Beschwerden im Antrag angeben oder nicht
Verfasst: 21.10.2010, 16:26
Hallo an alle,
ich weiss, dieses Thema war hier scho tausend mal besprochen. ich versuch's trotzdem.
Sorry ...
Wenn ich eine Beschwerde XY habe, die meiner Meinung nach unbedenklich ist, muss ich die in PKV-Antrag angeben? Sie tritt nur 1-2 mal im Jahr auf, verschwindet wieder und wurde nie vom Arzt behandelt oder irgenwo angegeben/registriert also nie einen akuten Zustand erreicht.
Die Antwort lautet bestimmt "unbedingt"
, aber Meine Frage wäre. Wie kann dann die PKV herausfinden, dass ich die Beschwerde schon vorm Antrag hatte? Es ist doch niergendwo registriert oder gespeichert oder? Gibt's doch irgendwelche Wege, die es gibt?
Vielen Dank.
Grüße
Peter
ich weiss, dieses Thema war hier scho tausend mal besprochen. ich versuch's trotzdem.

Wenn ich eine Beschwerde XY habe, die meiner Meinung nach unbedenklich ist, muss ich die in PKV-Antrag angeben? Sie tritt nur 1-2 mal im Jahr auf, verschwindet wieder und wurde nie vom Arzt behandelt oder irgenwo angegeben/registriert also nie einen akuten Zustand erreicht.
Die Antwort lautet bestimmt "unbedingt"

Vielen Dank.
Grüße
Peter