Folgender Fall:Als Angehörige zu 70% beihilfeberechtigt und seit 4 Jahren 30% PKV versichert, jetzt Aufnahme einer (befristeten) Beschäftigung (nicht geringfügig, aber unter 17.000 Euro/Jahr). Kind ebenfalls in PKV.
Besteht eine Pflicht zur Versicherung in der GKV? Welche Möglichkeit besteht, weiterhin PKV-versichert zu bleiben, zumal die Beihilfeberechtigung sich nicht ändert?
Beschäftigungsaufnahme als Beilhilfeberechtigter
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