Hallo,
vor einigen Tagen bin ich 28 Jahre alt geworden. Wenn ich richtig informiert bin, ändert sich dann was bzgl. der Krankenversicherung.
Um was muss ich mich kümmern?
Ich bin bisher über meine Eltern privatversichert.
Welche Optionen habe ich jetzt? Und was muss ich in die Wege leiten?
Gruß
28
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hallo,
ich gehe mal davon aus, dass du bisher über deine eltern beihilfe versichert warst. wenn du jetzt keine versicherungspflichtige tätigkeit aufnimmst, muß du dich komplett privat versichern. kommt jetzt auch darauf an, was du machst. wenn du noch studierst gibt es bei einigen privaten gesellschaften günstige ausbildungstarife. kommst du aus den alten oder neuen bundesländern?
ich gehe mal davon aus, dass du bisher über deine eltern beihilfe versichert warst. wenn du jetzt keine versicherungspflichtige tätigkeit aufnimmst, muß du dich komplett privat versichern. kommt jetzt auch darauf an, was du machst. wenn du noch studierst gibt es bei einigen privaten gesellschaften günstige ausbildungstarife. kommst du aus den alten oder neuen bundesländern?
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Anspruch auf ALG I habe ich nicht.
Anspruch auf ALG II hat doch strenggenommen jeder Arbeitslose, oder nicht? Hab ich aber nicht beantragt.
Kann mir jemand hier kurz, in knappen Stichpunken auflisten, wo für mich die Vor- und Nachteile bei PKV bzw. GKV liegen?
Und wo kann ich mich denn mal am besten beraten lassen? ...ohne dass ich befürchten muss, dass mir der jeweilige Berater direkt seinen Kram verkaufen möchte.
Gruß
Anspruch auf ALG II hat doch strenggenommen jeder Arbeitslose, oder nicht? Hab ich aber nicht beantragt.
Kann mir jemand hier kurz, in knappen Stichpunken auflisten, wo für mich die Vor- und Nachteile bei PKV bzw. GKV liegen?
Und wo kann ich mich denn mal am besten beraten lassen? ...ohne dass ich befürchten muss, dass mir der jeweilige Berater direkt seinen Kram verkaufen möchte.
Gruß
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- Postrank7
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Jo, so etwas gibt es dann zahlen Sie für die Beratung, ohne den Kram zu kaufen.
Ich sehe jedoch keinen Beratungsbedarf im klassischen Sinne! Solange Sie kein Harz 4 beantragen oder eine Versicherungspflichtige Tätigkeit nachgehen bleibt nur, Ihre bisherige Versicherung um ein Umstellungsangebot zu bitten
bzw zu beantragen.
Gruß
Ich sehe jedoch keinen Beratungsbedarf im klassischen Sinne! Solange Sie kein Harz 4 beantragen oder eine Versicherungspflichtige Tätigkeit nachgehen bleibt nur, Ihre bisherige Versicherung um ein Umstellungsangebot zu bitten
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