Seite 1 von 2
KEINE Krankenversicherung - HILFE!!!
Verfasst: 24.01.2011, 19:52
von dantemunich
Guten Abend allerseits,
ich moechte mir hier ein paar Infos und Tipps holen, bevor ich mich morgen ans Telefon setze und direkt mit den Versicherern spreche.
Meine Situation:
-24 Jahre alt (geb. Juli 1986) und wohnhaft bei den Eltern! Im Moment kein Einkommen...weder Selbststaendig, noch Angestellt. Ab April/Mai 2011 Student.
-Zuvor Selbststaendige Taetigkeit und PKV bei der HUK-Coburg im Einsteiger Tarif...Waehrend laengerem Auslandsaufenthalt in Anwartschaftsversicherung umgewandelt. Leider in Beitragsrueckstand geraten als ich noch im Ausland war (mein Fehler) und daraufhin wurde PKV gekuendigt.
-Seit der Kuendigung (November 2010) lebe ich ohne KV, da ich erst zur Arbeitsagentur gehen wollte (schlechte Idee) und schliesslich Job finden wollte (bisher erfolglos)!
Da ich mal wieder zum Arzt muss (habe Schilddruesenunterfunktion, daher notewendige Bluttests/Medikamente), wollte ich nochmal PKV in Angriff nehmen. Auch da es mir (meinen Eltern) nun finanziell etwas besser geht und ich mir eine PKV bis 150,- pro Monat leisten koennte!
Wie soll ich das nun anstellen? Hat jemand Erfahrungen mit den "Strafbeitraegen"? Kann ich evtl. in meinen alten Tarif bei der HUK zurueck?
VG und besten Dank an alle Antworter
PS: Habe die Selbststaendigkeit bereits Anfang letzten Jahres aufgegeben und werde seitdem durch meine Eltern finanziert...
Verfasst: 24.01.2011, 20:50
von Philipp Mättig
Hallo,
Ihre Vorstellungen sind nicht realistisch. Sie bedürfen keiner Beratung sondern eines 401+ Euro Jobs. Alternativ ab April in der KVdS versichern.
Gruß
Philipp
Verfasst: 24.01.2011, 21:52
von dantemunich
Philchen hat geschrieben:Hallo,
Ihre Vorstellungen sind nicht realistisch. Sie bedürfen keiner Beratung sondern eines 401+ Euro Jobs. Alternativ ab April in der KVdS versichern.
Gruß
Philipp
Erstmal vielen Dank fuer die Antwort.
Also sehen Sie keine Chance, dass ich wieder in meinen alten oder einen anderen guenstigen Tarif aufgenommen werde?
Wenn ich ab April in die Studentische Krankenversicherung gehe, muss ich dann "Strafbeitraege" zahlen?
Wird mich die GKV/KVdS ueberhaupt aufnehmen? Die werden wohl eine Immatrikulation benoetigen, die ich jedoch nur u.a. mit einer KV-Bestaetigung bekomme...
VG
Verfasst: 24.01.2011, 22:36
von Rossi
Also, es dürfte ziemlich einfach sein.
Sehe zu, dass Du im Schweinsgalopp als Student eingetragen wirst.
Dann wirst Du ab Aufnahme des Studiums bzw. Eintragung als Student wieder Mitglied der Solidargemeinschaft.
Die Klamotte kostet nur schlappe 64,00 Euroen im Monat.
Den Strafzuschlag musst Du in der GKV nicht löhnen.
Aber wenn zwischenzeitlich etwas passiert - zwischen Eintragung bzw. Beginn des Studiums - hast Du ein Problem. Dafür kommt die GKV nicht auf.
Wenn Du jetzt sofort zur PKV rennst um die Zwischenzeit abzusichern, löhnst Du die Strafzuschläge ab Nov. 2010 nach ohne einen Leistungsanpruch rückwirkend zu haben. Dies geht er zukünftig!
Verfasst: 25.01.2011, 12:17
von dantemunich
Rossi hat geschrieben:Also, es dürfte ziemlich einfach sein.
Sehe zu, dass Du im Schweinsgalopp als Student eingetragen wirst.
Dann wirst Du ab Aufnahme des Studiums bzw. Eintragung als Student wieder Mitglied der Solidargemeinschaft.
Die Klamotte kostet nur schlappe 64,00 Euroen im Monat.
Den Strafzuschlag musst Du in der GKV nicht löhnen.
Aber wenn zwischenzeitlich etwas passiert - zwischen Eintragung bzw. Beginn des Studiums - hast Du ein Problem. Dafür kommt die GKV nicht auf.
Wenn Du jetzt sofort zur PKV rennst um die Zwischenzeit abzusichern, löhnst Du die Strafzuschläge ab Nov. 2010 nach ohne einen Leistungsanpruch rückwirkend zu haben. Dies geht er zukünftig!
Vielen Dank fuer Deine Antwort.
Glaubst du es wird Probleme geben, in die KVdS einzutreten, da eine Aufnahme des Studiums oder die Immatrikulation schliesslich nur moeglich ist, mit u.a. einer KV-Bescheinigung - die ich nicht habe?!
Wird mir die KK glauben, wenn ich denen sage ich starte ein Studium und brauche eine KV-Bestaetigung um das Studium aufzunehmen?
Nach deiner vorgeschlagenen Methode brauche ich mir also keine Sorgen ueber Nachzahlungen etc. zu machen und auch nicht ueber die Aufnahme in die GKV, das ist eine sichere Sache? Sofern ich nicht krank werde in der Zwischenzeit...
VG und BESTEN DANK nochmals!!!
