Gilt besondere oder normale JAEG?
Verfasst: 18.10.2010, 16:41
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und froh, ein so kompetentes Forum gefunden zu haben.
Wir geschrieben, dreht es sich bei mir um die Frage, ob für mich (und meinen Geschäftspartner) die besondere oder normale Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt.
Wir sind geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, von der Versicherungspflicht befreit und in einer PKV. Unsere Frauen und Kinder sind in der GKV.
Nach harten Jahren könnten wir uns jetzt mal einen einmaligen Bonus zahlen, der unser Jahreseinkommen in die Region der JAEGen bringt. Aus familiären Gründen wollen wir aber unter der JAEG bleiben, damit die Kinder über die Mütter versichert bleiben können.
Jetzt stellt sich die Frage, ob für uns die allgemeine oder besondere JAEG gilt. Wir waren in 2002 privat versichert, aber nicht weil wir damals über der JAEG lagen, sondern weil wir als Gesellschafter von der Versicherungspflicht befreit waren.
In den offiziellen Texten findet man:
"Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren."
Falls wirklich nur gilt "...die am 31.12.2002 wegen *Überschreitens* der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ..." würde für uns die besondere nicht gelten. Aber eine gesicherte Aussage ist das nicht und mir ist es zu wenig, um mich darauf zu verlassen.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Man findet auch häufiger, dass Einmalzahlungen (was unsere Bonuszahlung wäre) gar nicht zum JAEG gezählt werden. Aber der Herr von der GKV sieht das anders und wartet nur drauf, dass wir drüber kommen.
Danke und schöne Grüße,
Christian
ich bin neu hier und froh, ein so kompetentes Forum gefunden zu haben.
Wir geschrieben, dreht es sich bei mir um die Frage, ob für mich (und meinen Geschäftspartner) die besondere oder normale Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt.
Wir sind geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, von der Versicherungspflicht befreit und in einer PKV. Unsere Frauen und Kinder sind in der GKV.
Nach harten Jahren könnten wir uns jetzt mal einen einmaligen Bonus zahlen, der unser Jahreseinkommen in die Region der JAEGen bringt. Aus familiären Gründen wollen wir aber unter der JAEG bleiben, damit die Kinder über die Mütter versichert bleiben können.
Jetzt stellt sich die Frage, ob für uns die allgemeine oder besondere JAEG gilt. Wir waren in 2002 privat versichert, aber nicht weil wir damals über der JAEG lagen, sondern weil wir als Gesellschafter von der Versicherungspflicht befreit waren.
In den offiziellen Texten findet man:
"Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren."
Falls wirklich nur gilt "...die am 31.12.2002 wegen *Überschreitens* der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ..." würde für uns die besondere nicht gelten. Aber eine gesicherte Aussage ist das nicht und mir ist es zu wenig, um mich darauf zu verlassen.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Man findet auch häufiger, dass Einmalzahlungen (was unsere Bonuszahlung wäre) gar nicht zum JAEG gezählt werden. Aber der Herr von der GKV sieht das anders und wartet nur drauf, dass wir drüber kommen.
Danke und schöne Grüße,
Christian