Basistarif - PKV stellt sich quer
Verfasst: 23.09.2010, 15:14
Hallo, ich bin neu hier und habe folgendes Problem:
Letzten Monat habe ich im (Nicht-EU-) Ausland geheiratet. Mein Mann hat das Visum zur Familienzusammenführung beantragt und bekommt es hoffentlich in der nächsten Zeit.
Nun geht es um die Versicherung. Für die erste Zeit werde ich eine Incoming-Versicherung abschließen. Aber wenn er hier eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat braucht er ja eine richtige Versicherung.
Zunächst wird er nicht arbeiten können da er zu Integrationskursen verpflichtet ist. Ich selbst bin Beamtin und daher privat versichert und beihilfeberechtigt, habe keine Möglichkeit mich gesetzlich zu versichern.
Mein Mann ist chronisch krank und wird daher nicht in den Normaltarif aufgenommen. Daher soll er im Basistarif versichert werden.
Nun hat mir mein Versicherungsberater meiner PKV gesagt, dass er da evtl. abgelehnt werden könnte, da er bisher in seinem Heimatland selbständig war und keine Versicherung hatte.
Dieser Zusammenhang ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich dachte, es gibt einen Kontrahierungszwang? Er kann doch im Basistarif garnicht abgelehnt werden, oder?
Wie kann ich dagegen argumentieren, wenn ihn die PKV nicht in den Basistarif aufnehmen möchte?
Letzten Monat habe ich im (Nicht-EU-) Ausland geheiratet. Mein Mann hat das Visum zur Familienzusammenführung beantragt und bekommt es hoffentlich in der nächsten Zeit.
Nun geht es um die Versicherung. Für die erste Zeit werde ich eine Incoming-Versicherung abschließen. Aber wenn er hier eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat braucht er ja eine richtige Versicherung.
Zunächst wird er nicht arbeiten können da er zu Integrationskursen verpflichtet ist. Ich selbst bin Beamtin und daher privat versichert und beihilfeberechtigt, habe keine Möglichkeit mich gesetzlich zu versichern.
Mein Mann ist chronisch krank und wird daher nicht in den Normaltarif aufgenommen. Daher soll er im Basistarif versichert werden.
Nun hat mir mein Versicherungsberater meiner PKV gesagt, dass er da evtl. abgelehnt werden könnte, da er bisher in seinem Heimatland selbständig war und keine Versicherung hatte.
Dieser Zusammenhang ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich dachte, es gibt einen Kontrahierungszwang? Er kann doch im Basistarif garnicht abgelehnt werden, oder?
Wie kann ich dagegen argumentieren, wenn ihn die PKV nicht in den Basistarif aufnehmen möchte?