Nach der KVB (27.Jhr) nicht mehr versichert. Student.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nach der KVB (27.Jhr) nicht mehr versichert. Student.
Einen wunderschönen guten Tag an das Forum,
ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand etwas beraten kann.
Kurz zu meinem Fall:
Ich bin mein ganzes Leben lang in der KVB familiär mitversichert gewesen. Zu Beginn meines Studiums habe ich auf den gesetzlichen Versicherungsschutz verzichtet, nicht zuletzt weil mir von verschiedenen Seiten dazu geraten wurde. Jedenfalls war mit Ende des 27. Lebensjahres wie erwartet Schluss mit der Mitversicherung und ich habe mich (rechtzeitig) nach einer neuen PKV umgeguckt.
Leider hatte ich zuvor Leistungen für psychotherapeutische Maßnahmen in Anspruch genommen, weshalb mich jede! private Kasse, für einen für Studenten einigermaßen bezahlbaren Tarif, abgelehnt hat. Was mir blieb war der Basistarif, den ich aber nicht bezahlen konnte.
Seit dem 08.07.09 bin ich nicht mehr versichert und seit dem 1.10.09 exmatrikuliert, was, wie ich hier bereits gelesen habe, wohl der erste richtige aber auch sehr schmerzhafte Schritt war. Danach habe ich allerdings nichts weiter unternommen, meinen Großvater geflegt und das Problem verdrängt. Bin nicht stolz drauf, ja, war riskant aber anders ging es zu diesem Zeitpunkt bis heute für mich nicht.
Ich möchte bald wieder anfangen zu studieren und damit fragen, was ich am besten machen kann um im die GKV zu wechseln. Gegenwärtig pflege ich noch immer meinen Großvater, weshalb es mit einer Festanstellung zeitlich vielleicht etwas schwierig wird. ALGII oder HarzIV würde man mir nicht bewilligen. Könnte mein Großvater mich als Pflegekraft einstellen? Das müsste ja theoretisch gehen.
Wie ich ebenfalls gelesen habe, werde ich Beiträge nachzahlen müssen. Mich würde interessieren an wen ich diese zu welchem Zeitpunkt zahlen muss und wie sich ihre Höhe bemisst.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus an alle die sich die Zeit nehmen mir zu antworten.
Indiana.
ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand etwas beraten kann.
Kurz zu meinem Fall:
Ich bin mein ganzes Leben lang in der KVB familiär mitversichert gewesen. Zu Beginn meines Studiums habe ich auf den gesetzlichen Versicherungsschutz verzichtet, nicht zuletzt weil mir von verschiedenen Seiten dazu geraten wurde. Jedenfalls war mit Ende des 27. Lebensjahres wie erwartet Schluss mit der Mitversicherung und ich habe mich (rechtzeitig) nach einer neuen PKV umgeguckt.
Leider hatte ich zuvor Leistungen für psychotherapeutische Maßnahmen in Anspruch genommen, weshalb mich jede! private Kasse, für einen für Studenten einigermaßen bezahlbaren Tarif, abgelehnt hat. Was mir blieb war der Basistarif, den ich aber nicht bezahlen konnte.
Seit dem 08.07.09 bin ich nicht mehr versichert und seit dem 1.10.09 exmatrikuliert, was, wie ich hier bereits gelesen habe, wohl der erste richtige aber auch sehr schmerzhafte Schritt war. Danach habe ich allerdings nichts weiter unternommen, meinen Großvater geflegt und das Problem verdrängt. Bin nicht stolz drauf, ja, war riskant aber anders ging es zu diesem Zeitpunkt bis heute für mich nicht.
Ich möchte bald wieder anfangen zu studieren und damit fragen, was ich am besten machen kann um im die GKV zu wechseln. Gegenwärtig pflege ich noch immer meinen Großvater, weshalb es mit einer Festanstellung zeitlich vielleicht etwas schwierig wird. ALGII oder HarzIV würde man mir nicht bewilligen. Könnte mein Großvater mich als Pflegekraft einstellen? Das müsste ja theoretisch gehen.
Wie ich ebenfalls gelesen habe, werde ich Beiträge nachzahlen müssen. Mich würde interessieren an wen ich diese zu welchem Zeitpunkt zahlen muss und wie sich ihre Höhe bemisst.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus an alle die sich die Zeit nehmen mir zu antworten.
Indiana.
Ich gehe mal davon aus, dass Du damals den Basistarif nie abgeschlossen hast, richtigt? Denn er war zu teuer.
Dann bist Du seit dem 01.10.2009 (Exmatrikulation) bei einer GKV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V pflichtversichert. Du kannst Dir irgendeine Kasse hierfür aussuchen. Der Beitrag dürfte bei ca. 140,00 Euro mtl. liegen.
Wir halten nämlich fest, dass Du in Deinen Leben nie gesetzlich noch privat versichert gewesen bist. Und deswegen fällst Du unter § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V.
Die KVB ist nämlich keine private Krankenversicherung in dem Sinne. Die KVB ist eine besondere Sozialeinrichtung für bestimmte Personengruppe, aber keine priv. Kv. Die Kasse wird Dich vermtl. erst abweisen, mit dem Hinweis, dass Du zuletzt (KVB) privat versichert gewesen ist. Dies ist aber falsch. Jenes hat das BSG im Jan. 2011 auch klipp und klar entschieden.
Guckst Du hier; ganz zum Schluss
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3279
Dann bist Du seit dem 01.10.2009 (Exmatrikulation) bei einer GKV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V pflichtversichert. Du kannst Dir irgendeine Kasse hierfür aussuchen. Der Beitrag dürfte bei ca. 140,00 Euro mtl. liegen.
Wir halten nämlich fest, dass Du in Deinen Leben nie gesetzlich noch privat versichert gewesen bist. Und deswegen fällst Du unter § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V.
Die KVB ist nämlich keine private Krankenversicherung in dem Sinne. Die KVB ist eine besondere Sozialeinrichtung für bestimmte Personengruppe, aber keine priv. Kv. Die Kasse wird Dich vermtl. erst abweisen, mit dem Hinweis, dass Du zuletzt (KVB) privat versichert gewesen ist. Dies ist aber falsch. Jenes hat das BSG im Jan. 2011 auch klipp und klar entschieden.
Guckst Du hier; ganz zum Schluss
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3279
Völlig klar, dass Du damals abgewiesen worden bist. Das Urteil des BSG ist aus Jan. 2011.
Hast Du ggf. eine schriftliche Ablehnung von damals, oder kannst Du es nachweisen, dass Du abgewiesen worden bist?
Dann kann man nämlich hinsichtlich der Nachzahlunspflicht ab 10/2009 auch noch etwas zaubern!
Die BSG Entscheidung ist mehr als eindeutig; Du gehörst in das Lager der GKV.
Hast Du ggf. eine schriftliche Ablehnung von damals, oder kannst Du es nachweisen, dass Du abgewiesen worden bist?
Dann kann man nämlich hinsichtlich der Nachzahlunspflicht ab 10/2009 auch noch etwas zaubern!
Die BSG Entscheidung ist mehr als eindeutig; Du gehörst in das Lager der GKV.
hab Da auch noch ne Frage an den Fragesteller.
1.
Ist Vater der "Bahner" ??
2.
Das wievielte Kind Deiner Mutter bist Du.
Hat Mutter vor Deiner Geburt gearbeitet.
War sie zu diesem Zeitpunkt auch Beamtin und evt. privat versichert
oder
in der freien Wirtschaft und selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Wenn die gesetzliche KK zuständig ist, dann hast Du nach meiner Auffassung ein gute Chance an einer Nachzahlung von 140 EUR pro Monate herumzukommen. So ca. 40 EUR im Monat könnten es aber werden.
Aber beantworte bitte mal die Fragen präzise.
1.
Ist Vater der "Bahner" ??
2.
Das wievielte Kind Deiner Mutter bist Du.
