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Bezug von Krankentagegeld

Verfasst: 06.01.2011, 08:37
von isostar11
Hallo zusammen,

brauche mal Hilfe beim Thema Krankentagegeld:
Ist es immer so, dass das PKV Unternehmen ab Wegfall der Gehaltfortzahlung die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung übernimmt? Für die Höhe des zu versichrten Krankengeldes wird dieser Bestandteil ja rausgerechnet...

Wo finde ich diese Regelung ggf. in den Bedingungen?

Danke vorab!

isostar11

Verfasst: 07.01.2011, 13:23
von Schlappi
Hallo isostar.

die PKV zahlt keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung.

Verfasst: 07.01.2011, 16:17
von Roland Gutsch
Hallo isostar,

die Aussage im vorigen Posting ist falsch. Sie finden die entsprechenden Regelungen im §347 (6) + §349 (4) SGBIII

Freundliche Grüße
RG

@schlappi
Wie bringen Sie eigentlich Ihre im Brustton der Überzeugung vorgetragenen (wiederholten) fachlichen Falschaussagen in Einklang mit Ihrer breruflichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler?
Mein Tipp: vorsichtiger werden, nachlesen, Fachausbildung machen.
Bis dahin: Fragesteller mit Antworten verschonen.

Verfasst: 09.01.2011, 18:45
von isostar11
Vielen Dank Herr Gutsch

Viele Grüße
iso11