Seite 1 von 2

Noch nie versichert gewesen, schon sehr lange in Deutschland

Verfasst: 29.10.2010, 17:39
von DD
Hallo zusammen,

Die Lage ist so:

Ich bin EU-bürger (nicht Deutsch) und meine Freundin auch (allerding aus einem anderen EU-land).

Wir sind schon sehr lange in Deutschland. Ich habe immer gearbeitet und bin gesetzlich krankenversichert. Sie hat nie gearbeitet (Mutter) und ist gar nicht versichert und war es auch noch nie in Deutschland.

(Bevor es jetzt weiter geht: ja, ich weiss... blöd usw aber daran lässt sich jetzt nichts mehr ändern :( )

Wir sind nicht verheiratet, sonst wäre das alles gar kein Thema: sie würde bei mir in der Versicherung sein, sowie das bei meiner Tochter schon der Fall ist.

Wir möchten heiraten und so fängt der Papierkrieg an. Am günstigsten und einfachsten ist es wohl für uns, in Dänemark zu heiraten, aber auch da kommt man um einiges nicht herum. Wir müssen u.A. beide unsere Deutsche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen und die kriegen wir nur von der Ausländerbehörde wenn wir ordentlich versichert sind.

a) Was kommt jetzt auf uns zu? Ich nehme mal an, dass sie sich privat versichern muss. Das heisst also, dass sie ab dem 1.1.09 zurückversichert werden muss und dass wir auch noch ein Strafgeld zahlen müssen?

b) Wenn wir dann verheiratet sind und sie dadurch bei mir in der gesetzlichen Versicherung kommt, müssen wir dann auch noch bis 2007 zurückbezahlen und erneut eine Strafe zahlen?

Das wird garantiert mehr Geld kosten, als wir haben. Ist da irgendwie ein Ausweg?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten. Aber bitte, keine Predigte - ich weiss es schon :/

Dirk D

Verfasst: 29.10.2010, 17:53
von Rossi
Wie und wann war die Holde zuletzt im EU-Ausland versichert?

War sie gesetzlich oder privat versichert?

Seit wann lebt die Holde ständig in Deutschland?

Verfasst: 29.10.2010, 18:55
von DD
Das war in Irland, bis 2002, dann sind wir nach Deutschland gekommen. Sie war da nicht versichert, weil man in Irland (jedenfalls damals) einfach vom öffentlichen System betreut wird.

Verfasst: 29.10.2010, 20:06
von Vergil09owl
schau an also gesetzlich, der Irische National Helth Service, das bedeutet grundsätzlcih Versicherungspflicht hier in Deutschland, ab dem 01.04.2007, grundsätzlich heißt das nämlich denn rückwirkende Beiträge ab em 01.04.07 das sind denn mal rund 41 Monate Beitragszahlung.

Denn geht es weiter mit, es müßte geprüft werden ob den Beiträge Säumniszuschläge usw erlaßen werden könnten, § 186 Abs. 3 Satz 4. usw und usw.

Aber eigentlich, stellt sich eher die Frage ob die denn überhaupt anfallen müssen.
am besten mal mit der zuständigen Kasse sprechen, bei welcher Kasse bist du denn versichert, oder bestand denn hier Deutschland irgend wann mal ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis? Oder eine selbst. Tätigkeit, denn muß man schon wieder ganz anders schauen.

Ab rossi kann dir da denn weiter helfen.

Gruß

vergil

Verfasst: 29.10.2010, 22:15
von DD
Ich bin bei der TK, sie war in Deutschland nie beschäftigt.

41 Monate + eventuelle Zuschläge, das könnten wir nie zahlen.

Verfasst: 30.10.2010, 10:03
von Vergil09owl
Und was ist wenn sie krank war , hat sie irgendwie schonmal Leitungen in Anspruch genommen?

Verfasst: 30.10.2010, 10:39
von DD
Nein, das letzte Mal dass sie im Krankenhaus war, war in 2001, in Irland, als sie Mutter wurde. Dann war sie ein paar Mal beim Zahnarzt, aber das haben wir einfach selber bezahlt. Auch hat sie sich zwecks Auslandreise impfen lassen, aber auch das haben wir beim Apotheker und Arzt selber bezahlt.

Verfasst: 30.10.2010, 10:49
von Vergil09owl
Hm jetzt wird es schwierig, da ist denn am besten sich beraten zu lasen , wie sich das ganze denn gestaltet, grudnsätzlich müßte sie sich in der GKV denn rückwirkend versichern.

Denn müßte geprüft werden wie das denn mit den Beiträgen aussieht.

Hm taja, da könnte man denn noch was machen wenn Ihr euch nicht bewußt wahr das es in Deutschland eine Versicherungspflicht bestand.

Grundsätzlich könnte man denn auch sagen heiraten udn ab in die Familienversicherung, eine Aufenthaltsgehnigungin Deutschland für EU Bürger sit von einer Krankenversicherung abhängig? Intressant, wußte ich auch noch nicht. Geht das denn nicht auch einfach hier in Deutschland über das Standesamt?