Hat Mutter vor Deiner Geburt gearbeitet.
War sie zu diesem Zeitpunkt auch Beamtin und evt. privat versichert
oder
in der freien Wirtschaft und selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Wenn die gesetzliche KK zuständig ist, dann hast Du nach meiner Auffassung ein gute Chance an einer Nachzahlung von 140 EUR pro Monate herumzukommen. So ca. 40 EUR im Monat könnten es aber werden.
Aber beantworte bitte mal die Fragen präzise.
Nun denn Heinrich,
der Poster hat ja geschrieben, dass er bei der KVB war. Die KVB ist und war nur für die Bundesbahner zugänglich.
Ferner schreibt der Poster, dass er immer bei der KVB war.
Zitat:
Ich bin mein ganzes Leben lang in der KVB familiär mitversichert gewesen
Wir haben hier einen Fall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V.
Sehe ich definitiv auch so. Habe aber derzeit noch ein Verfahren, wo die Kasse sogar schriftlich vor 2 Jahren die Mitgliedschaft völlig rechtswidrig abgelehnt hat und nun nur durch meine substantivierte Stellungnahme doch die Mitgliedschaft rückwirkend einträgt.
Was glaubst Du wohl, habe ich eine Ermäßigung bekommen oder nicht bekommen?
Die involvierte Kasse ist sich keiner Schuld bewusst und kloppt sich ne riesen Frikadelle ans Knie und will zum Teufel keine Ermäßigung. Es wurde zuvor mit dem zuständigen Justizar abgekaspert.
der Poster hat ja geschrieben, dass er bei der KVB war. Die KVB ist und war nur für die Bundesbahner zugänglich.
Ferner schreibt der Poster, dass er immer bei der KVB war.
Zitat:
Ich bin mein ganzes Leben lang in der KVB familiär mitversichert gewesen
Wir haben hier einen Fall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V.
Wenn die gesetzliche KK zuständig ist, dann hast Du nach meiner Auffassung ein gute Chance an einer Nachzahlung von 140 EUR pro Monate herumzukommen. So ca. 40 EUR im Monat könnten es aber werden.
Sehe ich definitiv auch so. Habe aber derzeit noch ein Verfahren, wo die Kasse sogar schriftlich vor 2 Jahren die Mitgliedschaft völlig rechtswidrig abgelehnt hat und nun nur durch meine substantivierte Stellungnahme doch die Mitgliedschaft rückwirkend einträgt.
Was glaubst Du wohl, habe ich eine Ermäßigung bekommen oder nicht bekommen?
Die involvierte Kasse ist sich keiner Schuld bewusst und kloppt sich ne riesen Frikadelle ans Knie und will zum Teufel keine Ermäßigung. Es wurde zuvor mit dem zuständigen Justizar abgekaspert.
heinrich hat geschrieben:hab Da auch noch ne Frage an den Fragesteller.
1.
Ist Vater der "Bahner" ??
2.
Das wievielte Kind Deiner Mutter bist Du.
Hat Mutter vor Deiner Geburt gearbeitet.
War sie zu diesem Zeitpunkt auch Beamtin und evt. privat versichert
oder
in der freien Wirtschaft und selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
.
1. Mein Pflegevater (Großvater, den ich heute pflege) war der Eisenbahner bei dem ich mitversichert war.
2. Ich bin das erste und einzige Kind meiner Mutter. Mit meinem Vater war sie nie verheiratet. Sie war bei meiner Geburt, (da war sie 18) und ist noch immer (heute 47) bei ihrem Vater in der KVB mitversichert und hat nie gearbeitet. Sie hatte aber kurz nach meiner Geburt einen schweren Unfall und ist seit dem 100% geistig und körperlich schwerbehindert.
Ich möchte mich an dieser Stelle schon einmal sehr für die wirklich hilfreichen Antworten bedanken. Montag mache ich mich direkt auf den Weg um das zu klären. Kann jemand eine Kasse empfehlen? Ich würde sonst die Techniker nehmen... .
