Hallo!
Meistens ist es ja wohl so, dass der VN die Versicherung über vertragserhebliche Gesichtspunkte täuscht. In diesem Fall hat der Makler der VN (vor einem Zeugen) erzählt, dass sie jederzeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln könne. VN erfuhr nach jetzt - fünf Monate nach Vertragsschluss - von der (wahren) gesetzlichen Regelung und will nun raus aus der PKV, zurück in die gesetzliche. Anfechtung gem 123 BGB käme in Betracht. Hat jemand ERfahrung mit einem solchen Fall oder kennt ein einschlägiges Urteil?
Vielen Dank im Voraus!
VN durch Makler bei Vertragsschluss getäuscht
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DKV-Service-Center hat geschrieben:die Aussage, man könne wechsel hat ja nix mit mit der PKV zu tun ich sehe keine Täuschung.
Gruß
Ps. das heißt natürlich nicht das die Aussage billige, im Gegenteil
Wenn im Rahmen einer Beratung wider Wissen eine sachlich falsche Aussage getätigt wird, die entscheidungserheblich ist, dann ist das zweifelsfrei eine Täuschung.
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Also sieht es so aus als wenn der VN jetzt denn erstmal in der PKV bleiben muss, ein Wechsel wäre grundsätzlich nur möglich wenn er denn die Vorrausetzungen für eine freiwillige Versicherung nicht mehr erfüllt, grundsätzlich. Eine Anfechtung ist eine schwierige Sache meines Erachtens, am besten mit dem zuständigen Unternehmen und der letzten zuständigen KK wegen des Modus operandi sprechen.
Wie schon geschrieben, Vertrag ist Vertrag. Und die Gründe die denn zu diesem Vertrag geführt haben müssten denn ggf, gerichtlich geprüft werden und ob denn dieser Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Da es sich hier um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt.
Wie schon geschrieben, Vertrag ist Vertrag. Und die Gründe die denn zu diesem Vertrag geführt haben müssten denn ggf, gerichtlich geprüft werden und ob denn dieser Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Da es sich hier um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt.
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