Frage: Kein Versicherungsschutz, echt kompliziert!

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Hoppla
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Frage: Kein Versicherungsschutz, echt kompliziert!

Beitragvon Hoppla » 19.06.2011, 20:06

Hallo ihr da draußen!

Ich streite mich nun seit etwa einem Jahr um vier Monate des Jahres 2010, in denen ich nicht versichert war, mit meiner ehemaligen PKV.

Zur Geschichte:
Meine PKV 1 hat die Beiträge starkt erhöht, und jemand hat mir Online empfohlen, meine PKV zu wechseln. Der Fragebogen zu dieser neuen PKV 2 wurde online abgewickelt. Ich hatte meine Unterlagen zu Vorerkrankungen bei mir und habe dem Typen am Telefon, der mir die neue PKV 2 empfohlen hat, alle Krankheiten gesagt. Er hat dann gefragt, ob alles verheilt sei, und wenn ich ja sagte, meinte er, das bräuchte man nicht angeben. Mein Fehler, dass ich nicht wusste, dass das gelogen war.
Denn nachdem ich das erste Mal in der Schwangerschaft wirklich ärztliche Hilfe brauchte, hat die PKV 2 alte Arztberichte angefordert und darin Erkrankungen gefunden, die ich zwar angegeben hatte, aber der Versicherungsmakler nicht für erwähnenswert hielt. Daraufhin hat mich die PKV 2 zurecht fristlos 4 Tage vor Entbindung, gekündigt.

Nachdem ich dann daheim war, hatte ich nichts anderes zu tun, als mich zu informieren, wie es mit der Versicherung weiter geht. Ich fragte bei der GKV, bei meiner PKV 1 und bei Anwälten privat nach, keiner konnte helfen. Bei einer GKV sagten sie, mein Vorversicherer sei zuständig.
Mit diesem streite ich nun.
Ich habe nachdem ich diese Info erhalten habe, einen Versicherunsgmakler direkt von diesem Versicherer PKV 1 bestellt, der einen Antrag ausfüllte. Dieser Antrag wurde natürlich abgelehnt. War ja klar, so ne Entbindung kostet Geld, und zwar nicht wenig.

Wir kamen dann auf den Basistarif. Nun gut, ich habe mich damit abgefunden, dass ich für die unversicherte Zeit genauso viel für die Versicherung zahlen muss wie für meine Entbindung. Aber nun erhalte ich ein SChreiben, in dem steht, dass die PKV 1 nicht zuständig ist, weil sie mich erst NACH Willenserklärung, Eingang des Antrags, (das knapp 4 Wochen später), aufnehmen. Also schön nach der Geburt!
Jetzt lese ich aber immer, dass Strafen verhängt werden, wenn man nicht versichert war!

4 Monate danach habe ich eine Anstellung gefunden (vorher war ich Freiberufler) und bin seitdem gesetzlich versichert. Die wollten mich aber vorher auch nicht nehmen...

Mir wäre es am liebsten, ich bliebe unversichert. Das Modell, dass die PKV 1 vorschlägt ist für mich ein unbezahlbares! Die Geburt soll ich tragen und dann nochmal genausoviel Geld für 4 Monate Versicherung, in denen ich gar nicht beim Arzt war!

Was gilt hier nun? Versicherungspflicht oder nicht? Und wenn, dann ganz oder nur halb??

Ich wäre ganz dankbar, wenn jemand einen Weg aus dieser Situation sieht!

Viele Grüße und danke im Voraus!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.06.2011, 21:07

Hallo Hoppla,
für die Schwangerschaft alles gute oder schon überstanden ?

Wurden die Gesundheitsangaben und Berichte online versendet ? Hat jemand das Telefonat mit gehört ?
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.06.2011, 21:33

Also, man muss klipp und klar unterscheiden, zwischen der Pflicht zur Versicherung in der privaten Kv. und der Versicherungspflicht in der GKV.

Jenes ist für einen Outsider sehr schwer zu verstehen.

Aber ich versuche es mal ziemlich einfach zu erklären, wobei ich nicht weiß, ob es mir gelingt.

Im Bereich der gesetzlichen Versicherung kann man sich gegen die Versicherungspflicht nicht wehren. Sie entsteht nämlich kraft Gesetz und dann auch noch rückwirkend. Hiermit ist zwangsläufig ein Beitrags- und auch Leistungsanspruch verbunden.


Ganz anders ist es allerdings im Bereich der priv. Kv. Man hat dort zwar eine Verpflichtung sich zu versichern, aber dadurch beginnnt der Versicherungsvertrag und zwangsläufig der Leistungsanspruch nicht rückwirkend.

