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Deckungslücke im Basistarif für SGB II-Empfänger

Verfasst: 25.11.2010, 23:05
von Rossi
Ich möchte diese Problematik besonders hervorheben.

Es war mein persönliches Steckenpferd, ich habe mich immer für den betroffenen Personenkreis eingesetzt.

Die Volksvertreter bzw. der Gesetzgeber ist wach geworden?

Im Schweinsgalopp soll jetzt innerhalb 1 Woche nach einer Lösung gesucht und in die Tat umgesetzt werden.


Guckt ihr hier:


Die Arbeitsministerin will privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger zum Wechsel in die gesetzliche Kasse zwingen. Nach F.A.Z.-Informationen will sie so einem Urteil des Bundessozialgerichts zuvorkommen, nach dem auf die Jobcenter zwei Milliarden Euro Zusatzkosten zukommen könnten.



http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E4B3CFB4BBF8C4168A098C64FF219571E~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Das ist Politik! Erst lässt man die Kunden 2 Jahre im Regen stehen und jetzt wird es so verkauft, als ob man die betroffenen Kunden zwingen will!?

Alle weiteren Kommentare erspart sich der Rossi.

Leider ist damit die Problematik im SGB XII noch nicht vom Tisch!

Verfasst: 26.11.2010, 15:42
von Vergil09owl
ja ja weil es sondt teuer wird, 2 Milliarden hätten wir die GKV denn gern vom BMA und denn noch die Urteil die in Kassel anstehen, naja was solls Murks bleibt Murks

Verfasst: 26.11.2010, 15:59
von Roland Gutsch
Ja - das Ganze war ja von Anfang an ziemlich skandalös.

@ Rossi

Ich möchte gerne mal meine Hochachtung vor Ihrem Fachwissen und Ihrem Einsatz öffentlich loswerden.

Ich ziehe sämtliche Hüte.

Freundliche Grüße
RG

Verfasst: 26.11.2010, 17:48
von Rossi
Merci,

auch wenn ich auf der anderen Seite des Schreibtisches sitze, finde ich, dass es eine riesen Sauerei war, was dort gemacht wurde.

Wie hat das LSG Ba.-Wü doch sehr früh festgehalten, nicht auf den Rücken der Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft.

Von daher gehe ich persönlich aus, dass das BSG im Januar 2011 dem Gesetzgeber den berüchtitgen Satz 6 des § 12 Abs. 1c VAG so richtig um die Bummelbacken hauen wird. Ich will hoffen, dass in diesem Urteil klare Worte drinne stehen.

Verfasst: 26.11.2010, 18:27
von Vergil09owl
ich wäre auch denn dafür § 5 Abs 5a komplett zu streichen, für die 18 000 Menschen ist immer noch platz unter der decke. einer für alle alle für einen und es kann jeden treffen.

Verfasst: 26.11.2010, 18:46
von Rossi
Nun denn vergil, davon gehe ich auch derzeit davon aus, dass der § 5 Abs. 5a SGB V wieder aufgehoben wird. Allerdings geht dies wohl nicht rückwirkend, sondern nur künftig. Sonst hätten wir eine echte Rückwirkung von gesetzlichen Bestimmungen. Jenes ist nicht so einfach, bzw. äußerst umstritten.

Dennoch muss das BSG über die vorliegenden Verfahren entscheiden.

Verfasst: 27.11.2010, 00:14
von Vergil09owl
Gehe ich auch von aus ist ja auch eine äussert unglücklicher Murks

Verfasst: 07.12.2010, 23:17
von hungerhaken
Nun, hoffentlich freuen wir uns hinsichtlich des BSG nicht zu früh. Ich erinnere nur ungern an das so sehnsüchtig erwartete BVerG- Urteil, dass nicht nur aus der Sicht der Juristen enttäusched war.
Was haben die alle NICHT von uns gewählten Volksvertreter daraus gemacht? Abgesehen von der immensen Erhöhung des Regelsatzes um 5 Eier. Gutschein, Plastikkarten- angeblich. Warten wir doch erst den Januar ab. Bin gespannt!

Bestehende Verfahren

Verfasst: 08.12.2010, 11:53
von huber2
Hallo Rossi,
wie sieht es denn bei bestehenden Verfahren aus? Bekommen diese Betroffenen die "neue Beitragsvariante" rückwirkend?
Danke

Verfasst: 08.12.2010, 15:23
von Vergil09owl
Geht nicht, erst ab dem 01.01.11, wenn das denn so kommt oder auch nicht.

Verfasst: 09.12.2010, 20:28
von Rossi
Sorry, huber2, es ist noch garnichts spruchreif. Es sind alles nur Gedankenansätze, mehr nicht!