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Gesundheitsreform 2007 => PKV "darf" mich nicht

Verfasst: 08.03.2007, 11:04
von MagicA4
Hallo,

ich bin zufällig über dieses Forum gestolpert und hätte auch gleich mal eine dringende Frage:

Als SAZ12 endet meine "BW-Karriere" am 30.06.07. Ab 01.07.07 gehe ich in ein Angestelltenverhältnis und erfülle die Vorgaben für eine PKV. Durch die Gesetztesreform kann ich aber nicht direkt in die PKV sondern soll erst 3 ganze Jahre in die GKV.
Für was habe ich denn dann 12 Jahre eine Anwartschaftversicherung gehabt ??

Verfasst: 08.03.2007, 11:24
von Frank
Hallo,

die Anwartschaftsversicherung ist für den Fall wenn kein Job nach DZE in Aussicht wäre und man so nicht ohne Krankenversicherung da steht. Die Gesundheitsreform haben wir auch nicht gewollt, aber sie ist nun mal da.

Verfasst: 08.03.2007, 12:41
von MagicA4
Nunja ...

die Frage ist jetzt ... gibt es eine Möglichkeit dennoch in die PKV zu kommen ?

Gibt es vielleicht eine "Sonderregelung" für Ex-Soldaten.

Es steht ja nirgendwo explizit, daß sich ehemalige Soldaten gesetzlich Versichern MÜSSEN ... nur die Barmenia legt es z.Zt. so aus, daß es eben nicht geht.

Mein Sozialberater bei der Bundeswehr hat mir zu einer Scheinselbständigkeit geraten .....

Verfasst: 08.03.2007, 12:56
von Frank
Mein Sozialberater bei der Bundeswehr hat mir zu einer Scheinselbständigkeit geraten


man kann von den krankenkassen vieles behaupten aber blöd sind sie nicht. die idee hatten schon andere und wundern sich dann wenn der große hammer kommt.

Es steht ja nirgendwo explizit, daß sich ehemalige Soldaten gesetzlich Versichern MÜSSEN


wenn sie eine versicherungspflichtigen job annehmen schon. da werden soldaten behandelt wie jeder andere arbeitnehmer.

Re: Gesundheitsreform 2007 => PKV "darf" mich n

Verfasst: 08.03.2007, 19:28
von DKV-Service-Center
Hallo MagicA4,

Zwischenfrage Bekommen Sie Keine Übergangsgebürnisse?
Gruß

Re: Gesundheitsreform 2007 => PKV "darf" mich n

Verfasst: 08.03.2007, 22:13
von MagicA4
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo MagicA4,

Zwischenfrage Bekommen Sie Keine Übergangsgebürnisse?
Gruß


Na klar ... zusätzlich zum "neuen" Gehalt ! (3 Jahre lang)

Re: Gesundheitsreform 2007 => PKV "darf" mich n

Verfasst: 08.03.2007, 23:01
von DKV-Service-Center
:-))
damit erhalten Sie Beihilfe und diese ist Vorrangig.
Sie lassen Ihre Anwartschaft aufleben, Fall erledigt :-)
Gruß

Re: Gesundheitsreform 2007 => PKV "darf" mich n

Verfasst: 09.03.2007, 00:00
von GS
DKV-Service-Center hat geschrieben::-))
damit erhalten Sie Beihilfe und diese ist Vorrangig.
Sie lassen Ihre Anwartschaft aufleben, Fall erledigt :-)
Gruß


Seit wann ist Beihilfe vorrangig vor einer Versicherungspflicht in der GKV? Wär vielleicht schön, wenn ...

Allenfalls kann unser Z12er 3 Jahre lang Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen, die über die Kragenweite der GKV hinausgehen, z. B. Krankenhauswahlleistungen. Der Bund kennt sie ja noch.

Ratsam ist natürlich, die Anwartschaft soweit möglich in aktive 30%er umzuwandeln und nach 3 Jahren in aktive 100%ige Zusatzversicherungen. Und wenn dann das Ende der Versicherungspflicht winkt, statt dessen sogar in eine Vollversicherung.

Das Ganze natürlich immer ohne Gesundheitsprüfung machbar!

Was sich nicht alles aus einer ursprünglich "winzigen" Anwartschaftsversicherung machen lässt?

Verfasst: 09.03.2007, 08:22
von Frank
beihilfe wäre nur für den fall vorrangig wenn er z.b. studieren würde.
ansonsten schlägt versicherungspflicht beihilfe.
das war auch schon immer so.
infos darüber auch hier
http://journal.y-solution.de/linksmore/ ... weiser.pdf
Seite 111

Verfasst: 09.03.2007, 08:49
von DKV-Service-Center
Hallo Frank,
vielen Dank für das Material.
Melde mich nochmals am Montag zu dem Thema,
da ich etwas verunsichert bin, in einem ähnlichen Fall griff die Beihilfe für einen freiwillig versicherten,
welcher sich Selbstständig machte.
Ich werde das unter dem Gesichtspunkt der Reform nochmals durchleuchten.
Gruß

Verfasst: 09.03.2007, 11:51
von DKV-Service-Center
schön :-) mann erfährt immer mehr Sauereien was dieses Gesetz anstellt, also lieber Soldat, die Kollegen haben Recht für die nächsten 3 Jahre erst einmal pflichtig und GKV :-(
Einzigste Möglichkeit da raus zu kommen ::
Eine Firma gründen in dieser Firma einen Versicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen und dann gelten Sie nach neuem und alten Recht als Selbstständiger.
Gruß

Verfasst: 20.05.2008, 20:07
von bastiong
hab da auch nochmal ne frage zum thema:

wenn ich so ne kleine anwartschaft habe, und die am ende der Dienstzeit in ne 30%-Versicherung umwandel, bin ich dann, am "ende" der Übergangszahlungen, verpflichtet, in der pkv zu bleiben?
oder kann ich dann in ne gkv wechseln?

in wieweit hängt das vom verdienst dann ab?
kann ich vllt. freiwillig versichert in ner gkv werden?
(alles davon ausgehend, das ich wieder nen job finde)

ich mein nur: die einzige chance, bei dze und arbeitslosigkeit die 30% zu kriegen is ja ne pkv. ne andere wahl gibts ja nicht.
zwingt mich das dann für immer in die pkv?

danke schonmal