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§ 204 und das Wechselrecht !!!!

Verfasst: 09.03.2011, 17:20
von Bernd50
***editiert***

Wir haben hier im Forum ein Werbeverbot.
Das liegt daran, dass wir fast täglich Einträge mit Links oder versteckten Hinweisen auf Anbieter im Internet erhalten. Und da müssen wir auch konsequent sein.
Der ADMIN

Verfasst: 09.03.2011, 18:02
von Philipp Mättig
Langsam wird's penetrant. Ich habe schon -zig Wechsel nach §204 eingeleitet.
Sehr viele Gesellschaften sind auch bereit sehr kulant zu handeln. Da werden auch bei Tarifen mit (geringen) Mehrleistungen keine Gesundheitsfragen gestellt. Auch (Ihre) DKV bietet ja ENU-Umstellungen an.
Wo ist das Problem ?
Der heutige Rentner zahlt nach langjähriger Versicherung im Regelfall deutlich weniger als Höchstbeitrag GKV. Wenn das nicht so ist, findet man eine Lösung.