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versicherung im standardtarif trotz schwangerschaft?

Verfasst: 02.05.2007, 14:29
von prinzessje
Hallo,

ich bin derzeit nicht versichert (war vorher privat versichert, wurde dann aber aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt).
Mit der Gesundheitsreform wird zum 01.07.2007 ja der Standardtarif eingeführt, so dass ich mich bei meiner alten PKV wieder versichert kann.
Es besteht meiner Kenntnis nach auch ein Aufnahmezwang - auch bei einer bestehenden Schwangerschaft?
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Schöne Grüße
Prinzessje

Verfasst: 02.05.2007, 18:30
von Experte_24
Ja, denn es gibt einen Kontrahierungszwang.

Re: versicherung im standardtarif trotz schwangerschaft?

Verfasst: 02.05.2007, 19:19
von DKV-Service-Center
hi prinzessje,

ich GLAUBE es kommt noch darauf an wieso die Pkv erloschen ist ?
Gruß

Verfasst: 02.05.2007, 19:45
von Experte_24
Ich denke mal wegen ahlung der Beiträge rausgeworfen. Aber selbst das ist unerheblich.

Verfasst: 02.05.2007, 19:52
von DKV-Service-Center
[quote="Experte_24"]Ich denke mal wegen ahlung der Beiträge rausgeworfen. Aber selbst das ist unerheblich.[/quote]

Da bin ich aber anderer Meinung was passiert denn zum Beispiel;
wenn ich bei meiner alten Gesellschaft sagen wir noch 5 ausstehende Monatsbeiträge habe und nun einen neuen Antrag zum 1.7. stelle ?
Gruß

Verfasst: 02.05.2007, 20:52
von fwilke
Also erstmal:

@prinzessje - wenn Du einmal privat versichert warst... wurdest Du danach(!) sicher nicht wegen vorerkrankungen abgelehnt. Warst du zwischendurch wieder gesetzlich versichert oder bist Du wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht "nicht" mehr versichert?
Und: Den Standardtarif gibt's schon ewig, er wird nur leicht abgewandelt und zum 01.07.07 für ehemalige Mitglieder geöffnet. Zum 01.01.09 kommt dann der Basistarif.
Und: Es gibt eine Pflicht bei deiner alten Gesellschaft, Dich aufzunehmen - du musst halt nur Beiträge zahlen!

@DKV-Service-Center: Es ist in der Tat unerheblich, warum ich rausgeflogen bin. Wenn ich einen Antrag stelle, werde ich auch genommen - wohlgemerkt, NUR im Standardtarif!
Zu Deinem Nachsatz: Wenn ich 5 MB im Rückstand bin, weil ich bedürftig bin - so zahlt das Sozialamt oder irgendeine andere Stelle meine Beiträge, die Außenstände bleiben.
Kann ich aber die Beiträge für den Standardtarif zahlen, so wird die Gesellschaft sicherlich auch die Rückstände einfordern.
Grundsätzlich gibt es sonst keinerlei kausalen Zusammenhang zwischen den beiden Fällen.

Frank Wilke