zusatzversicherung auch schon als Student abschließen ohne ein größeres Einkommen zu haben (außer 400 € Job)?
Ich bräuchte diese Zusatzklausel im Moment zumindest nur einmal für einen größeren medzinischen Eingriff im Krankenhaus..das wäre aber eher eine einmalige Sache.
Auch Studenten können eine Zusatzversicherung abschließen. Praktisch wird es aber vermutlich wenig Sinn machen, wenn ein Eingriff bereits absehbar ist (Grundsatz: "Keine Privatversicherung versichert ein bereits brennendes Haus"). Die entscheidende Frage ist dann eher, ob es für die Zeit nach dem Eingriff auch gewünscht wird.
Um Sie nicht weiter unnötig mit Fragen zu belästigen, an welche Ämter kann ich mich für meine Fragen wenden und wo finde ich eine Übersicht über alle für mich verfügbaren GKVs? Kann ich mich an die BdV-Leute wenden?
Das sind keine unnötigen Fragen und auch keine Belästigung!
Ämter gibt es dafür keine. Die Verbraucherzentrale berät auch zu den Fragen "GKV oder PKV?" bzw. "Wie wähle ich eine gesetzliche Krankenkasse?". Sonst einfach mal 2 oder 3 Krankenkassen aufsuchen und beraten lassen (viele haben auch ausführliches Infomaterial, besonders wenn man bisher PKV-versichert war). Und dann ganz in Ruhe überlegen und ggf. nochmal hier im Forum melden.
Alle 163 gesetzlichen Krankenkassen:
http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKr ... ste.gkvnet
(viele sind aber nur in bestimmten Bundesländern wählbar)
Bezüglich der aktuellen Leistungen am besten auch die behandelnden Ärzte befragen ("Was wäre, wenn ich gesetzlich versichert wäre?")
Gruß
RHW