Seite 1 von 1

Wegen Anwartschaft in PKV wechseln?

Verfasst: 22.01.2011, 14:53
von sgt.pepper
Hallo Forum,

ich (33, ledig, angestellt, keine Vorerkrankung) war bis zu meinem Studium in einer PKV. Während und nach dem Studium war ich in der GKV und da bin ich auch noch aktuell. Mein Vater bezahlt seit meinem Austritt aus der PKV eine Anwartschaft bei der Allianz (früher Vereinte). Ich habe mir jetzt ein Angebot machen lassen, da die Entscheidung ansteht, ob man die Anwartschaft nun beendet oder in die PKV wechselt.

Von der Allianz habe ich folgendes Angebot:

Angebot 1:
AktiMedBest 90 für 461€

oder

Angebot 2:
AktiMedPlus90 für 343€

Ihr werdet vermutlich kein Paschaulantwort geben können. Was würdet Ihr denn emfpehlen, wo man sich neutral beraten lassen kann?

Danke

Verfasst: 22.01.2011, 15:50
von Vergil09owl
Gegenfrage JAE Überschreiter? Oder versicherungsfrei von amtswegen § 6 SGB V?

Verfasst: 22.01.2011, 15:58
von sgt.pepper
JAE Überschreiter.

Verfasst: 22.01.2011, 16:01
von Vergil09owl
Alles klar, ist eine schwierige Frage ich würde eine neutrale Quelle bevorzugen.

Verfasst: 22.01.2011, 20:54
von DKV-Service-Center
hi pepper,

ich kann nix gegen die Allianz sagen.
Ich würde Angebot 1 wählen und noch ein Baustein wählen für die Beitragssicherung im Alter.
Gruß
Ps der zu zahlende Beitrag in der GKV beträgt über 650 Euronen.

Verfasst: 21.02.2011, 20:05
von m66t4
Hallo,
ich habe Angebot 1 gewählt und die Zusatzoption wg. Beitrag im Alter dazugenommen. Seit 1.1. dort versichert, jetzt zum ersten mal abgerechnet. Der Arzt hat sämtliche Diagnosen auf die Rechnung geschrieben, über die in den letzten 4 Jahren auch nur im Ansatz gesprochen wurde. Jetzt ist die Erstattung innerhalb einer Woche erfolgt, aber mit dem Vorbehalt, dass bei den behandelnden Ärzten zu allen Diagnosen eine Nachfrage gestartet werden soll. Ist das normal bzw. wie ist es einzusortieren, dass die Leistungen abgerechnet wurden?

Verfasst: 21.02.2011, 22:16
von DKV-Service-Center
Hallo m66t4,

es ist ungewöhnlich das bei der ersten Abrechnung alle Diagnosen aufgeführt worden sind.
Im Normalfall rechnet der Arzt ab was er gemacht hat. Da aber eine Anwartschaft bestand hat dieses keine Auswirkungen.
Warum die Allianz den Vorbehalt der Nachfrage hat entzieht sich unsere Kenntnis.
Gruß