Unerwartete Kündigung - was tun?

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dsdierkds
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Unerwartete Kündigung - was tun?

Beitragvon dsdierkds » 16.11.2010, 10:39

Hallo,

ich bin seit fast genau einem Jahr in einer PKV und habe heute die fristlose Kündigung im Briefkasten gehabt, da meine Angaben nicht korrekt gewesen wären. Ich habe knapp 3/4 des Jahres meine Arztrechnungen privat bezahlt und nachdem ich nun eine hohe Rechnung eines Facharztes erhalten habe, habe ich alle Rechnungen und Belege der Kasse eingereicht.

Darauf hin wurde ich gebeten meine Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entheben und ihnen Auskunft über meine Gesundheitliche Historie zu geben.

Den Vertrag habe ich mit einem Vertreter gemeinsam besprochen, alles erlisch angegeben und ausgefüllt.
Folgende Punkte wurden auch besprochen:
• Rückenprobleme: Ich hatte bereits 3 mal starke Rückenschmerzen. Da ich aber "nur" Gymnastik verschrieben bekommen hatte, sagte der Vertreter das ich das nicht angeben muss.
• Schuppenflächte an Ellenbogen: Hier war ich 1-2 mal in den Vergangenen Jahren bei einem Hautarzt. Allerdings war ich dort zur Rutineuntersuchung von Muttermalen. Auch hier sagte der Vertreter, da ich dies nicht angeben müsste, da ich mich wegen der Schuppenfläche nicht behandelt haben lies und sie mich in keinster weise körperlich einschränkt
• Spreizfuß: Wegen leichten Fussschmerzen die sehr selten bis nie auftreten, habe ich mir mal Einlagen verschreiben lassen. Das habe ich leider vergessen anzugeben.
• ADS: Seit knapp zwei Jahren wurde bei mir ADS festgestellt, weshalb ich in Neurologischer Behandlung bin. Ich bin ca. 4 mal im Jahr zur rutineuntersuchung deswegen beim Arzt und bekomme regelmässig Ritalin verschrieben. Da ADS auch mit stimmungsschwankungen zusammen hängt, wurde mir 25 Sitzungen bei einem Therapeuten verschrieben. Wirklich nötig war dies nicht, aber geschadet hat es auch nicht. Hier sagte mir der Vertreter das er die Therapie nicht mit angeben würde mit der Begründung das wenn ich so etwas noch mal in Anspruch nehmen würde, besser aus eigener Tasche zahlen soll. Sonst würden die Beiträge arg steigen. Auch die Medikamente sollte ich lieber aus eigener Tasche zahlen.

Als ich den Vertrag abgeschlossen hatte, war mir nicht bewusst das ich etwas unrechtes tue, da ich alle Punkte offen und erlisch mit dem Vertreter besprochen habe und ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht im klaren war das die Art und weise wie der Vertrag zu stande kam rechtens ist.

Ich bin ein ehrlicher Mensch, der seinen Verantwortungen und Verpflichtungen ernst nimmt. Ich bin mir keines Betruges bewusst gewesen sondern fühle mich eher betrogen. Ich habe ein ganzes Jahr Beiträge gezahlt und habe keine Leistungen in Anspruch genommen.

ZU MEINER FRAGE
Ich gehe stark davon aus das ich den Vertreter nicht dafür Festnageln kann wie er mich beraten hat. Letzt endlich bin ich der, der alles unterschreibt.
Würde ich etwas bezwecken diesen Sachverhalt der Kasse zu erläutern?


Es bringt mich natürlich jetzt in ziemliche, finanzielle Schwierigkeiten die besagte Rechnung privat zu bezahlen und zum anderen bin ich ab jetzt nicht versichert.

Ich bitte um Hilfreiche Ratschläge.
Vielen dank im voraus.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 16.11.2010, 11:00

Hallo dsdierkds,

Sie schildern hier den Negativ-Klassiker:

Vertreter sagt zu Gesundheitsfragen: "Alles nicht so wichtig!" etc. etc.

Um es auf den Punkt zu bringen: Sie haben gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und so wie Sie Ihre Vorerkrankungen schildern sogar sehr massiv.