Verfasst: 25.01.2011, 12:31
von Vergil09owl
Für die Imma muss eigentlich ein KV Nachweis vorliegen, wie du geschreiben hast, fängst du im Sommersemester an zu studieren. Die GKV intressiert perse nicht für dei Zeiten der PKV. grundsätzlich , als Student bist du eh grundsätzlich versicherugnspflichtig § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V.
Das heißt also für die Zeiten ab dem 01.03 oder 01.04.11 besteht Versicherungspflicht.
Wie rossi geschrieben hat no Problem, grundsätzlich.
Verfasst: 25.01.2011, 12:43
von Vergil09owl
Pflichtversicherung bei Studenten, wenn keine Familienversicherung möglich ist und keine Befreiung vonder Versicherungspflicht vorliegt. Versicherung bis Ende 14. Fachsemester, maximal bis zur Vollendung des30. Lebensjahres möglich.
Studentische Versicherung bei Kinderlosen:
Beitrag ab dem 01.01.2011 Beitrag KV Beitrag/ PV
Gesamt:55,55 + €9,98 € =65,53 €
+ 0,25 % Kinderlose .55,55 € +11,26 € = 66,81 €
Beitrag ab dem Sommersemester 2011 Beitrag KV/
Beitrag PV, Gesamt:64,77 € + 11,64 € =76,41 €
+ 0,25 % Kinderlose 64,77 € + 13,13 € = 77,90 €
Das Ganze ist im vorraus oder per Einzugsermächtigung zu löhnen.
Verfasst: 25.01.2011, 12:44
von dantemunich
Okay, danke fuer die Antwort.
Wie soll ich das dann zum gegebenen Zeitpunkt handhaben?
Mit Zulassungsbescheid zum Studium zur KK (z.B. AOK) gehen und denen sagen, dass ich momentan KEINE KV habe, aber mit Aufnahme des Studiums in die GKV eintreten moechte?! Ausserdem brauche ich noch eine KV-Bescheinigung zur Immatrikulation! Bekomme ich die von der KK?
Noch eine andere Frage:
WAS wenn ich doch nicht zum Studium zugelassen werde? Ist zwar unwahrscheinich, aber nichts ist unmoeglich...
1. Job suchen?
2. Reicht ein Minijob fuer diesen Fall um wieder in die GKV zu wechseln?
3. Hartz4 faellt flach, weil sonst meine gesamte Familie zur BG gezaehlt wird...
4. Freiwillige KV bei der GKV geht auch nicht oder?
VG und 1000 DANK
Verfasst: 25.01.2011, 13:30
von Vergil09owl
Am besten einen Job über 401 € suchen und finden oder eine kurzfritige Beschäftigung. Bei bestehender Arbeitslosigkeit löst das denn nämlich auch Versicherungspflicht in der Gesetzlichen aus.
Wenn es denn mit dem Studium ncht klappt.
Mit dem Zulassungbescheid denn zur Kasse, die stellen die KV Bescheinigung aus, achja Mitgliedsantrag auch noch ausfüllen und unterschreiben.
Verfasst: 25.01.2011, 13:41
von dantemunich
Die rechtlichen Voraussetzungen
Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung ist, dass unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung von
* mindestens 12 Monaten bestanden hat
* oder in den letzten fünf Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachgewiesen werden kann.
Bei Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muss der Beitritt zur freiwilligen Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht beantragt werden. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung, unabhängig vom Tag der Antragstellung.
Quelle:
http://www.ikk-classic.de/mitglied-werd ... erung.html
Was heisst das?? Hab ich doch einen Anspruch auf freiwillige GKV?
Verfasst: 25.01.2011, 13:46
von Vergil09owl
Nein hast du nicht, wäre denn gewesen wenn du direkt nach der familienversicherung freiwilliges mitglied geworden wärest, bist du abe nicht.
Ausscheiden aus der Familienversicherung 01.08.10. Spätester Tag der für einen Mitgliedsantrag als Freiwilliges Mitglied 30.11.2010 24 :00 = 3 Monatsfrist.
Verfasst: 25.01.2011, 13:55
von dantemunich
Vergil09owl hat geschrieben:Nein hast du nicht, wäre denn gewesen wenn du direkt nach der familienversicherung freiwilliges mitglied geworden wärest, bist du abe nicht.
Ausscheiden aus der Familienversicherung 01.08.10. Spätester Tag der für einen Mitgliedsantrag als Freiwilliges Mitglied 30.11.2010 24 :00 = 3 Monatsfrist.
Aber ich war mehr als 24 Monate in den letzten 5 Jahren in der GKV!? Ausserdem kam ich ja aus dem Ausland wieder nach Deutschland und war bereits zum Zeitpunkt der Einreise ohne KV...
Verfasst: 25.01.2011, 14:04
von Vergil09owl
Falsch, bei der freiwilligen KV muss innerhalb von 3 Monaten der Beitritt erklärt werden, wie schon geschrieben kein Betrittsrecht als freiwilliges Mitglied, Verweis zur PKV wenn ein Antrag nach 5 Abs. 1 Nr. 13 gestellt wird. rossi hat das glaube ich ganz gut dargelegt.
Verfasst: 25.01.2011, 14:07
von Vergil09owl
Entscheidend ist der Tag des Ende der Familienversicherung, ab da beginnt die Frist zu laufen.
Verfasst: 25.01.2011, 14:52
von dantemunich
Okay, ich verstehe es zwar noch nicht, aber ich kenne mich nun mal in dem Gebiet nicht so gut aus...daher bin ich ja hier!
Habe gerade bei meiner alten GKV (AOK) angerufen und die haben gemeint ich solle mich an meine letzte KV wenden...die wuerden mir bei keinem Einkommen einen "Mindesttarif" anbieten?!?