Arbeitslos - Basistarif - was nun ??

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sct
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Arbeitslos - Basistarif - was nun ??

Beitragvon sct » 23.02.2011, 15:54

Hallo,

wir haben gestern in der Firma die seit 2009 neue Lage diskutiert, dass man als PKV Versicherter bei Arbeitslosigkeit nicht mehr automatisch in die GKV wechselt und zudem noch in den Basistarif müssen falls der Beitrag den der Gesetzlichen übersteigt. Zu dem Thema haben wir nun folgende Fragen:

1) Wird man von der ARGE in der Tat in den Basistarif gezwungen wenn der Beitrag z.Zt. höher ist als 580€ (Höchstsatz GKV)?

2) Thema Beitragslücke: Das OVG hat ja nun am 19.01.2011 entschieden, daß die Beitragslücke aller privat Versicherten von den Argen voll zu übernehmen ist. Ist das jetzt autmatisch so? Oder muss da jetzt (immer noch) jeder einzeln klagen?

3) Zurück zur GKV durch kurzfristige Anstellung bei unter 55-jährigen: Reicht eine "Gleitzonen-Festanstellung" bei einem Kumpel für einen Monat um wieder in die GKV zu kommen oder muss man da gleich ein ganzes Jahr "beschäftigt" sein?

Je nachdem kann man dann ja eine der drei Varianten wählen, wenn man noch die Wahl hat.

Vielen Dank im voraus
SCT

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Beitragvon Vergil09owl » 23.02.2011, 21:16

ARGE oder ALG I das wäre ein unterschied, bei alg I tritt automatisch die versicherungspflicht ein, wenn keine befreiung beantragt wird-

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Beitragvon Rossi » 23.02.2011, 22:01

1) Wird man von der ARGE in der Tat in den Basistarif gezwungen wenn der Beitrag z.Zt. höher ist als 580€ (Höchstsatz GKV)?



Definitiv nein, das Jobcenter hat hierzu keine gesetzliche Grundlage. Das Jobcenter übernimmt nur max. die Hälfte im Basistarif. Eine evtl. Differenz muss man selber aufbringen.

2) Thema Beitragslücke: Das OVG hat ja nun am 19.01.2011 entschieden, daß die Beitragslücke aller privat Versicherten von den Argen voll zu übernehmen ist. Ist das jetzt autmatisch so? Oder muss da jetzt (immer noch) jeder einzeln klagen?



Nein, man muss nicht mehr in jedem Einzelfall klagen. Die Agentur hat diesbezüglich bereits eine Weisung herausgegeben.

3) Zurück zur GKV durch kurzfristige Anstellung bei unter 55-jährigen: Reicht eine "Gleitzonen-Festanstellung" bei einem Kumpel für einen Monat um wieder in die GKV zu kommen oder muss man da gleich ein ganzes Jahr "beschäftigt" sein?



Kommt immer ganz drauf an. Wenn die priv. Kv. zuvor mindestens 5 Jahre beim gleichen Unternehmen bestanden hat, dann muss man min. 12 Monate einer Beschäftigung nachgehen um danach in der GKV zu verbleiben.

Hat die priv. Kv. keine 5 Jahre beim gleichen Unternehmen bestanden, dann reicht dem Grunde nach 1 Tag oder am besten 1 Monat aus um anschließend in der GKV zu verbleiben.

sct
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Kann das jemand bestätigen ?

Beitragvon sct » 24.02.2011, 10:46

Vergil09owl hat geschrieben:ARGE oder ALG I das wäre ein unterschied, bei alg I tritt automatisch die versicherungspflicht ein, wenn keine befreiung beantragt wird-


--> Stimmt das wirklich? Dann wären wir Angestellte ja "fein raus". Wir bekommen natürlich alle zuerst ALG-I. In welchem Gesetz kann ich das nachlesen? Kann das ein Zweiter bestätigen (evtl. Forumguru "Rossi")?

Eine gute Nachricht, wenn das so ist.