Ob Sie den Vermittler haftbar machen können, hängt u.a. davon ab, ob Sie Zeugen für Ihre Schilderung haben und ob es sich um einen Vertreter oder einen Makler handelt. Wurde das Beratungsgespräch (wie vorgeschrieben) dokumentiert?

Gruß
RG

P.S.: Und man kann es für spätere Leser nicht oft genug wiederholen:
Glauben Sie NIEMALS einem Vermittler, der Ihnen sagt, eine Erkrankung sei "NICHT SO SCHLIMM". Ganz besonders nicht, wenn er sagt, dadurch würde der Beitrag höher und Sie sollte das dann halt selber zahlen.

Die Folgen sehen Sie hier: Der Versicherer tritt RÜCKWIRKEND vom Vertrag zurück (bzw ficht ihn an). Die Beiträge sind futsch, der Versicherungsschutz auch.

Beantworten Sie alles vollständig, holen Sie sich am besten einen Ausdruck aus der Patientenkartei Ihres Hausarztes.

UND: SCHMEIßEN Sie umgehend den Vermittler RAUS!
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 16.11.2010, 19:01, insgesamt 3-mal geändert.

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Beitragvon dsdierkds » 16.11.2010, 11:19

Zeugen gibt es leider keine und ob ein Protokoll erstellt wurde weiss ich nicht mehr bzw. liegt mir keins vor. Es war aber ein Verträter von der Versicherung bzw. denke ich das, da er mir keine anderen angeboten hatte.

Verstehe ich es richtig, das ich es akzeptieren "muss" wie es ist. Die Beiträge die ich gezahlt habe sind weg und ich habe auch keine Möglichkeit die Situation unproblematisch zu klären? Auch die vorausgezahlten Rechnungen bekomme ich nicht erstattet?

Dann werde ich mich wohl schnellstmöglich nach einer neuen Versicherung umsehen müssen, oder?

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 16.11.2010, 11:38

Mein Tipp:

suchen Sie sich einen Anwalt für Versicherungsrecht.

Sie werden mit Ihren Vorerkrankungen keinen neuen Versicherer finden und falls Sie den Vertreter / die Versicherung nicht haftbar machen können, bleibt Ihnen nur der Basis-Tarif.

Gruß
RG

La Schef
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Auweia

Beitragvon La Schef » 16.11.2010, 12:29

Anwalt - auf jeden Fall. Hoffentlich bekommt der Herr Vertreter so richtig einen eingestielt. Da schämt man sich ja schon beim Lesen.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 16.11.2010, 12:31

Wir kamen hier alle auch aus dem Kopfschütteln nicht heraus! Aber zum Schämen gibt es keinen Anlass - doch zum "Fremd-Schämen"..

In welcher Versicherung sind Sie denn?
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 16.11.2010, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon dsdierkds » 16.11.2010, 15:45

Das war die HanseMerkur.
Ich denke wenn ich einen Anwalt einschalte wird sich das ganze ja ziemlich raus zögern.
Soll ich mich anderweitig schnellst möglich nach einer anderen Versicherung umsehen?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 16.11.2010, 18:05

Alleine das ADS ist ein klassisches Ausschlusskriterium und das wusste der "Kollege" mit Sicherheit auch. Es wird extrem schwer da noch was zu reißen, aber ich schließe mit dem Rat der Kollegen an dringend und schnell Hilfe durch einen FACHanwalt in Anspruch zu nehmen. Bitte nicht den Familienanwalt aus dem Gesangsverein der Eltern!

Wie Herr Gutsch schon sagte, Sie werden keine andere Versicherung finden!

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 16.11.2010, 18:31

Das war die HanseMerkur.
Dann sind Sie nicht nur einem betrügerischen Vertreter auf den Leim gegangen sondern hatten auch einen bescheidenen Versicherungsschutz.
Ich denke wenn ich einen Anwalt einschalte wird sich das ganze ja ziemlich raus zögern.
Folgen Sie unbedingt dem Rat hier und suchen Sie sich per Google oder XING einen Fachanwalt für Versicherungsrecht - am besten sogar mit Schwerpunkt Private Krankenversicherung.
Dann - und nur dann - haben Sie vielleicht eine kleine Chance, etwas zu retten!

