Seite 1 von 1
Wechsel PKV in GKV
Verfasst: 16.02.2011, 14:49
von neuling
Hallo!
Ich bin zur Zeit Studentin und bei einer privaten Krankenversicherung (Debeka) über meine Mutter mitversichert. Damit bin ich sehr unzufrieden. Spätestens zum 1.10.11 werde ich mein Studium beendet haben. Kann ich dann, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe, auf jeden Fall in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Gibt es da irgendwelche Kündigungsfristen oder so was zu beachten? Was ist, wenn ich keinen Job finde und Hartz 4 beantragen muss? Kann ich dann in die GKV wechseln? Oder wäre ich vielleicht noch über meine Mutter versichert? (Ich bin erst 21.)
Vielen Dank für eine Antwort.
Verfasst: 16.02.2011, 20:18
von Rossi
Wenn Du einen sv-pflichtigen Job aufnimmst (Ende des Studiums) dann kommst Du in die GKV. Die PKV kannst Du innerhalb von 3 Monaten ausserordentlich rückwirkend (Beginn der Beschäftigun) kündigen.
Wenn Du Hartz IV beantragen musst, kommst Du nicht in die GKV, Du verbleibst in der PKV.
Verfasst: 21.04.2011, 16:47
von neuling
hallo!
ich hab nochmal eine frage:
zwischen den letzten prüfungen im studium und der exmatrikulation werden einige wochen wenn nicht monate liegen (da es wahrscheinlich relativ lange dauert, bis die abschlussarbeit benotet wurde und ich das abschlusszeugnis erhalte).
wenn ich in dieser zeit bereits eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung beginne, aber noch immatrikuliert bin, muss mich dann trotzdem eine gkv nehmen oder gilt dann noch die befreiung von der versicherungspflicht?
Verfasst: 21.04.2011, 17:09
von Vergil09owl
Gegenfrage besteht eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV als Studentin? Grundsätzlich besteht in der GKV als Studentin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung statt gefunden hat.
Verfasst: 21.04.2011, 17:19
von neuling
ich bin zur zeit in der pkv und von der versicherungspflicht befreit (allerdings bereue ich, das unterschrieben zu haben. hatte damals keine ahnung was das bedeutet)
Verfasst: 21.04.2011, 19:03
von Vergil09owl
Die Befreiung gilt grundsätzlich für die gesamte Zeit als Student. Nicht aber im Bereich der versicherten Angestellten / Arbeiter usw. hier gilt denn die Versicherungspflicht. Trotz IMMA würdest du denn zu den Beschäftigen gezaählt wenn du über 400 ,- € verdienen würdest.
Verfasst: 21.04.2011, 21:51
von ratte1
Vergil09owl hat geschrieben: Trotz IMMA würdest du denn zu den Beschäftigen gezaählt wenn du über 400 ,- € verdienen würdest.
Nee, nur weil mit einer Beschäftigung mehr als 400,- Euro mtl. verdient wird, wird man nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, wenn man noch immatrikuliert ist. Hier müsste die Beschäftigung schon überwiegen und damit an mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit ausgeübt werden.
MfG
ratte1