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Arbeitgeberzuschuss für Ehefrau
Verfasst: 30.11.2010, 18:02
von jwe
Hallo,
ich habe zu dem Thema schon gesucht, aber für meinen Fall keine so richtig klaren Antworten gefunden. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin Angestellter, privat kranken/pflegeversichert und erhalte den Arbeitgeberanteil.
Meine Frau ist Kubanerin und wird voraussichtlich im kommenden Jahr zu mir nach Deutschland ziehen. Sie wird zumindest in der Anfangszeit nicht arbeiten und sich deshalb ebenfalls privat krankenversichern.
Dazu meine Fragen:
1.) Erhalte ich von meinem Arbeitgeber auch den Zuschuss für meine Frau (bis max. Höchstgrenze)?
2.) Kann sie dazu auch bei einer anderen PKV versichert sein? Oder muss das bei der selben wie ich sein, vielleicht sogar mit auf meinen Vertrag?
3.) Ist der Arbeitgeberzuschuss für meine Frau eine freiwillige Leistung oder besteht Anspruch?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!
Verfasst: 30.11.2010, 19:57
von heinrich
1.
ja
2.
egal bei welcher PKV dies besteht
Ich würde aber (rein aus dem Bauch heraus) die gleiche PKV wählen.
3.
Es besteht (bis zum Höchstsatz natürlich ein Anspruch
wo es steht: § 257 Abs. 2 SGB V
Verfasst: 01.12.2010, 10:53
von jwe
Erstmal danke für die Antwort!
heinrich hat geschrieben:Ich würde aber (rein aus dem Bauch heraus) die gleiche PKV wählen.
Kannst du das begründen? (Vorschriften, Erfahrungen...)
Wir haben nämlich tatsächlich vor, dass sie sich bei einer anderen PKV versichert, wegen besserer Bedingungen.
Verfasst: 01.12.2010, 12:16
von Schlappi
Hallo jwe,
wenn Ihre Ehefrau völlig gesund ist und auch die erforderlichen Arztuntersuchungen entsprechend ausfallen können Sie Ihre Frau auch bei jeder anderen PKV versichern.
Sollte hier jedoch eine Krankheit bestehen,
wird es vermutlich bei einer anderen PKV bezüglich der Aufnahme problematisch sein.
Gruß
Schlappi
Verfasst: 01.12.2010, 13:00
von Roland Gutsch
Hallo jwe,
Ich würde aber (rein aus dem Bauch heraus) die gleiche PKV wählen.
Ein rationaler Grund hierfür ist nicht ersichtlich. Ihre Frau muss sowohl bei Ihrer PKV als auch bei jeder anderen eine Risikoprüfung (evt mit ärztlicher Untersuchung) durchführen.
Insofern sollten Sie die Auswahl des "richtigen" Tarifes ausschließlich von den Vertragsbedingungen (und dem dafür verlangten Preis) abhängig machen.
Prüfen Sie unbedingt mit einem spezialisierten Makler das "Kleingedruckte" und machen Sie nicht den Fehler, in erster Linie nach Preis zu entscheiden.
In der PKV gilt (wie überall): "If you pay peanuts you get monkeys!"
Freundliche Grüße
RG
Verfasst: 01.12.2010, 15:05
von jwe
Roland Gutsch hat geschrieben:Prüfen Sie unbedingt mit einem spezialisierten Makler das "Kleingedruckte" und machen Sie nicht den Fehler, in erster Linie nach Preis zu entscheiden.
In der PKV gilt (wie überall): "If you pay peanuts you get monkeys!"
Ja das ist klar. Es geht mir hierbei auch einfach darum, dass wir auch vor dem Hintergrund des AG-Zuschusses Wahlfreiheit bei der PKV haben.
Meine Frau möchte später auch arbeiten. Dabei besteht eher nicht die "Gefahr", dass sie über die JAEG rutschen wird, also dann GKV.
Bis dahin möchten wir einfach einen schlanken Tarif ("Mehrbettzimmer", keine "Chefarztbehandlung" ...), und dafür auch den Arbeitgeber-Zuschuss.