Verfasst: 30.10.2010, 11:06
von Vergil09owl
Hm ich habe mir da dennnochmal das aufenthaltsgesetz angesehen, der Versichrugnschutz ist doch denn bisher selber von euch getragen worden, § 4 Aufenthaltsgesetz, naja, was noch möglich wäre, wäre denn die PKV, denn hier wäre es denn ab dem 01.01.09 möglich, mit entsprechenden Gesundheitsnachweisen usw.
Stellt sich denn nur die Frage wie sich da denn die Prämien gestalten.

Verfasst: 30.10.2010, 11:14
von Vergil09owl
Eine Möglichkeit sehe ich denn noch wennman bei eine gesetzlichen Kasse darauf hinweist das ggf auch auf § 5 Abs. 11 hinweist

Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 nicht erfasst, wenn die Voraussetzung für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ist

Aber am besten ausführlich beraten lassen, es ist ein wenig schierig, das hier ausführlich machen zu können.

Verfasst: 30.10.2010, 13:38
von Rossi
Ob die Kralle greift oder nicht greift, hängt einzig und allein vom festgestellten Status der Ausländerbehörde ab.

EU-Ausländer genießen gem. § 2 Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz das Recht sich in Deutschland aufzuhalten. Es gibt hier insgesamt 7 Personengruppen, die ihr Recht zum Aufenthalt genießen können. 5 der Personengruppen werden von der Kralle erwischt und 2 Personengruppen nicht.

(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:

1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,

2. Unionsbürger, wenn sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene selbständige Erwerbstätige),

3. Unionsbürger, die, ohne sich niederzulassen, als selbständige Erwerbstätige Dienstleistungen im Sinne des Artikels 50 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erbringen wollen (Erbringer von Dienstleistungen), wenn sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt sind,

4. Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen,

5. nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4,

6. Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4,


7. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.


Nur die Personengruppen Nr. 5 und 6 sind von der Kralle ausgeschlossen, da hier der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland eine Krankenversicherung voraussetzt.

Ist die Holde allerdings hier zum Zwecke der Arbeitsuche, bspw. auch Mini-Job, dann wird sie von der Kralle ab dem 01.04.2007 erwischt.

Nach Nr. 5 oder 6 ganz sie gar nicht freizügigkeitsberechtigt sein, da sie derzeit nämlich nicht krankenversichert ist. Sie würde sich dann hier illegal bzw. nicht rechtmäßig aufhalten.

Wie gesagt, am bersten mit der Ausländerbehörde klären, nach welcher Nr. das Recht sich zum Aufenthalt ergibt.

Sollte sie von der Kralle erwischt werden, besteht natürlich ein Beitraganspruch ab dem 01.04.2007. Hier würde ich aber klipp und klar den Antrag auf Ermäßigung nach § 186 Abs. 11 SGB V stellen, da die EU-Ausländerin dies nicht gewusst hat. Vermutlich wird die Kasse diesen Antrag jedoch abmeiern, weil es hierzu noch keine Rechtsprechung gibt und die Kassen gerne alles schwarz auf weiss haben möchten.

Verfasst: 30.10.2010, 15:28
von DD
Ich bedanke mich für eueren Antworten, da wäre ich alleine wohl nie dahintergekommen. Ihr habt mich wirklich um Meilen weiter gebracht. Ich werde mal beim Ausländeramt fragen wie sie die Sache sieht.

Das mit 5 und 6 erscheint mir wirklich hoffnungsreich.

Verfasst: 30.10.2010, 15:42
von Rossi
Beim Ausländeramt könnte natürlich auch der Schuss nach hinten losgehen.

Aber irgendwie muss die Sache doch geklärt werden.

Ansonsten ist die Holde in der PKV versicherungspflichtig und hat nur Anspruch auf den Basistarif. Und bekanntlich ist der Basistarif der Teuerste. Mit Sicherheit wird hier der Höchstbeitrag von 650,00 Euronen im Monat gefordert und natürlich auch Strafzuschläge ab dem 01.01.2009.

In der GKV kostet es nur schlappe 140,00 Euronen, vorausgesetzt die Holde hat kein Einkommen bzw. eigenes Einkommen unterhalb von 850,00 Euro im Monat. Hier bestünde dann eine Nachzahlungspflicht ab dem 01.04.2007. Allerdings kann man hier den Ermäßigungsantrag stellen, der aber voraussichtlich von der Kasse abgemeiert wird. Hier müsste man schon klagen.

Verfasst: 30.10.2010, 16:38
von Vergil09owl
Hm, wie sieht das ganze denn aus wenn in Irland geheiratet wird, wenn in Irland geheirateet wird und bei der Rückkehr nach Deutschland wäre denn die Familienversicherung vorrangig. Es würde denn ja irisches Recht gelten und mit dem Aufenthalt in Irland ist ja denn auch grudnsätzlich denn der irische NHS zuständig.

Verfasst: 01.11.2010, 15:41
von DD
Hmmm, dafür müssten wir dann den Wohnsitz in Irland haben, aber das lässt sich vielleicht regeln.

Hoffentlich ist dann das Anerkennen der Heirat in Deutschland nicht wiederum ein Problem. Das Heiraten in Dänemark hat den Vorteil, das diese Heirat in Deutschland automatisch anerkennt werden muss.