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Kündigung der KV bei Geschäftsaufgabe
Verfasst: 10.03.2007, 20:27
von Urmel
Hallo,
ich habe mein Geschäft zum 30.10.06 aufgegeben. Nun will die PKV, dass ich bis Ende 2006 Beiträge zahle, diese kann ich aber nicht aufbringen. Zumal bin ich durch die Agentur für Arbeit seit dem 1.11.06 wieder gesetzlich versichert. Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus, ob ich die 2 Monate zahlen muss?
Vielen Dank einstweilen!!
LG,
Chris
Verfasst: 10.03.2007, 21:48
von fwilke
Wegfall des Risikos bedeutet auch Wegfall der Versicherung - ABER:
Wenn Du der PKV nicht innerhalb von 2 Monaten (also bis zum 31.12.06) deine GKV-Versicherung mitgeteilt und bestätigt hast, muss dich die PKV nur zum Ende des Monats "entlassen", in dem Du dieses nachgeholt hast.
Wann hast du der PKV deine GKV-Mitgliedschaft gemeldet?
Frank Wilke
Verfasst: 11.03.2007, 21:02
von Urmel
Hallo,
noch gar nicht, da ich von mir aus vorab zum 31.12. gekündigt hatte. Allerdings wusste ich zum Kündigungszeitpunkt noch nicht, dass ich das Geschäft schliesen werde. Ich habe der PKV nur meine Gewerbeabmeldung gefaxt, 2x sogar, da sie angeblich von keinem Fax etwas wissen...
Das heist also, rein rechtlich müsste ich zahlen, oder?
LG,
Chris
Verfasst: 12.03.2007, 07:45
von Cassiesmann
Urmel hat geschrieben:Hallo,
noch gar nicht, da ich von mir aus vorab zum 31.12. gekündigt hatte. Allerdings wusste ich zum Kündigungszeitpunkt noch nicht, dass ich das Geschäft schliesen werde. Ich habe der PKV nur meine Gewerbeabmeldung gefaxt, 2x sogar, da sie angeblich von keinem Fax etwas wissen...
Das heist also, rein rechtlich müsste ich zahlen, oder?
LG,
Chris
Moin!
Die Geschäftsaufgabe allein ist auch kein Grund für eine Sonderkündigung. Eine Pflichtversicherungsbescheinigung würde Ihrer Kasse wohl mehr helfen.
Gruß
Debeka-ADM