PKV bei Teilzeit nach der Elternzeit möglich?
Verfasst: 04.05.2007, 12:07
Hallo,
ich bin seit knapp 40 Jahren ohne Unterbrechungen privat krankenversichert, habe studiert und nach dem Studium 2,5 Jahre (ab Jan 1999 bis August 2001) über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Dann bin ich mit zwei Kindern für 6 Jahre in die Elternzeit gegangen. Die ersten vier Jahre war ich versicherungsfrei, weil ich nicht oder nur geringfügig verdient habe; ab 1.1.2005 habe ich mich wegen einer Teilzeitbeschäftigung für die Dauer der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Nach der Elternzeit werde ich weiterhin 40% in Teilzeit arbeiten und habe nun - laut Auskunft der GKV - keinerlei Möglichkeit, mich nach 40 Jahren privater Krankenversicherung von der Versicherpflicht befreien zu lassen. Das Problem ist wohl, dass ich in den letzten fünf Jahren zwar versicherungsfrei und privat krankenversichert war, aber in der Elternzeit nicht über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Gibt es in diesem Fall irgendeine Möglichkeit für die Befreiung z.B. aufgrund der langjährigen Mitgliedschaft in einer PKV? Kann die Zeit der Elternzeit irgendwie auf die fünf Jahre angerechnet werden und heißt "seit fünf Jahren" die letzten fünf Jahre oder wäre es möglich, noch zweieinhalb Jahre Vollzeit zu verdienen und sich dann endgültig befreien zu lassen?
Ich stelle dieses Problem ins Forum, weil ich mir vorstellen könnte, dass es viele Familien betrifft, die privat krankenversichert sind und in denen die Mutter oder der Vater nach der Elternzeit für einige Jahre weiterhin Teilzeit arbeiten möchte.
Danke im voraus und viele Grüße!
ich bin seit knapp 40 Jahren ohne Unterbrechungen privat krankenversichert, habe studiert und nach dem Studium 2,5 Jahre (ab Jan 1999 bis August 2001) über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Dann bin ich mit zwei Kindern für 6 Jahre in die Elternzeit gegangen. Die ersten vier Jahre war ich versicherungsfrei, weil ich nicht oder nur geringfügig verdient habe; ab 1.1.2005 habe ich mich wegen einer Teilzeitbeschäftigung für die Dauer der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Nach der Elternzeit werde ich weiterhin 40% in Teilzeit arbeiten und habe nun - laut Auskunft der GKV - keinerlei Möglichkeit, mich nach 40 Jahren privater Krankenversicherung von der Versicherpflicht befreien zu lassen. Das Problem ist wohl, dass ich in den letzten fünf Jahren zwar versicherungsfrei und privat krankenversichert war, aber in der Elternzeit nicht über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Gibt es in diesem Fall irgendeine Möglichkeit für die Befreiung z.B. aufgrund der langjährigen Mitgliedschaft in einer PKV? Kann die Zeit der Elternzeit irgendwie auf die fünf Jahre angerechnet werden und heißt "seit fünf Jahren" die letzten fünf Jahre oder wäre es möglich, noch zweieinhalb Jahre Vollzeit zu verdienen und sich dann endgültig befreien zu lassen?
Ich stelle dieses Problem ins Forum, weil ich mir vorstellen könnte, dass es viele Familien betrifft, die privat krankenversichert sind und in denen die Mutter oder der Vater nach der Elternzeit für einige Jahre weiterhin Teilzeit arbeiten möchte.
Danke im voraus und viele Grüße!