Arbeitgeberzuschuss für Ehefrau
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Arbeitgeberzuschuss für Ehefrau
Hallo,
ich habe zu dem Thema schon gesucht, aber für meinen Fall keine so richtig klaren Antworten gefunden. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin Angestellter, privat kranken/pflegeversichert und erhalte den Arbeitgeberanteil.
Meine Frau ist Kubanerin und wird voraussichtlich im kommenden Jahr zu mir nach Deutschland ziehen. Sie wird zumindest in der Anfangszeit nicht arbeiten und sich deshalb ebenfalls privat krankenversichern.
Dazu meine Fragen:
1.) Erhalte ich von meinem Arbeitgeber auch den Zuschuss für meine Frau (bis max. Höchstgrenze)?
2.) Kann sie dazu auch bei einer anderen PKV versichert sein? Oder muss das bei der selben wie ich sein, vielleicht sogar mit auf meinen Vertrag?
3.) Ist der Arbeitgeberzuschuss für meine Frau eine freiwillige Leistung oder besteht Anspruch?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!
ich habe zu dem Thema schon gesucht, aber für meinen Fall keine so richtig klaren Antworten gefunden. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin Angestellter, privat kranken/pflegeversichert und erhalte den Arbeitgeberanteil.
Meine Frau ist Kubanerin und wird voraussichtlich im kommenden Jahr zu mir nach Deutschland ziehen. Sie wird zumindest in der Anfangszeit nicht arbeiten und sich deshalb ebenfalls privat krankenversichern.
Dazu meine Fragen:
1.) Erhalte ich von meinem Arbeitgeber auch den Zuschuss für meine Frau (bis max. Höchstgrenze)?
2.) Kann sie dazu auch bei einer anderen PKV versichert sein? Oder muss das bei der selben wie ich sein, vielleicht sogar mit auf meinen Vertrag?
3.) Ist der Arbeitgeberzuschuss für meine Frau eine freiwillige Leistung oder besteht Anspruch?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!
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- Postrank7
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Hallo jwe,
wenn Ihre Ehefrau völlig gesund ist und auch die erforderlichen Arztuntersuchungen entsprechend ausfallen können Sie Ihre Frau auch bei jeder anderen PKV versichern.
Sollte hier jedoch eine Krankheit bestehen,
wird es vermutlich bei einer anderen PKV bezüglich der Aufnahme problematisch sein.
Gruß
Schlappi
wenn Ihre Ehefrau völlig gesund ist und auch die erforderlichen Arztuntersuchungen entsprechend ausfallen können Sie Ihre Frau auch bei jeder anderen PKV versichern.
Sollte hier jedoch eine Krankheit bestehen,
wird es vermutlich bei einer anderen PKV bezüglich der Aufnahme problematisch sein.
Gruß
Schlappi
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- Postrank7
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Hallo jwe,
Insofern sollten Sie die Auswahl des "richtigen" Tarifes ausschließlich von den Vertragsbedingungen (und dem dafür verlangten Preis) abhängig machen.
Prüfen Sie unbedingt mit einem spezialisierten Makler das "Kleingedruckte" und machen Sie nicht den Fehler, in erster Linie nach Preis zu entscheiden.
In der PKV gilt (wie überall): "If you pay peanuts you get monkeys!"
Freundliche Grüße
RG
Ein rationaler Grund hierfür ist nicht ersichtlich. Ihre Frau muss sowohl bei Ihrer PKV als auch bei jeder anderen eine Risikoprüfung (evt mit ärztlicher Untersuchung) durchführen.Ich würde aber (rein aus dem Bauch heraus) die gleiche PKV wählen.
Insofern sollten Sie die Auswahl des "richtigen" Tarifes ausschließlich von den Vertragsbedingungen (und dem dafür verlangten Preis) abhängig machen.
Prüfen Sie unbedingt mit einem spezialisierten Makler das "Kleingedruckte" und machen Sie nicht den Fehler, in erster Linie nach Preis zu entscheiden.
In der PKV gilt (wie überall): "If you pay peanuts you get monkeys!"
Freundliche Grüße
RG
Roland Gutsch hat geschrieben:Prüfen Sie unbedingt mit einem spezialisierten Makler das "Kleingedruckte" und machen Sie nicht den Fehler, in erster Linie nach Preis zu entscheiden.
In der PKV gilt (wie überall): "If you pay peanuts you get monkeys!"
Ja das ist klar. Es geht mir hierbei auch einfach darum, dass wir auch vor dem Hintergrund des AG-Zuschusses Wahlfreiheit bei der PKV haben.
Meine Frau möchte später auch arbeiten. Dabei besteht eher nicht die "Gefahr", dass sie über die JAEG rutschen wird, also dann GKV.
Bis dahin möchten wir einfach einen schlanken Tarif ("Mehrbettzimmer", keine "Chefarztbehandlung" ...), und dafür auch den Arbeitgeber-Zuschuss.
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- Postrank7
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Hallo jwe,
Freundliche Grüße
RG
Achten Sie bei "schlank" unbedingt darauf, dass teure, lebenswichtige Leistungen trotzdem enthalten sind. Mehrbett-Zimmer ü Chefarzt brauchen Sie bzw Ihre Frau mit einer solchen Planung vielleicht wirklich nicht, aber ... (s.o.)Bis dahin möchten wir einfach einen schlanken Tarif ("Mehrbettzimmer", keine "Chefarztbehandlung" ...), und dafür auch den Arbeitgeber-Zuschuss.