Okay, dann empfehle ich Dir einfach, dass Du das BSG Urteil ausdruckst und mitnimmst.
Stelle bitte gleichzeitig gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge. Begründe diesen Antrag damit, dass selbst die Kasse und Du bislang davon ausgegangen sind, dass die KVB eine priv. Krankenversicherung ist und deswegen die Versicherungspflichtg gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V nicht zum Tragen kommen.
Erst durch die BSG Entscheidung - die auch erst vor kurzem veröffentlicht worden ist - bist Du über diesen Umstand aufgeklärt worden. Da hast das verspätete Anzeigen somit nicht zu vertreten.
Stelle bitte gleichzeitig gem. § 186 Abs. 11 SGB V einen Antrag auf Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge. Begründe diesen Antrag damit, dass selbst die Kasse und Du bislang davon ausgegangen sind, dass die KVB eine priv. Krankenversicherung ist und deswegen die Versicherungspflichtg gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V nicht zum Tragen kommen.
Erst durch die BSG Entscheidung - die auch erst vor kurzem veröffentlicht worden ist - bist Du über diesen Umstand aufgeklärt worden. Da hast das verspätete Anzeigen somit nicht zu vertreten.
jede gesetzliche KK muss ihn nehmen.
für die Ermäßigung sehe ich gute Chancen.
Rossi: warum ich die Frage nach Mutter so gestellt habe.
ganz einfach.
So ca 51 bis 100 % von solch komplexen Sachverhalten werden mir nicht ganz vollständig geschildert.
Was meinst Du , wie viele mir sagen, dass sie noch nie gesetzlich versichert waren.
Dann frage ich sie immer, ob sie denn unversichert zur Welt kamen.
Meist war die Mutter zur Zeit der Geburt (insbesondere des ersten Kindes) noch selbst aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhätlnis Mitglied einer Krankenkasse
UND
das Kind dann dort erst einmal in der Familienversicherung.
Nach den Schutzfristen erfolgte dann oft ein Übergang in die privaten Versicherung für Ehefrau und Kinder.
Dies realisieren wirklich die wenigstens Kinder, die ja nicht wissen können, wo sie denn die ersten 6 Monate (das war wohl früher mal eine Mutterschaftszeit) oder die ersten 3 Jahre ihres Lebens versichert waren.
Jetzt ist meine Nachfrage sicherlich nachvollziehbar.
Aber Fragesteller hat ja anscheinend seit Geburt keine gesetzliche KK gehabt. Ein ganz seltener Fall
für die Ermäßigung sehe ich gute Chancen.
Rossi: warum ich die Frage nach Mutter so gestellt habe.
ganz einfach.
So ca 51 bis 100 % von solch komplexen Sachverhalten werden mir nicht ganz vollständig geschildert.
Was meinst Du , wie viele mir sagen, dass sie noch nie gesetzlich versichert waren.
Dann frage ich sie immer, ob sie denn unversichert zur Welt kamen.
Meist war die Mutter zur Zeit der Geburt (insbesondere des ersten Kindes) noch selbst aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhätlnis Mitglied einer Krankenkasse
UND
das Kind dann dort erst einmal in der Familienversicherung.
Nach den Schutzfristen erfolgte dann oft ein Übergang in die privaten Versicherung für Ehefrau und Kinder.
Dies realisieren wirklich die wenigstens Kinder, die ja nicht wissen können, wo sie denn die ersten 6 Monate (das war wohl früher mal eine Mutterschaftszeit) oder die ersten 3 Jahre ihres Lebens versichert waren.
Jetzt ist meine Nachfrage sicherlich nachvollziehbar.
Aber Fragesteller hat ja anscheinend seit Geburt keine gesetzliche KK gehabt. Ein ganz seltener Fall
Guten Tag,
Ich habe noch eine Nachfrage. In alten Unterlagen aus meinem Geburtsjahr habe ich gesehen, dass meine Mutter wahrscheinlich für einen kurzen Zeitraum, in den mögl. meine Geburt fällt, nicht mehr bei der KVB war. Genaue Unterlagen und oder Auskünfte sind aber nicht vorhanden.
