Neuer Job: Einkommensgrenze unterschritten = GKV ?
Verfasst: 28.03.2007, 14:27
Hallo!
Ich bin derzeit arbeitslos (ALG-II). Als ehemals Selbstständiger bin ich in der PKV versichert und habe mich, da ich zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitslosigkeit länger als fünf Jahre PKV-versichert war, von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das Arbeitsamt bzw. die ARGE zahlt mir einen Zuschuss zur PKV in der Höhe, die auch an die GKV gezahlt werden würde. Den Rest bringe ich selber auf.
Nun sieht es so aus, als wenn ich demnächst wieder Arbeit hätte. Allerdings würde ich hier mit meinem Einkommen weit unter der magischen Einkommensgrenze liegen.
Ist es trotzdem möglich in der PKV zu bleiben oder muss ich spätestens dann zurück in die GKV?
Ich bin derzeit arbeitslos (ALG-II). Als ehemals Selbstständiger bin ich in der PKV versichert und habe mich, da ich zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitslosigkeit länger als fünf Jahre PKV-versichert war, von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das Arbeitsamt bzw. die ARGE zahlt mir einen Zuschuss zur PKV in der Höhe, die auch an die GKV gezahlt werden würde. Den Rest bringe ich selber auf.
Nun sieht es so aus, als wenn ich demnächst wieder Arbeit hätte. Allerdings würde ich hier mit meinem Einkommen weit unter der magischen Einkommensgrenze liegen.
Ist es trotzdem möglich in der PKV zu bleiben oder muss ich spätestens dann zurück in die GKV?