War die Ablehnung der GKV berechtigt?
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War die Ablehnung der GKV berechtigt?
Im Jahr 2003 bin ich, aufgrund meines niedrigen Verdienstes kurzfristig in der GKV gelandet; dann haben die mir jedoch nach ca. 4 Wochen die Mitgliedschaft verwehrt, mit der Begründung, dass die Vorversicherungszeit (PKV seit 1998) nicht gegeben sei.
Nun hat das Finanzamt derart an der Steuer- und Einkommensschraube nachhaltig für das Jahr 2003 gedreht, so daß ich nun für dieses Jahr des Antrages negative Einkünfte habe.
War die Ablehnung gerechtfertigt?
Denn nun ist ja der Fall eingetreten, daß ich nicht 4 Wochen unter der Verdienstgrenze lag, sondern 1 Jahr.
Für Beiträge zu diesem Thema danke ich schon jetzt.
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- Postrank7
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Der Reihe nach
So, nun noch ergänzende Informationen,
von 98 bis 03 selbständig (PKV),
in 2003 einen Monat mit Verdienst, so daß der Eintritt in GKV möglich,
anschl. angestellt mit Verdienst brutto über 4000,
nach 6 Wochen GKV, kam der Hinweis, Dauer der Vorversichungszeit reicht nicht aus. Raus aus GKV, rein in die PKV
Nun, nach Steuer und Finanzamt hat sich die Verdienstsituation für 2003 erheblich gemindert, daher meine Frage. Hätte man mich 2003 aufnehmen müssen; bzw. kann ich jetzt noch wechseln.
Danke für jede Information
von 98 bis 03 selbständig (PKV),
in 2003 einen Monat mit Verdienst, so daß der Eintritt in GKV möglich,
anschl. angestellt mit Verdienst brutto über 4000,
nach 6 Wochen GKV, kam der Hinweis, Dauer der Vorversichungszeit reicht nicht aus. Raus aus GKV, rein in die PKV
Nun, nach Steuer und Finanzamt hat sich die Verdienstsituation für 2003 erheblich gemindert, daher meine Frage. Hätte man mich 2003 aufnehmen müssen; bzw. kann ich jetzt noch wechseln.
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- Postrank7
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Nein, um als Angestellter mit 4000 Brutto freiwillig versichert, in der GKV, zu werden braucht mann eine Vorversicherung von 12 Monaten. Das war nicht erfüllt also alles rechtens.
Geregelt im SGB V § 9
"""§ 9
Freiwillige Versicherung
(1) Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;
Gruß
Geregelt im SGB V § 9
"""§ 9
Freiwillige Versicherung
(1) Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;
Gruß
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- Postrank7
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Folgendes Szenario: Jemand studiert, ist dabei GKV versichert. NAch einem Jahr Auslandserfahrung ohne Versicherung hier findet er einen tollen Job und verdient sofort über JAEG.
Diese Person MUSS sich PKV versichern???
das wäre schön. endlich ein neuer kunde
nein, er wäre mit der aufnahme des jobs versicherungspflichtig.
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- Postrank7
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[quote]DKV-Service-Center sagt wiederholt, dass für diese Person keine freiwillige Versicherung in der GKV möglich ist.[/quote]
nö habe ich nicht gesagt, es gelten nur die von mir genannten Zugangsvoraussetzungen um eine freiwillige Mitgliedschaft zu begründen.
Jetzt kommt noch unser Neues Gesetz, welches von Herrn Köhler noch nicht unterschrieben worden ist, und dieses sagt aus obwohl unser oben genannter Student freiwillig versichert wäre muss er 3 Jahre GKV versichert bleiben.
Unterschied zu 2006 , da könnte er sich sofort PKV versichern.
Gruß
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