PKV nach GKV?

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Malfestus
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PKV nach GKV?

Beitragvon Malfestus » 23.11.2010, 15:56

Hallo zusammen,

Ich bin ende September Vater geworden und Arbeite jetzt nur noch Teilzeit seit dem 01. November. Ich bin seit 01.01.2001 in der PKV.

Mein AG hat mir jetzt gesagt das ich bis ende des Jahres in der PKV bleiben muss da ich in der Summe im Jahr 2010 noch über der BBG liege, obwohl mein Monatsgehalt nur noch ca. 3000 € beträgt. Ab 01.01.2011 würde ich dann in die pflicht GKV wechseln. Ist das so richtig?
Ich hätte vermutet das ich ab dem Zeitpunkt wo klar ist das ich in den nächsten 12 Monaten unter der der BBG liege in die GKV wechseln muss. Also ab dem 01. November.

Außerdem spiele ich mit dem Gedanken ab mitte / ende Februar 2011 in Elternzeit zu gehen und das Elterngeld zu nutzen. Könnte das dann zu Problemen mit der GKV führen? Gibt es eine Mindestanzahl von Monaten die ich Beiträge bezahlen muss bevor ich in Elternzeit gehe?
Ich habe Horrorgeschichten gehört, das die KK sich weigert Leistungen zu Zahlen wenn man nicht mindestens 1 Jahr Beiträge bezahlt hat?!

Vielen Dank für eure Hilfe

Czauderna
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Re: PKV nach GKV?

Beitragvon Czauderna » 23.11.2010, 18:41

Malfestus hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich bin ende September Vater geworden und Arbeite jetzt nur noch Teilzeit seit dem 01. November. Ich bin seit 01.01.2001 in der PKV.

Mein AG hat mir jetzt gesagt das ich bis ende des Jahres in der PKV bleiben muss da ich in der Summe im Jahr 2010 noch über der BBG liege, obwohl mein Monatsgehalt nur noch ca. 3000 € beträgt. Ab 01.01.2011 würde ich dann in die pflicht GKV wechseln. Ist das so richtig?
Ich hätte vermutet das ich ab dem Zeitpunkt wo klar ist das ich in den nächsten 12 Monaten unter der der BBG liege in die GKV wechseln muss. Also ab dem 01. November.

Außerdem spiele ich mit dem Gedanken ab mitte / ende Februar 2011 in Elternzeit zu gehen und das Elterngeld zu nutzen. Könnte das dann zu Problemen mit der GKV führen? Gibt es eine Mindestanzahl von Monaten die ich Beiträge bezahlen muss bevor ich in Elternzeit gehe?
Ich habe Horrorgeschichten gehört, das die KK sich weigert Leistungen zu Zahlen wenn man nicht mindestens 1 Jahr Beiträge bezahlt hat?!

Vielen Dank für eure Hilfe


Hallo, im Gegensatz zur Krankenversicherungpflicht, die bei laufender Beschäftigung nur zum 31.12. des Jahres endet, tritt die Krankenversicherungspfllicht mit Beginn des Monats ein, in dem die Voraussetzungen dafür erfüllt werden - das kann demnach während eines Kalenderjahres der Fall sein.
Bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht bedeutet das auch, dass ein Wechsel in die GKV grundsätzlich erforderlich wird und nicht erst zum 1.1. des Folgejahres. Wenn bei laufender Beschäftigung (krankenversicherungspflichtig) Elternzeit genommen wird und die Mitgliedschaft wir durch die Kasse beitragsfrei gestellt, dann werden trotzdem die Leistungen in voller Höhe weitergewährt (Geldleistungen ausgenommen).
Mein Rat hier - sich konkret bei der gewählten GKV-Kasse beraten lassen.
Gruss
Czauderna


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