Wir bewegen uns im Bereich der priv. Kv. im Vertragsrecht. Hier muss man also Verträge über bestimmte Leistungen abschliessen. Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Im Bereich der PKV gibt es keine sog. Rückwärtsversicherung, ausser bei neugeborenen Kindern. Hier muss die priv. Kv. innerhalb einer Frist den Vertrag und zwangsläufig auch die Leistungen rückwirkend anbieten.

Aus Deinem Posting entnehme ich, dass bislang kein wirksamer Vertrag für die Zeit der Nichtversicherung vorliegt. Von daher stellt sich die Frage, warum Du derzeit dort noch nachbohren solltest. Denn rückwirkend bekommst Du eh keine Leistungen. Damit musst Du allerdings auch die Kosten, die bisher angefallen sind, leider selber löhnen.

Ich vergleiche es immer mit der KFZ-Haftpflichtversicherung für ein Auto. Jeder weiss, dass es eine solche Pflicht gibt.

Du fährtst somit mit einem unversicherten Auto durch die Gegend und es passiert etwas. Jetzt denkst Du, och ich habe ja eine Pflicht das Auto zu versichern und dackelst zu einer KFZ-Versicherung hin. Was glaubst Du wohl, bekommst Du hier den Versicherungsvertrag und zwangsläufig den damaligen Schaden ersetzt?

Hier sind wir uns einig, dass es nicht rückwirkend geht, oder? Genau so ist es im Bereich der priv. Kv.!

Man könnte vielleicht noch über etwas anderes nachdenken. Denn Du hast offensichtlich die priv. Kv. bei der PKV 1 gekündigt. Die wirksame Kündigung bei der PKV 1 setzt allerdings gem. § 205 Abs. 6 VVG voraus, dass Du eine Anschlussversicherung bei einer anderen PKV nachweist.

Aber ist auch die Frage, ob sich jenes alles lohnt.

Wenn Du jetzt Dein Schwänzchen einziehst und die Entbindungskosten selber löhnst, dann könnte alles in Butter sein. Ansonsten wird vermutlich ein riesen Theater veranstaltet.

Lohnt sich jenes; denn Du bist derzeit wieder versichert! Also fährst Du jetzt mit einem versicherten Auto durch die Gegend.

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Beitragvon Hoppla » 20.06.2011, 16:07

Hallo und erstmal Dankeschön!

Also, Schwangerschaft überstanden und alles gut :) Danke!
Keiner hat mitgehört, leider. Ich habe auch schon versucht, dass der Vermittlungsfirma anzulasten, aber das hat sich als Sackgasse erwiesen.

Nun, einen Teil der Kosten habe ich ja bereits bezahlt, die Ärzte warten ja nicht ewig.
Das wäre nicht das Thema.

Es ist also so:
Ich wurde per Brief über die sofortige Kündigung der PKV 2 unterrichtet, das Datum war eine Woche nach ERhalt. Direkt nach der Kündigung war ein Sonntag, ab Montag war ich im KH mit der Entbindung beschäftigt.

Ich hätte also direkt nach Erhalt des Briefes zur PKV 1 gehen müssen, oder? Das ging aber eben nicht, weil die PKV 2 mich damals noch rückwirkend gekündigt hat. Die fristlose nicht rückwirkende Kündigung habe ich erst per Anwalt erreicht. DAs hat auch nochmal gedauert.
Also wieder mal ein Terminproblem.

Gut, es besteht also keine Versicherungspflicht für mich? Weil dann melde ich mich jetzt einfach gar nicht mehr bei der PKV 2 für die 4 Monate! Dann zahl ich die Rechnungen selbst und gut ist?

ICh kapier gar nichts mehr... Hilfe.

Aber danke bis hierher :)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.06.2011, 22:25

Lasse doch einfach die gesamte Klamotte sein. Zahle die Entbindungskosten selber und dann ist Ruhe im Karton.

Sollte - warum auch immer - die priv. Kv. 1 oder 2 sich wieder melden und irgendwelche Beiträge nachfordern, dann hälst Du die Entbindungskosten dagegen.

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Beitragvon Hoppla » 21.06.2011, 08:00

Das klingt gut. SO werd ich es machen.

Die GKV kommt also nicht auf mich zu? Ich will halt nur nicht belangt werden...

Ich bedanke mich für die Antworten! Danke, dass ich euch so viel Mühe gegeben habt!


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