Verfasst: 01.12.2010, 15:16
von Roland Gutsch
Hallo jwe,
Bis dahin möchten wir einfach einen schlanken Tarif ("Mehrbettzimmer", keine "Chefarztbehandlung" ...), und dafür auch den Arbeitgeber-Zuschuss.
Achten Sie bei "schlank" unbedingt darauf, dass teure, lebenswichtige Leistungen trotzdem enthalten sind. Mehrbett-Zimmer ü Chefarzt brauchen Sie bzw Ihre Frau mit einer solchen Planung vielleicht wirklich nicht, aber ... (s.o.)
Freundliche Grüße
RG
Verfasst: 01.12.2010, 20:22
von heinrich
zu meinem Bauchgefühl.
es ist ein Bauchgefühl.
In der gesetzlichen Versicherung erleben ich es tagtäglich, dass
eine Wechsel von eigener Mitgliedschaft in Familienversicherung
und umgekehrt
absolut reibungslos verläuft bei der gleichen Kasse
mit Problemen verbunden ist, wenn 2 Kassen im Spiel sind.
Außerdem würdest Du Deinem Arbeitgeber Bescheinigungen von 2 privaten Kassen geben müssen. Manche Leute sind mit manchen Dingen dann überfordert.
Aber evt. läuft dies bei 2 privaten Kassen ja total problemlos und Dein Arbeitgeber ich ein "Checker"
Verfasst: 01.12.2010, 20:52
von DKV-Service-Center
ich weis nicht warum das Thema verharmlost wird.
Es ist schwierig die Frau zu versichern.
Es ist zu klären
a) wann erfolgte die Heirat, um zu prüfen ob es bei der bestehenden egenen Versicherung erleichterte Bedingungen gibt.
b) Thema Vorversicherung von welchen Versicherungen wird Cuba als Vorversicherung akzeptiert, daraus ableiten Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung.
Gruß
ich habe auch das Bauchgefühl das es bei der eigenen Versicherung besser klappen könnte.
Verfasst: 02.12.2010, 13:13
von Schlappi
@ DKV-Service-Center
Hallo - in Deutschland haben wir zwischenzeitlich eine Versicherungspflicht. Also muß die PKV des Mannes die Ehefrau versichern.
Gruß Schlappi
Verfasst: 02.12.2010, 14:32
von DKV-Service-Center
aha muss ich staune
muss ist nur der Basistarif, ansonsten für normale Tarife, gibt es zu mindestens bei der DKV Annahmerichtlinien.
Gruß
Verfasst: 02.12.2010, 19:11
von Schlappi
@ DKV-Service-Center
sowas macht die DKV - entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ?
Gruß
Schlappi
Verfasst: 02.12.2010, 22:20
von Roland Gutsch
DKV-Service-Center hat Recht.
Es besteht zwar Pflicht zur Versicherung gem § 193(3) VVG. Hier ist nur festgelegt, dass für jede Person mit Wohnsitz in der BRD Versicherungspflicht besteht.
Ergänzend heißt es in § 3 b MB/KK lediglich (bzw immerhin), dass ein Wartezeiterlass zu gewähren ist, wenn der Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Eheschließung erfolgt.
"Ohne" Risikoprüfung ist Aufnahme nur im Basisitarif möglich. Wie die Risikoprüfung für "Normal-Tarife" abläuft, ist in den Aufnahmerichtilien der verschiedenen Anbieter geregelt (meist ärztl. Untersuchung.)
Freundliche Grüße
RG
Verfasst: 03.12.2010, 00:12
von JarvisCocker
...auch im Basistarif gibts eine Risikoprüfung..
Verfasst: 03.12.2010, 08:21
von Schlappi
ich kenne keine PKV die jemanden aufnimmt ohne die entsprechende Risikoprüfung.
d.h. Zuzug aus dem Ausland erfordert grundsätzlich einen Arztbesuch.
Entsprechend der ärztlichen und zahnärztlichen Beurteilung wird dann entschieden welche Tarife möglich sind.
Bei Kindern und Frauen von Beamten gibt es dafür auch eine Öffnungsklausel.
@ Roland Gutsch
Vielleicht könnten Sie mir ein Versicherungsunternehmen nennen, bei dem keine Risikoprüfung erforderlich ist.
freundliche Grüße!
Schlappi