Ciao
Sct

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Beitragvon Rossi » 24.02.2011, 21:09

tja,

--> Stimmt das wirklich? Dann wären wir Angestellte ja "fein raus". Wir bekommen natürlich alle zuerst ALG-I. In welchem Gesetz kann ich das nachlesen?


All jenes kann man im SBG V nachlesen.

Aber tröste Dich, hiefür gibt es eine Spezialausbildung, die sich SOFA nennt. Meistens dauert sie 3,5 Jahre, aber dann ist auch nicht immer allwissend.

Aber eins ist klar, durch den ALG I Bezug (nicht ALG II-Bezug) wird man zumindest unter 55 Jahre immer Mitglied der Solidargemeinschaft. Jenes ist exklusiv ins § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V geregelt. Da gibt es kein wenn oder aber.

Im Rahmen des ALG I-Bezuges kann man sich gem. § 8 SGB V von dieser Zwangsmitgliedschaft in der GKV befreien lassen, aber man muss es nicht. Ergo, wenn man kein Antrag auf Befreiung stellt, dann landet man immer in der Solidargemeinschaft.

Völlig anders ist es beim ALG II. Da kommt die sog. Systemtrennung. Jeder soll dort bleiben, woher vorher war. Diese Systemstrennung ist im Ansatz nicht nachvollziehbar, ist aber auf die Lobby der Kassen zurückzuführen. Gretchenfrage wie lange noch.

sct
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Beitragvon sct » 24.02.2011, 21:41

Hi Rossi,

das ist eine gute Nachricht. Ich werde das dann morgen den betroffenen Kollegen so kommunizieren. Unsere Firma mit vielen gutbezahlten Ingenieuren macht es wohl nicht mehr sehr lange... Dann kommen wenigstens die unter 55 jährigen wieder zurück, was auch den Grossteil der betroffenen Beschäftigten ausmachen würde.

Das sollte auch so sein wenn man sich nach §8 Abs. 1 Satz 1 von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, denn die Befreiung gilt ja nur für diesen Grund. Einige Kollegen hatten das gemacht, so auch ich, weil die Löhne in unserer Firma über Jahre nicht stiegen.

Vor dem Hintergrund gesehen ist auch das Prinzip mit den Altersrückstellungen auch zu kurz gedacht, denn das Arbeitsleben ist ja nicht mehr so wie früher in den 80ern. Früher oder später wird man auch als gutverdienenender Arbeitnehmer mal arbeitslos. Die Altersrückstellungen sind dann weg. Dann ist man Ende 40 und m.E. eine stille Mitgliedschaft (heisst das Anwartschaft?) bei der PKV bzw eine spätere Rückkehr fast sinnlos weil zu teuer oder man wird wegen der Zipperlein, die ja jeder in dem Alter irgendwie hat, gar nicht mehr möglich. Die Altersrückstellungen, die man ja Monat für Monat mit bezahlen muss, sind ja gut gemeint um die Beiträge im Alter halbwegs stabil zu halten aber bis zur Rente schafft man es heutzutage fast nie. Inzwischen ist es von vornherein verschenktes Geld für die PKV. Wenn es nach mir gehen würde würde ich das wieder abschaffen.

so long und vielen Dank
SCT

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Beitragvon JarvisCocker » 25.02.2011, 02:12

sie brauchen doch nichts zu verschenken ?!
unter 55 zurück in den Schoß der Solidargemeinschaft und mit den erworbenen Altersrückstellungenen eine Zusatzversicherung bei der PKV bezahlen...besser gehts nicht

und gibts für die Älteren > 55 nicht sogar noch einen Weg über die Familienversicherung wenn die Frau noch berufstätig ist..?

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Beitragvon sct » 25.02.2011, 09:48

JarvisCocker hat geschrieben:sie brauchen doch nichts zu verschenken ?!
unter 55 zurück in den Schoß der Solidargemeinschaft und mit den erworbenen Altersrückstellungenen eine Zusatzversicherung bei der PKV bezahlen...besser gehts nicht

--> Das geht? Das habe ich nicht gewusst. Also kann man bei Kündigung der PKV sagen, man will die Alterrückstellungen in eine Zusatzversicherung umgewandelt haben!? Auszahlung geht nicht, oder?


