Muss ich diese Arztrechnung bezahlen
Verfasst: 08.02.2011, 13:04
Hallo,
ich hatte gestern einen Brief von meiner frühere Krankenkenkasse bekommen.
Ich war bis 14.09.2009 bei meinem EX-Mann mitversichert.
Im 15.09.2009 war ich rechtskräftig geschieden und damit fiel ich aus der Familienversicherung raus.
Ich musste mich praktisch wieder krankenversichern. Den Brief vom Amtsgericht hatte ich natürlich erst ende Oktober bekommen. Ich praktisch halben Monat gar nicht versichert und wusste ich davon auch gar nicht. Inzwischen war ich beim Frauenarzt, weil ich Hochschwanger war. Das war am 05.11.09 Rechnungsbetrag- 282,92
Geheiratet haben wir am 18.11.2009. Dann war ich also von 15.09.2009 bis 18.11.09 gar nicht krankenversichert. Ab 18.11.2009 bin ich dann bei meinem Jetzigen Mann mitversichert. So weit ich weis mit Versicherungsablauf wird man trotzdem noch 1 Monat nachversichert. Und ich denke, das ist ja Plicht von einer KK mich darüber zu informieren, dass ich ab bestimmten Zeitpunkt nicht mehr versichert bin, dass ich mich versichern muss. So einen Brief bekam ich nie von PBeaKK.
Der Witz, dass sie jetzt erst mit dieser Rechnung kommen – fast nach 1,5 Jahren.
Also rückwirkend mich zu versichern für 2 Monaten (140 pro Monat) kommen wir auch auf diesen Betrag. Muss ich jetzt diese Rechnung bezahlen.
Habe aber im Internet gefunden:
Krankenversicherung
Ehepartner, die nicht berufstätig sind, sind im Rahmen der Familienversicherung häufig über Ihren berufstätigen Ehegatten mitversichert. Nach der Scheidung entfällt die Familienversicherung mit der Folge, dass sich jeder Ehegatte selbst versichern muss. Der nach der Scheidung nicht mehr mitversicherte Ehegatte hat 3 Monate nach der Scheidung Zeit, um sich selbst zu versichern.
Solange besteht der Versicherungsschutz fort. Dennoch sollte sich der dann nicht mehr versicherte Ehegatte schnell um eine Versicherung bemühen. Wenn er die Frist von 3 Monaten verpaßt hat, ist die Krankenversicherung des anderen Ehegatten nicht mehr verpflichtet, den bisher nicht selbst versicherten Ehegatten aufzunehmen.
An der eigenen privaten Krankenversicherung ändert sich für einen geschiedenen Ehegatten nichts. Die Scheidung spielt auch dann keine Rolle, wenn nur einer der Ehegatten privat versichert und der andere gesetzlich versichert ist.
Für Kinder ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, sie nach der Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden können.
Also wenn ich am 15.09.09 Rechtskräftig geschieden bin und den letzten Arzttermin hatte ich am 05.11 wargenommen. Dann besteht ja bis 15.12.09 Krankenversicherungsschutz
Kennt jemand die Paragrafen, wo steht das in BGB
Danke im voraus
ich hatte gestern einen Brief von meiner frühere Krankenkenkasse bekommen.
Ich war bis 14.09.2009 bei meinem EX-Mann mitversichert.
Im 15.09.2009 war ich rechtskräftig geschieden und damit fiel ich aus der Familienversicherung raus.
Ich musste mich praktisch wieder krankenversichern. Den Brief vom Amtsgericht hatte ich natürlich erst ende Oktober bekommen. Ich praktisch halben Monat gar nicht versichert und wusste ich davon auch gar nicht. Inzwischen war ich beim Frauenarzt, weil ich Hochschwanger war. Das war am 05.11.09 Rechnungsbetrag- 282,92
Geheiratet haben wir am 18.11.2009. Dann war ich also von 15.09.2009 bis 18.11.09 gar nicht krankenversichert. Ab 18.11.2009 bin ich dann bei meinem Jetzigen Mann mitversichert. So weit ich weis mit Versicherungsablauf wird man trotzdem noch 1 Monat nachversichert. Und ich denke, das ist ja Plicht von einer KK mich darüber zu informieren, dass ich ab bestimmten Zeitpunkt nicht mehr versichert bin, dass ich mich versichern muss. So einen Brief bekam ich nie von PBeaKK.
Der Witz, dass sie jetzt erst mit dieser Rechnung kommen – fast nach 1,5 Jahren.
Also rückwirkend mich zu versichern für 2 Monaten (140 pro Monat) kommen wir auch auf diesen Betrag. Muss ich jetzt diese Rechnung bezahlen.
Habe aber im Internet gefunden:
Krankenversicherung
Ehepartner, die nicht berufstätig sind, sind im Rahmen der Familienversicherung häufig über Ihren berufstätigen Ehegatten mitversichert. Nach der Scheidung entfällt die Familienversicherung mit der Folge, dass sich jeder Ehegatte selbst versichern muss. Der nach der Scheidung nicht mehr mitversicherte Ehegatte hat 3 Monate nach der Scheidung Zeit, um sich selbst zu versichern.
Solange besteht der Versicherungsschutz fort. Dennoch sollte sich der dann nicht mehr versicherte Ehegatte schnell um eine Versicherung bemühen. Wenn er die Frist von 3 Monaten verpaßt hat, ist die Krankenversicherung des anderen Ehegatten nicht mehr verpflichtet, den bisher nicht selbst versicherten Ehegatten aufzunehmen.
An der eigenen privaten Krankenversicherung ändert sich für einen geschiedenen Ehegatten nichts. Die Scheidung spielt auch dann keine Rolle, wenn nur einer der Ehegatten privat versichert und der andere gesetzlich versichert ist.
Für Kinder ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, sie nach der Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden können.
Also wenn ich am 15.09.09 Rechtskräftig geschieden bin und den letzten Arzttermin hatte ich am 05.11 wargenommen. Dann besteht ja bis 15.12.09 Krankenversicherungsschutz
Kennt jemand die Paragrafen, wo steht das in BGB
Danke im voraus