Gruß
RG

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Beitragvon dsdierkds » 16.11.2010, 19:14

Den Anwalt werde ich morgen Kontaktieren.
Nur was mache ich, wenn dieser sagt dass die Chance aussichtslos ist?

Was macht man, wenn man in keine Versicherung kommt? Ich kann doch nicht alles selbst bezahlen wenn mal was gravierendes passiert und aus diesem Grund meine Selbstständigkeit aufzugeben ist ja auch Schwachsinn.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal für die konstruktiven Antworten und brauchbaren Tips bedanken! =D>

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.11.2010, 20:38

Sorry,
Ein Anwalt, was soll der machen ?
Wer soll den bezahlen?
Der Tatbestand der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung liegt vor.
Der Antrag wurde so unterschrieben.
Der Rauswurf ist rechtens.
Ich würde schnellstmöglich den Basistarif beantragen.
Danach gegen den Vertreter vorgehen. Uns Mal die Identnummer selbigen geben
Gruß

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 16.11.2010, 21:38

Uns Mal die Identnummer selbigen geben
Damit wir ihn teeren und federn können!

@dsdierkds: Teilen Sie uns doch mal mit, was der Anwalt meinte (wenn Sie mögen).

Gruß
RG

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Beitragvon Thomas Schösser » 17.11.2010, 09:08

...unglaublich...

dsdierkds schrieb:
ZU MEINER FRAGE
Ich gehe stark davon aus das ich den Vertreter nicht dafür Festnageln kann wie er mich beraten hat. Letzt endlich bin ich der, der alles unterschreibt.
Würde ich etwas bezwecken diesen Sachverhalt der Kasse zu erläutern?


Ob ein Anschreiben mit Beschreibung Ihres Falls an die PKV etwas bringen könnte kommt wahrscheinlich sehr darauf an, ob Ihr Vermittler ein Makler oder ein Vertreter der Gesellschaft ist.

Aufgrund Ihrer Ausführungen gehe ich davon aus, dass Ihnen die Erstinformation des Versicherungsvermittlers nach Versicherungsvermittlungsverordnung nicht ausgehändigt wurden.
Allerdings können Sie den "Status" des Vermittlers auch im Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info herausfinden...einfach mit dem Namen suchen.

Ungeachtet dessen würde ich an Ihrer Stelle (wie bereits beschrieben) auf jeden Fall versuchen so schnell wie möglich wieder Versicherungsschutz gegen Krankheitskosten zu finden und einen Fachanwalt für Versicherungsrecht (am besten mit PKV-Spezialisierung) einschalten, um Ihren Vermittler evtl. in die Haftung zu nehmen.

Ich finde es erschreckend, was in sogenannten "Beratungsgesprächen" alles für Unsinn zum Thema Gesundheitsangaben erzählt wird...und der Versicherungsnehmer muss es dann ausbaden.

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Beitragvon PKVLaie » 17.11.2010, 15:14

Sie sollten das ganze auf jeden Fall der Versicherung schildern, damit diese weiß, wie dieser Verbrecher (anders kann man das Vorgehen kaum nennen) handelt.

Was mich noch interessieren würde: Wenn ein Versicherer rückwirkend vom Vertrag zurücktritt, warum muß er dann die Beiträge nicht zurückerstatten???

GS
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Beitragvon GS » 17.11.2010, 23:32

PKVLaie hat geschrieben:Was mich noch interessieren würde: Wenn ein Versicherer rückwirkend vom Vertrag zurücktritt, warum muß er dann die Beiträge nicht zurückerstatten???
Das liegt daran, dass die Gründe, die zum Rücktritt führen - zum alternativlosen Rücktritt wie offenbar in diesem Fall - schon sehr handfest sein müssen.

Der Rücktritt ist ja keine Sache der Beliebigkeit. Umgekehrt wäre es eine Sache der Beliebigkeit nach dem Motto "probiern wirs mal, und wenn wir erwischt werden, gibts wenigstens den Einsatz zurück".

Ich unterstelle dem TE diese Haltung sicher nicht, die Frage kam ja auch nicht von ihm.

Gruß von
Gerhard


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