Demnächst von Vollzeit auf Teilzeit; Unterschreitung JAE

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

kawo2011
Beiträge: 2
Registriert: 24.03.2011, 21:28

Demnächst von Vollzeit auf Teilzeit; Unterschreitung JAE

Beitragvon kawo2011 » 24.03.2011, 21:36

Hallo zusammen,

ich benötige kundigen Rat. Da das Thema sowohl die GKV als auch die PKV betrifft, bitte ich um Nachsicht, falls aus Eurer Sicht die Forum-Kategoriezuordnung falsch bzw. ungeschickt gewählt sein sollte.

Nun zum Thema: Evtl. wechselt mein Arbeitsvertrag ab dem 01.10.2011 als unselbständiger Angestellter von Vollzeit auf Teilzeit (25 Stunden/Woche). Dadurch würde die JAE (Jahresarbeitsentgelt) - Grenze unterschritten.

Ich bin 50 Jahre alt und seit ca. 10 Jahren privatversichert.

Wie sind nun meine Möglichkeiten und auch die zugehörigen Prozedere?

Wechsel von der PKV zu einer GKV

Falls ich ab dem 01.10.2011 teilzeitarbeite und dauerhaft die JAE unterschreite: Muss ich zum 01.10.2011 in eine GKV eintreten und die PKV zum 30.09.2011 kündigen?

Wird die PKV die Kündigung einfach so akzeptieren oder bestimmte Unterlagen anfordern?

Kann sich eine GKV weigern mich aufzunehmen oder wird auch die GKV bestimmte Unterlagen anfordern?

Sind, auch Eurer Sicht, noch weitere Aspekte zu berücksichtigen?

Ich hoffe, bei dem für mich in meiner Situation nicht einfachen Themengebiet, auf Eure Unterstützung.

Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen
Karla

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 25.03.2011, 18:56

Grundsätzlich trit mit Unterschreiten der JAE in GKV die sofortige Versicherungspflicht ein, was bei einem 50 jährigen auch kein Problem ist. Die GKV will denn die Zeiten der PKV haben und die PKV den Nachweis das mit Unterschreiten der JAE die Versicherungspflicht in der GKV eintritt.

kawo2011
Beiträge: 2
Registriert: 24.03.2011, 21:28

Beitragvon kawo2011 » 26.03.2011, 17:57

Vielen Dank für die Informationen. Ich konnte erst jetzt antworten/reagieren, da ich dienstlich unterwegs war.

Den folgenden Satz "Die GKV will denn die Zeiten der PKV haben und die PKV den Nachweis das mit Unterschreiten der JAE die Versicherungspflicht in der GKV eintritt." verstehe ich folgendermassen:

1. Die GKV informiere ich über die von-bis-Zeiten in der PKV

2. Die PKV informiere ich über die Arbeitsvertragsmodifikation

Nochmals Danke & mit freundlichem Gruß
Karla

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 26.03.2011, 19:10

Grundsätzlich ja, ich weiß nur nicht ob den der Vertrag automatisch endet oder ob denn der Vertrag mit der PKv gekündigt werden muss.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste