Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation:
Ich war bis 28.02.2011 immer in der GKV. Seit 1.3.2011 bin ich in die PKV gewechselt. Nun hat mein Arbeitgeber rückwirkend zum 1.2.2011 Insolvenz angemeldet. Ich habe bereits für Februar kein Gehalt erhalten, und werde vermutlich für Feb-Apr Insolvenzgeld erhalten.
Kann, oder muss ich vielleicht sogar, in die GKV zurück? Und könnte ich theoretisch dann in der GKV bleiben - auch wenn ich wieder einen Job annehme, in dem ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege?
Danke und Gruß
Toemmel
PKV bei Erhalt von Insolvenzgeld
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