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PKV nach Auslandsaufenthalt

Verfasst: 13.04.2007, 00:21
von val123
Hallo,

ich habe folgende Frage:
Ich war 4,5 Jahre im Ausland (Niederlande (Studentin), Frankreich (Angestellte)und GB (Angestellte) zuletzt), in allen 3 gesetztlich krankenversichert. Bin nun nach Deutschland zurückgekehrt, habe schon einen neuen Job und da ich mit meinem Gehalt über der Bemessungsgrenze liege wollte ich mich privat krankenversichern lassen. Der Versicherungsvetreter sagte er sähe da überhaupt kein Problem, solange ich in den letzten Jahren weder privat noch gesetzlich [u]in Deutschland versichert war, was auch der Fall ist.
Die Personalcheffin von meinem neuen Job sagte allerdings dass das Unternehmen mir nicht die Hälfte meiner privaten (wenn ich die aussuchen sollte) KV erstatten wird, weil ich nicht in der letzten 3 Jahren schon über der Bemessungsgrenze liege. Diese Voraussetzung müsste ich erfüllen um mich bei der PKV versichern zu lassen, auch als Auslandsrückkehrer.
Wer hat nun von den beiden Recht?
Ich hoffe ich bekomme schnell eine Antwort, weil ich nur noch 1 Tag habe um mich zu entscheiden..
Vielen Dank
Valeria

Verfasst: 13.04.2007, 08:56
von val123
Die Antwort schon gefunden: einmal hier: http://212.227.101.181/aok/service/rund ... Grenze.pdf und einmal unter der telefonnummer vom buergertelefon der gesundheitsreform...
grüße
valeria

Verfasst: 13.04.2007, 10:40
von fwilke
Die Antwort lautet: Es geht nicht - korrekt?

Dann bestell dem Versicherungsvertreter mal einen schönen Gruß, er soll sich mal auf dem Laufenden halten ;-)

Frank Wilke

Wenn Du zum 01.01.2010 versicherungsfrei bist, melde Dich ruhig bei mir *g*