JarvisCocker hat geschrieben:und gibts für die Älteren > 55 nicht sogar noch einen Weg über die Familienversicherung wenn die Frau noch berufstätig ist..?

--> Habe ich auch schon von gehört. Aber auch da kann ich nichts dazu sagen. Sicher wurde das hier im Forum schon oft diskutiert.

Die Forumbetreiber könnten ihre Arbeit erheblich erleichten wenn es eine FAQ Sektion - idealerweise als WIKI - geben würde, gerade mit diesen Themen, denn meiner Erfahrung sind das bei dem Gebiet immer dieselben Fragen: "Wie komme ich hin/zurück im Alter von... als... mit/ohne Befreiung", "Basistarrif....was nun?", "PKV zu teuer geworden... was nun?", "PKV-Zuschüsse als Rentner/Arbeitsloser etc." und allgemeine Tipps: "Unterschiede PKV/GKV... für wen lohnt es sich (nicht)", "Befreiung ja/nein?"

Aber trotzdem ein gutes Forum hier. Gerade "Rossi" und einige wenige andere Forumgurus helfen hier immer gerne und das auch noch kostenlos. Wo gibts das noch?

Schönes WE
SCT

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Beitragvon JarvisCocker » 25.02.2011, 10:47

sct hat geschrieben:--> Das geht? Das habe ich nicht gewusst. Also kann man bei Kündigung der PKV sagen, man will die Alterrückstellungen in eine Zusatzversicherung umgewandelt haben!? Auszahlung geht nicht, oder?
Schönes WE SCT


Nein, Auszahlen werden sie es nicht und darauf hinweisen, wie du es für dich verwenden kannst werden sie auch nicht.. :D

Die Altersrückstellungen dienen zur Beitragsentlastung im Alter, es ist aber nicht immer zwingend erforderlich, dass es sich dabei um eine Entlastung des ursprünglichen Erstvertrags handelt, es kann ja auch der nachträglich abgeschlossene Zusatzvertrag entlastet werden...

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Beitragvon PKVLaie » 25.02.2011, 11:31

Ist das eigentlich gesetzlich geregelt? Hat man Rechts-Anspruch auf Umwandlung in eine Zusatzversicherung, bei - voller??? - Anrechnung der Altersrückstellungen?

Und wie stark kann der Beitrag dadurch sinken? Bis auf 0 oder einen symbolischen Euro?

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Beitragvon Rossi » 25.02.2011, 23:03

Auch bei den über 55-jährigen würde ich durch eine geschickte Taktik trixen, um wieder in die Solidargemeinschaft zu kommen.

Ich nutze dabei nur den Wortlaut des Geseztes.

Nehmen wir an, der über 55-jährige Mitarbeiter (privat versichert) wird zum 31.03.2011 gekündigt.

Wenn er verheiratet ist und die Gattin selber Mitglied der GKV ist, dann hat er gute Chancen wieder in die Solidargemeinschaft zu kommen.

Der über 55-Jährige geht nicht sofort zum Arbeitsamt und beantragt nicht sofort die Gewährung von ALG I. Er läßt sich erst einmal für bspw. 1 Monat in die Familienversicherung der Gattin eintragen. Danach geht er dann (1 Monat später) zum Arbeitsamt und beantragt die Gewährung von ALG I.

In dieser Konstellation ist schon die 1. Hürde des Ausschlusstatbestandes des § 6 Abs. 1 Nr. 3a SGB V nicht erfüllt (in den letzten 5 Jahren nicht 1 Tag gesetzlich versichert). Und schwuppi duppi ist man wieder in der Solidargemeinschaft.

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Beitragvon Vergil09owl » 20.10.2011, 19:37

aha wie sind denn zur Zeit die Vermitlungschancen bei 55 Jährigen, der Chef freut sich.


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