Freundliche Grüße
RG
zu meinem Bauchgefühl.
es ist ein Bauchgefühl.
In der gesetzlichen Versicherung erleben ich es tagtäglich, dass
eine Wechsel von eigener Mitgliedschaft in Familienversicherung
und umgekehrt
absolut reibungslos verläuft bei der gleichen Kasse
mit Problemen verbunden ist, wenn 2 Kassen im Spiel sind.
Außerdem würdest Du Deinem Arbeitgeber Bescheinigungen von 2 privaten Kassen geben müssen. Manche Leute sind mit manchen Dingen dann überfordert.
Aber evt. läuft dies bei 2 privaten Kassen ja total problemlos und Dein Arbeitgeber ich ein "Checker"
es ist ein Bauchgefühl.
In der gesetzlichen Versicherung erleben ich es tagtäglich, dass
eine Wechsel von eigener Mitgliedschaft in Familienversicherung
und umgekehrt
absolut reibungslos verläuft bei der gleichen Kasse
mit Problemen verbunden ist, wenn 2 Kassen im Spiel sind.
Außerdem würdest Du Deinem Arbeitgeber Bescheinigungen von 2 privaten Kassen geben müssen. Manche Leute sind mit manchen Dingen dann überfordert.
Aber evt. läuft dies bei 2 privaten Kassen ja total problemlos und Dein Arbeitgeber ich ein "Checker"
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- Postrank7
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ich weis nicht warum das Thema verharmlost wird.
Es ist schwierig die Frau zu versichern.
Es ist zu klären
a) wann erfolgte die Heirat, um zu prüfen ob es bei der bestehenden egenen Versicherung erleichterte Bedingungen gibt.
b) Thema Vorversicherung von welchen Versicherungen wird Cuba als Vorversicherung akzeptiert, daraus ableiten Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung.
Gruß
ich habe auch das Bauchgefühl das es bei der eigenen Versicherung besser klappen könnte.
Es ist schwierig die Frau zu versichern.
Es ist zu klären
a) wann erfolgte die Heirat, um zu prüfen ob es bei der bestehenden egenen Versicherung erleichterte Bedingungen gibt.
b) Thema Vorversicherung von welchen Versicherungen wird Cuba als Vorversicherung akzeptiert, daraus ableiten Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung.
Gruß
ich habe auch das Bauchgefühl das es bei der eigenen Versicherung besser klappen könnte.
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- Postrank7
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DKV-Service-Center hat Recht.
Es besteht zwar Pflicht zur Versicherung gem § 193(3) VVG. Hier ist nur festgelegt, dass für jede Person mit Wohnsitz in der BRD Versicherungspflicht besteht.
Ergänzend heißt es in § 3 b MB/KK lediglich (bzw immerhin), dass ein Wartezeiterlass zu gewähren ist, wenn der Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Eheschließung erfolgt.
"Ohne" Risikoprüfung ist Aufnahme nur im Basisitarif möglich. Wie die Risikoprüfung für "Normal-Tarife" abläuft, ist in den Aufnahmerichtilien der verschiedenen Anbieter geregelt (meist ärztl. Untersuchung.)
Freundliche Grüße
RG
Es besteht zwar Pflicht zur Versicherung gem § 193(3) VVG. Hier ist nur festgelegt, dass für jede Person mit Wohnsitz in der BRD Versicherungspflicht besteht.
Ergänzend heißt es in § 3 b MB/KK lediglich (bzw immerhin), dass ein Wartezeiterlass zu gewähren ist, wenn der Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Eheschließung erfolgt.
"Ohne" Risikoprüfung ist Aufnahme nur im Basisitarif möglich. Wie die Risikoprüfung für "Normal-Tarife" abläuft, ist in den Aufnahmerichtilien der verschiedenen Anbieter geregelt (meist ärztl. Untersuchung.)
Freundliche Grüße
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 03.12.2010, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
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ich kenne keine PKV die jemanden aufnimmt ohne die entsprechende Risikoprüfung.
d.h. Zuzug aus dem Ausland erfordert grundsätzlich einen Arztbesuch.
Entsprechend der ärztlichen und zahnärztlichen Beurteilung wird dann entschieden welche Tarife möglich sind.
Bei Kindern und Frauen von Beamten gibt es dafür auch eine Öffnungsklausel.
@ Roland Gutsch
Vielleicht könnten Sie mir ein Versicherungsunternehmen nennen, bei dem keine Risikoprüfung erforderlich ist.
freundliche Grüße!
Schlappi
d.h. Zuzug aus dem Ausland erfordert grundsätzlich einen Arztbesuch.
Entsprechend der ärztlichen und zahnärztlichen Beurteilung wird dann entschieden welche Tarife möglich sind.
Bei Kindern und Frauen von Beamten gibt es dafür auch eine Öffnungsklausel.
@ Roland Gutsch
Vielleicht könnten Sie mir ein Versicherungsunternehmen nennen, bei dem keine Risikoprüfung erforderlich ist.
freundliche Grüße!
Schlappi
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