Beschäftigungsaufnahme als Beilhilfeberechtigter

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officertommy
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Beschäftigungsaufnahme als Beilhilfeberechtigter

Beitragvon officertommy » 13.09.2010, 15:21

Folgender Fall:Als Angehörige zu 70% beihilfeberechtigt und seit 4 Jahren 30% PKV versichert, jetzt Aufnahme einer (befristeten) Beschäftigung (nicht geringfügig, aber unter 17.000 Euro/Jahr). Kind ebenfalls in PKV.

Besteht eine Pflicht zur Versicherung in der GKV? Welche Möglichkeit besteht, weiterhin PKV-versichert zu bleiben, zumal die Beihilfeberechtigung sich nicht ändert? #-o

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 13.09.2010, 16:10

Da Sie über 400€ Verdienen und mutmaßlich unter 55 Jahre alt sind, sind Sie GKV-pflichtig. Ich kenne keinen Ausweg um in der PKV zu bleiben.

officertommy
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Beitragvon officertommy » 14.09.2010, 09:39

Obwohl sie noch nie GKV war und auch evtl. nur einen Monat lang beschäftigt wird? Wäre schon des Aufwands wegen unsinnig...

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.09.2010, 20:55

Hm, das hat mit Aufwand nicht viel zu tun, sondern mit dem Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen.

officertommy
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Beitragvon officertommy » 14.09.2010, 21:05

Danke trotzdem... -fr-


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