Soweit es nachzuvollziehen ist, hat meine Mutter im April 1982 eine Ausbildung an der Handelsschule beendet und sich danach arbeitslos gemeldet. Sie hat aber nie gearbeitet. Mit Ende der Ausbildung endete die Kindergeldzahlung und damit auch der Versicherungsschutz in der KVB. Im Juli wurde ich geboren und 2 Monate später hatte sie den Unfall. Ab dem Zeitpunkt ca. müsste ich über meinen Großvater bei der KVB versichert gewesen sein. Sie kam dann, wann ist unklar, zurück in die KVB wo sie bis heute verischert ist, weil mein Großvater noch immer Kindergeldzahlungen für Sie bekommt.
Ändert das etwas an meinem Anpruch auf eine gesetzliche Versicherung?
Ich habe noch eine Nachfrage. In alten Unterlagen aus meinem Geburtsjahr habe ich gesehen, dass meine Mutter wahrscheinlich für einen kurzen Zeitraum, in den mögl. meine Geburt fällt, nicht mehr bei der KVB war. Genaue Unterlagen und oder Auskünfte sind aber nicht vorhanden.
Soweit es nachzuvollziehen ist, hat meine Mutter im April 1982 eine Ausbildung an der Handelsschule beendet und sich danach arbeitslos gemeldet. Sie hat aber nie gearbeitet. Mit Ende der Ausbildung endete die Kindergeldzahlung und damit auch der Versicherungsschutz in der KVB. Im Juli wurde ich geboren und 2 Monate später hatte sie den Unfall. Ab dem Zeitpunkt ca. müsste ich über meinen Großvater bei der KVB versichert gewesen sein. Sie kam dann, wann ist unklar, zurück in die KVB wo sie bis heute verischert ist, weil mein Großvater noch immer Kindergeldzahlungen für Sie bekommt.
Ändert das etwas an meinem Anpruch auf eine gesetzliche Versicherung?
Okay, Heinrich hat es schon zutreffend in die Runde geworfen.
Nu muss man gucken, wie Du in den Monaten April. 1982 - Juli 1982 versichert gewesen bist.
Sofern Du über die Mutter in einer gesetzlichen Kv. versichert gewesen bist, so ist das nicht schädlich. Nur mit dem feinen und kleinen Unterschied, dass die ggf. damals letzte Kasse nunmehr für Dich zuständig ist. Dann hast Du nämlich kein Wahlrecht.
Bist Du hingegen privat versichert gewesen (jedoch kaum vorstellbar), dann musst Du dich leider auch in einer priv. Kv. mit dem Basistarif versichern.
Bist Du hingegen gar nicht versichert geswesen, dann kannst Du dir jetzt eine GKV aussuchen, die Dich nehmen muss.
Nu muss man gucken, wie Du in den Monaten April. 1982 - Juli 1982 versichert gewesen bist.
Sofern Du über die Mutter in einer gesetzlichen Kv. versichert gewesen bist, so ist das nicht schädlich. Nur mit dem feinen und kleinen Unterschied, dass die ggf. damals letzte Kasse nunmehr für Dich zuständig ist. Dann hast Du nämlich kein Wahlrecht.
Bist Du hingegen privat versichert gewesen (jedoch kaum vorstellbar), dann musst Du dich leider auch in einer priv. Kv. mit dem Basistarif versichern.
Bist Du hingegen gar nicht versichert geswesen, dann kannst Du dir jetzt eine GKV aussuchen, die Dich nehmen muss.
Vielen Dank für diw Antwort. Wie finde ich denn das jetzt am besten raus, wenn sich niemand erinnert? Ich meine die KVB wird sicher den Versicherungszeitraum wissen, aber auch wo sie danach versichert wurde? Wo wird denn sowas erfasst? Also privat war sie sicher nicht versichert, als Arbeitslose... .
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