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Arbeiten in Spanien als Renter

Verfasst: 28.02.2011, 20:16
von cocosim
Hallo KV-Experten,
ich habe ein Problem zu dem ich gerne fachlichen Rat einholen möchte:
Ich bin Jahrgang 1948, seit 5/2010 in Rente und schon seit etlichen Jahren, zuvor als Angestellte, privat krankenversichert. Da ich voller Tatendrang bin, werde ich ab Januar 2012 -für mindestens 1 Jahr- auf Mallorca in der Gastronomie arbeiten. Ich werde dann automatisch in der Segurdad Social krankenversichert. Mein PV-Beitrag beträgt fast die Hälfte meiner Rente.
Nun meine Frage: wenn ich die PKV kündige -KV-Schutz habe ich ja in Spanien- und kehre nach einem Jahr zurück, besteht dann die Möglichkeit in die GKV aufgenommen zu werden -war damals die KKH-???

Verfasst: 28.02.2011, 21:38
von heinrich
um welche Rentenart handelt es sich denn ?

Verfasst: 28.02.2011, 22:08
von Rossi
Whow, was es nicht so alles gibt!?

Ich denke mal, da Du im spanischen gesetzlichen System versichert bist, kannst Du die PKV in Deutschland kündigen. Du bist ja im Krankheitsfall abgesichert und deswegen brauchst Du keine PKV und hast keine Verpflichtung im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG zur Aufrechterhaltung der priv. Kv. Wichtig: Du solltest dafür den Wohnsitz in Deutschland aufgeben.

Dann kommst Du bspw. nach 1 Jahr wieder zurück nach Deutschland. Wenn Du zuvor min. 12 Monate in Spanien im gesetzlichen System versichert gewesen bist und irgendwann mal in Deinem Leben in Deutschland auch nur 1 Tag in der deutschen GKV gewesen bist, dann kannst Du dich in Deutschland in der GKV frewillig versichern.

Genialer Schachzug, nach meiner bescheidenen Auffassung.

Die Rente lässt Du dir zwischendurch schön nach Spanien überweisen.

Die Rentenart ist meines Erachtens nicht relevant, da es hier um das Beitrittsrecht für eine freiw. Kv. (nach 12 Monaten Auslandsaufenthalt innerhalb der EU) geht.

So hast Du nach 12 Monaten eine bezahlbare gesetzliche Versicherung.

Einfach klasse!

Verfasst: 01.03.2011, 07:56
von heinrich
mit der Frage nach der Rentenart habe ich keine krankenkassenrechtlich Entscheidung prüfen wollen.


Ich hätte die Frage daher deshalb noch gerne beantwortet.

Verfasst: 01.03.2011, 08:11
von cocosim
Danke Rossi für diese schnelle Antwort. Fazit: nichts wie ab nach Spanien.
Eine Frage habe ich noch: gibt es einen vorgeschriebenen Mindestaufenthalt?
Info für heinrich: Es ist eine Rente der BfA.

Verfasst: 01.03.2011, 08:19
von cocosim
an Heinrich: Es handelt sich um die vorzeitig in Anspruch genommene BfA-Altersrente mit Abschlag.

Danke an cocosim & Rossi!

Verfasst: 01.03.2011, 13:11
von Luma
Danke!

Danke Rossi: Für die Antwort an cocosim sowie für die tolle Bewertung „Genialer Schachzug“ und das Lob „Einfach klasse!“! Zumal Deine Beiträge in diesem Forum 24 Karat Gold Wert sind!

Wer in einer immer unbezahlbarer werdenden PKV sitzt, von Freunden in einem EU Land wiederholt eingeladen wird, so lang er möchte, Gast zu sein und 11 (elf) Jahre in der deutschen GKV war, wird nun optimistischer.

Beste Grüße, Luma

Verfasst: 01.03.2011, 20:51
von heinrich
ich bin zwar kein Rentenexperte, aber ich meine, dass es

bei dieser Rente Hinzuverdienstgrenzen gibt.

Besonders meine ich dies, da Du ja voller "Tatendrang" bist, wie Du geschrieben hast

und ich gehe davon aus, dass Du dies der deutschen Rentenversicherung auch meldest.

Verfasst: 01.03.2011, 22:43
von Rossi
Bei einer Altersrente ab dem 65. Lebensjahr gibt es keine Grenzen.

Aber bei den anderen Renten vor dem 65. Lebensjahr sehrwohl. Grundsätzlich sind 400,00 Euro frei. Ob es für die EU-Länder Sondervorschriften gibt, weiß ich nicht.

Guckst Du hier:

http://sovd-nrw.de/fileadmin/downloads/pdf/sonstiges/sozialinfo_rente_hinzuverdienst.pdf

Ist ja auch ne Frage, wie hoch der Lohn ist. Vor allem ist es ein Rechenbeispiel, wenn man Dir von der Rente 150,00 Euro abzieht und Du dadurch ne priv. Kv. von 450,00 Euro sparst, dann dürfte es sich allemal rechnen. Vor allen Dingen der geniale Schachzug nach 12 Monaten wieder in die GKV zu kommen.

Alos, es dürfte relativ einfach sein. Steuere es durch die Höhe des Lohnes so, dass Du durch einen ggf. einen minimalen Abzug aus der Rente (Hinzuverdinestgrenze) das optimalste Ergebnis (Mitgliedschaft in der GKV) bekommst.

Dies wird Heinrich mit Sicherheit nicht schmecken.

Aber der Rossi sagt immer, wir leben in einer Gesellschaft, die durch Rechtsnormen (Gesetze etc.) geregelt ist. Es gibt immer wieder Tipps und Tricks, in denen man mit minimalen Aufwand sein Recht, welches unser Rechtssytem durch das Grundgesetz garantiert, bekommen kann.

Hierbei gilt es einfach, das komplexe Recht zu erkennen und um dann hieraus die eigenen Möglichkeiten völllig legal auszuschöpfen.

Verfasst: 02.03.2011, 08:02
von heinrich
ne ne Rossi,

es ging mir hier nicht im die Krankenversicherung.
Dies ist doch sonnerklar und braucht unter Profis nicht diskutiert zu werden.

Sondern um die Rente.

1948 geboren ist noch keine 65 Jahre alt

und dann voller Tatendrang. Da verdient man leicht über den Grenzen des Erlaubten

und ich finde nicht ok, wenn dies nicht korrekt dem Rententräger gemeldet wird.

Verfasst: 02.03.2011, 11:36
von cocosim
Lieber Heinrich,
als ehemalige Personalleiterin lasse ich auch diesen Punkt nicht außer acht. Es ging mir jetzt um die KV. Nachdem dies zur Freude geklärt ist folgt alles weitere.

Verfasst: 20.05.2011, 20:01
von Andrea123
Hallo Rossi,

noch eine Frage zu dem genialen Schachzug, ich dachte man kommt nicht mehr in die GKV zurück, wenn über 55 Jahre , auch dann nicht wenn man ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht.
Ist es da nicht unerheblich ob man dieses in einem anderen Land der EU tut?

Falls dieses Vorgehen den PKV Versicherten zurück in die GKV verhilft das wäre ja zu sozial um wahr zu sein, kannst du mir sagen wo ich das nachlesen kann um die entsprechende Rechtsgrundlage zu finden?

Vielen Dank !!!
Andrea123

Verfasst: 20.05.2011, 20:18
von GS
Hallo Andrea,

die "Spanische" zählt in dem Fall wie die deutsche GKV, und so gesehen, war sie ja nicht in den letzten 5 Jahren außen vor, wenn sie wieder mal zurückkommen sollte.

Gruß von
Gerhard