hallo zusammen,
vielleicht kan nmir jemand helfen?
Bzgl. der Gesetzesänderung zum 2. Feb. 2007, dass der Verdienst mehr als drei Jahre über der Bemessungsgrenze liegen muss, um sich privat versichern zu können, habe ich folgende Frage:
Früher war ich (23.01.1975) privat versichert (bis 2000), wurde als Angestellte dann pflichtversichert, habe aber gleichzeitig eine Anwartschaft auf Rückkehr in die private KV aufrecht erhalten und dafür auch monatlich bezahlt.
Nun werde ich (ab 1.4.07 interner Jobwechsel und damit mehr Gehalt) mit meinem Gehalt für das Jahr 2007 über der Jahres-Bemessungsgrenze liegen.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit, sofort in die private Krankenversicherung zu wechseln - aufgrund meiner Anwartschaft, welche ich nun seit 7 Jahren regelmäßig zahle?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit besten Grüßen,
Anuschka
PKV-Wechsel möglich aufgrund Anwartschaft?
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Rückforderung Anwartschaftszahlungen von PKK möglich?
Hallo,
danke für die Antworten - habe das schon so gehört. Hatte nur gehofft, dass es mglw. für Anwartschaften eine Sonderregelung gäbe...?
Gibt es denn irgendeine Chance, dass ich aufgrund der geänderten Gesetzeslage zumindest einen Teil der 7-Jahre geszahlten Anwartschaftsbeträge von der BKK zurück erhalte? Damals habe ich ja den Vertrag geschlossen unter der Voraussetzung, dass ich bei Erreichen der Bemessungsgrenze SOFORT wechseln kann...?
Hat hier jemand einen Tip für mich?
Danke schön!
danke für die Antworten - habe das schon so gehört. Hatte nur gehofft, dass es mglw. für Anwartschaften eine Sonderregelung gäbe...?
Gibt es denn irgendeine Chance, dass ich aufgrund der geänderten Gesetzeslage zumindest einen Teil der 7-Jahre geszahlten Anwartschaftsbeträge von der BKK zurück erhalte? Damals habe ich ja den Vertrag geschlossen unter der Voraussetzung, dass ich bei Erreichen der Bemessungsgrenze SOFORT wechseln kann...?
Hat hier jemand einen Tip für mich?
Danke schön!
Sorry Anuschka,
du hast eine Anwartschaft abgeschlossen, um IRGENDWANN bei einem Wechsel zurück in die PKV keine Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen.
Du hast Dir durch die Zahlung keinerlei Recht erworben, zu einem von Dir bestimmten Zeitpunkt werchslen zu dürfen. Wende Dich an Ulla Schmidt (die übrigend PKV-versichert ist) oder an den Bundestag mit einer schriftlich formulierten Forderung über 2 Jahresbeiträge für Deine Anwartschaftsversicherung, da Dir durch die Gesundheitsreform erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Das mein ich ernst!
Frank Wilke
du hast eine Anwartschaft abgeschlossen, um IRGENDWANN bei einem Wechsel zurück in die PKV keine Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen.
Du hast Dir durch die Zahlung keinerlei Recht erworben, zu einem von Dir bestimmten Zeitpunkt werchslen zu dürfen. Wende Dich an Ulla Schmidt (die übrigend PKV-versichert ist) oder an den Bundestag mit einer schriftlich formulierten Forderung über 2 Jahresbeiträge für Deine Anwartschaftsversicherung, da Dir durch die Gesundheitsreform erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Das mein ich ernst!
Frank Wilke
Hallo Anuschka,
schau mal auf die Seite des Petitionsausschusses des Bundestags:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/arc ... index.html
oder du kannst über dieses Formular online eine einreichen. Aber erzähls nicht weiter, sonst geht Deine in der Flut der Anfragen unter
https://onlinepetition.bundestag.de/ffw ... d=Petition
Viele Grüße
Frank Wilke
schau mal auf die Seite des Petitionsausschusses des Bundestags:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/arc ... index.html
oder du kannst über dieses Formular online eine einreichen. Aber erzähls nicht weiter, sonst geht Deine in der Flut der Anfragen unter
https://onlinepetition.bundestag.de/ffw ... d=Petition
Viele Grüße
Frank Wilke
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