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Solo-PKV für Kinder
Verfasst: 24.11.2010, 18:27
von Knackwurst
Hallo zusammen,
ich frage mich, ob ich meine beiden (kleinen) Kinder alleine in der PKV versichern könnte, ohne selber in die PKV zu wechseln. Eine Option auf eine Vollversicherung besteht für beide über den Tarif 482 bei der Arag.
Ich selber bin freiwillig GKV versichert, meine Frau ist pflichtversichert.
Zur Zeit sind beide Kinder über meine Frau in der Familienversicherung untergebracht.
Vielen Dank.
Verfasst: 27.11.2010, 16:51
von Schlappi
Hallo Knackwurst,
das kommt auf die Annahmebedingungen der ARAG an.
Nicht alle Versicherungsunternehmen versichern Kinder ohne Elternteil zu den Kinderbeiträgen.
Teils wird in diesem Fall bei einigen Versicherer das erste Kind zum Erwachsenen Tarif (21 Jahre) versichert.
Gruß Schlappi
Verfasst: 28.11.2010, 11:49
von Knackwurst
Über die Annahmerichtlinien mache ich mir keine Sorgen.
Das Thema ist für mich geklärt, weil die Arag den 482 policiert hat und somit das Optionsrecht steht. Das sieht die Arag genauso.
Meine Frage zielte mehr auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Kann ich die Kinder in die Voll-PKV bringen (mal unabhängig vom Versicherer), obwohl beide Elternteile in der GKV verbleiben?
Vielen Dank.
Verfasst: 28.11.2010, 14:49
von Philipp Mättig
Ganz klare Antwort,
JA
Gruß
Philipp
Verfasst: 28.11.2010, 15:55
von Knackwurst
Vielen Dank.
Ist es dann auch möglich, diese Entscheidung rückgängig zu machen, falls es aufgrund einer veränderten Ausgangssituation notwendig sein sollte? Könnte ich also jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres (bzw. nach den ersten beiden) kündigen und die Kinder zurück in die Familienversicherung bringen?
Auch wenn diese Fragen einen unstrukturierten Eindruck machen -
ich bin mir über die Unterschiede GKV/PKV sehr genau im klaren. Die Kinder sind zur Zeit u.a. in den Tarifen Arag 182/261 versichert, also de facto privat. Der 482 läuft für kleinstes Geld in Anwartschaft, um die Tür zur PKV durch die Option für die ersten 10 Jahre seit technischem Beginn offen zu halten.
Ich überlege, möglicherweise für die Kinder den Schritt in die PKV zu machen. Dann hätten sie zumindest später per Anwartschaft die Möglichkeit, immer wieder zurück zu kehren. Natürlich würde ich einen Hochleistungstarif samt Umstellungsmöglichkeit in Zusatztarife wählen und würde die beiden damit für die Zukunft optimal aufstellen. Das geht aber nur, wenn sie dort nicht zwingend bis zum Eintritt ins Erwerbsleben verbleiben müssen.
Ich selbst möchte z. Zt. nicht in die PKV, weil noch nicht klar ist, in welchem Umfang meine Frau nach der Elternzeit arbeiten wird.
Verfasst: 28.11.2010, 17:07
von ratte1
Hallo,
der Anspruch auf Familienversicherung bleibt auch dann fortbestehen, wenn Du sie privat krankenversicherst, d.h., eine private Krankenversicherung des Kindes beendet nicht die gesetzliche Familienversicherung.
MfG
ratte1