Seite 1 von 1

Basistarif - PKV stellt sich quer

Verfasst: 23.09.2010, 15:14
von Waldhexe
Hallo, ich bin neu hier und habe folgendes Problem:

Letzten Monat habe ich im (Nicht-EU-) Ausland geheiratet. Mein Mann hat das Visum zur Familienzusammenführung beantragt und bekommt es hoffentlich in der nächsten Zeit.

Nun geht es um die Versicherung. Für die erste Zeit werde ich eine Incoming-Versicherung abschließen. Aber wenn er hier eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat braucht er ja eine richtige Versicherung.

Zunächst wird er nicht arbeiten können da er zu Integrationskursen verpflichtet ist. Ich selbst bin Beamtin und daher privat versichert und beihilfeberechtigt, habe keine Möglichkeit mich gesetzlich zu versichern.

Mein Mann ist chronisch krank und wird daher nicht in den Normaltarif aufgenommen. Daher soll er im Basistarif versichert werden.
Nun hat mir mein Versicherungsberater meiner PKV gesagt, dass er da evtl. abgelehnt werden könnte, da er bisher in seinem Heimatland selbständig war und keine Versicherung hatte.

Dieser Zusammenhang ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich dachte, es gibt einen Kontrahierungszwang? Er kann doch im Basistarif garnicht abgelehnt werden, oder?
Wie kann ich dagegen argumentieren, wenn ihn die PKV nicht in den Basistarif aufnehmen möchte?

Verfasst: 23.09.2010, 20:09
von DKV-Service-Center
Hallo Hexe :-)

so ist es kaum taucht eine Hexe auf denken alle an Feuer :-) Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit.
Durch die Ehe hat meiner Meinung nach der Gatte Anspruch auf 70 % Beihilfe. Die restlichen 30 % private Absicherung sehe ich Kontrahierungszwang
in zweierlei Hinsicht die Bessere ist meiner Meinung nach 30 % vom Basistarif.
Zuständig Ihre PKV. Es wird einfacher wenn Sie eine Bescheinigung über 70% Beihilfe bei Ihrer Beihilfestelle einholen.
Gruß

Verfasst: 23.09.2010, 20:22
von Waldhexe
Danke schon mal für die Antworten!

Ja, das mit den 70% Beihilfe wissen die schon, da ich ja auch bei denen versichert bin. Ich kann natürlich trotzdem von der Beihilfe noch eine Bescheinigung holen.

Das heißt also, dass meine Krankenkasse ihn auf jeden Fall in den Basistarif aufnehmen muss, habe ich das richtig verstanden?

Und das mit der früheren Krankenversicherung im Heimatland ist also Quatsch?

Und inwiefern ist es dann sinnvoll, jetzt schon das ganze in die Wege zu leiten? Oder soll ich warten bis er hier ist und dann erst mit dem Nachweis der Aufenthaltserlaubnis die Versicherung beantragen?

Verfasst: 23.09.2010, 21:23
von DKV-Service-Center
JA

Verfasst: 28.09.2010, 15:02
von Waldhexe
Greift bei uns die "Öffnungsaktion der PKV für Beamte"?

Wäre das nicht eine Möglichkeit, dass mein Mann trotz chronischer Erkrankung in den Normaltarif aufgenommen werden könnte?

Oder geht das nur wenn jemand zuvor in der GKV war?
Bzw. ich bin Beamtin auf Widerruf, also noch nicht auf Lebenszeit. Spielt das eine Rolle?

Verfasst: 28.09.2010, 19:28
von DKV-Service-Center
Hallo Waldhexe,
ein wenig wundert es mich schon, dass obwohl Sie privat versichert sind, eine Frage nach der anderen stellen, warum gehen Sie nicht zu Ihrer Versicherung und lassen sich umfassend beraten?
Ob die Öffnungsaktion greift wissen wir nicht da wir nicht wissen ob Ihr Unternehmen sich daran beteiligt. Ich sagte bereits (Die restlichen 30 % private Absicherung sehe ich Kontrahierungszwang)

Gruß

Verfasst: 28.09.2010, 19:47
von Waldhexe
Kontrahierungszwang ja. Aber Basistarif oder Normaltarif?

Ich dachte dieses Forum wäre dazu da, Fragen zu stellen...

Bei meiner Versicherung war ich selbstverständlich schon. Aber für die gibt es kein wirtschaftliches Interesse, meinen Mann aufzunehmen. Daher fühle ich mich dort nicht ehrlich beraten und hoffte, hier unabhängige und ehrliche Tipps zu bekommen.