Freiwillige Krankenversicherung ab 23 Jahren

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djawolenok
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Freiwillige Krankenversicherung ab 23 Jahren

Beitragvon djawolenok » 08.07.2011, 17:02

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem weiterhelfen.

ich bin vor ein paar tagen 23 jahre alt geworden und somit nicht mehr familienversichert. ich beziehe keine leistungen vom jobcenter, weil meine Mutter bei der ich wohne bis zum 01.07 berufstätig gewesen ist. Jetzt ist sie arbeitslos. Ich habe bis zum 15.06 ebenfalls gearbeitet. das problem ist, ich habe keine möglichkeit die freiwillige krankenversicherung zu bezahlen, die bei mir bei 145,- Euro im Monat liegt.Die Versicherung brauche ich für 2 Monate, denn am 01.09 fange ich eine Ausbildung an. Meine Mutter wird wahrscheinlich ca. 900 Euro bekommen, aber das erfahren wir erst wenn der Bescheid vom Arbeitsamt da ist, und das wird erst Anfang August der Fall sein. Nach den ganzen Abzügen bleiben nur ca. 250-300 Euro zum Leben für uns beide.
Wir sind zum Jobcenter gegangen, weil wir gehofft haben, dass sie wenigstens meine Krankenversicherung übernehmen. Meine Mutter wollte keine Leistungen vom Jobcenter beantragen, weil es sowieso nur für 2 Monate wäre, bis ich die Ausbildung anfange, dafür aber viele Probleme macht mit den ganzen Unterlagen usw. Dort sagte man uns, dass der Antrag von meiner Mutter gestellt werden muss, weil ich noch keine 25 Jahre bin und somit zu meiner Mutter gehöre. Das Problem ist aber dass sie den Bescheid vom Arbeitsamt von meiner Mutter brauchen um weiter zu verfahren. Der Bescheid ist aber erst Anfang August da. Und zahlen werden sie erst, wenn wir den Antrag stellen. Somit verfällt der Monat Juli auf jeden Fall. Ich weiß nicht was ich tun soll. Ich habe einfach kein Geld für die Versicherung. Kann mir jemand sagen, was ich eventuell tun könnte. Danke im Voraus

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung ab 23 Jahren

Beitragvon Czauderna » 08.07.2011, 18:44

djawolenok hat geschrieben:Hallo,

ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem weiterhelfen.

ich bin vor ein paar tagen 23 jahre alt geworden und somit nicht mehr familienversichert. ich beziehe keine leistungen vom jobcenter, weil meine Mutter bei der ich wohne bis zum 01.07 berufstätig gewesen ist. Jetzt ist sie arbeitslos. Ich habe bis zum 15.06 ebenfalls gearbeitet. das problem ist, ich habe keine möglichkeit die freiwillige krankenversicherung zu bezahlen, die bei mir bei 145,- Euro im Monat liegt.Die Versicherung brauche ich für 2 Monate, denn am 01.09 fange ich eine Ausbildung an. Meine Mutter wird wahrscheinlich ca. 900 Euro bekommen, aber das erfahren wir erst wenn der Bescheid vom Arbeitsamt da ist, und das wird erst Anfang August der Fall sein. Nach den ganzen Abzügen bleiben nur ca. 250-300 Euro zum Leben für uns beide.
Wir sind zum Jobcenter gegangen, weil wir gehofft haben, dass sie wenigstens meine Krankenversicherung übernehmen. Meine Mutter wollte keine Leistungen vom Jobcenter beantragen, weil es sowieso nur für 2 Monate wäre, bis ich die Ausbildung anfange, dafür aber viele Probleme macht mit den ganzen Unterlagen usw. Dort sagte man uns, dass der Antrag von meiner Mutter gestellt werden muss, weil ich noch keine 25 Jahre bin und somit zu meiner Mutter gehöre. Das Problem ist aber dass sie den Bescheid vom Arbeitsamt von meiner Mutter brauchen um weiter zu verfahren. Der Bescheid ist aber erst Anfang August da. Und zahlen werden sie erst, wenn wir den Antrag stellen. Somit verfällt der Monat Juli auf jeden Fall. Ich weiß nicht was ich tun soll. Ich habe einfach kein Geld für die Versicherung. Kann mir jemand sagen, was ich eventuell tun könnte. Danke im Voraus


Hallo,
ich würde mal mit der Krankenkasse reden - vielleicht verlängern die ja die Familienversicherung um zwei Monate wenn du dort ab 01.09. selbst Mitglied wirst - ein Argument, welches du in die Waagschale werfen könntest, denn du hast nach Wegfall der Familienversicherung freie Kassenwahl, d.h, du müsstest nicht bei der Kasse bleiben sondern könntest dir eine andere suchen.
Einfach mal probieren.
Gruss
Czauderna

djawolenok
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Beitragvon djawolenok » 08.07.2011, 19:40

Dankeschön, das ist wirklich ein gutes Argument :) Ich versuche es einfach mal...hab sowieso nichts zu verlieren

ratte1
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Re: Freiwillige Krankenversicherung ab 23 Jahren

Beitragvon ratte1 » 08.07.2011, 19:51

Czauderna hat geschrieben:ich würde mal mit der Krankenkasse reden - vielleicht verlängern die ja die Familienversicherung um zwei Monate wenn du dort ab 01.09. selbst Mitglied wirst - ein Argument, welches du in die Waagschale werfen könntest, denn du hast nach Wegfall der Familienversicherung freie Kassenwahl, d.h, du müsstest nicht bei der Kasse bleiben sondern könntest dir eine andere suchen.
Einfach mal probieren.
Hallo czauderna,

m.E. gibt es für ein solches Verfahren keinerlei Rechtsgrundlage. Willst Du wirklich, dass eine KK jenseits allen Rechts nur nach Gutdünken entscheidet wird, um einen Vorteil (spätere Mitgliedschaft) herauszuschlagen? Sorry, aber das finde ich indiskuktabel (Deinen Vorschlag aber - sei mir nicht böse -auch).

MfG
ratte1

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Re: Freiwillige Krankenversicherung ab 23 Jahren

Beitragvon Czauderna » 08.07.2011, 20:23

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:ich würde mal mit der Krankenkasse reden - vielleicht verlängern die ja die Familienversicherung um zwei Monate wenn du dort ab 01.09. selbst Mitglied wirst - ein Argument, welches du in die Waagschale werfen könntest, denn du hast nach Wegfall der Familienversicherung freie Kassenwahl, d.h, du müsstest nicht bei der Kasse bleiben sondern könntest dir eine andere suchen.
Einfach mal probieren.
Hallo czauderna,

m.E. gibt es für ein solches Verfahren keinerlei Rechtsgrundlage. Willst Du wirklich, dass eine KK jenseits allen Rechts nur nach Gutdünken entscheidet wird, um einen Vorteil (spätere Mitgliedschaft) herauszuschlagen? Sorry, aber das finde ich indiskuktabel (Deinen Vorschlag aber - sei mir nicht böse -auch).

MfG
ratte1


Hallo Ratte1,
an meiner "vorsichtigen" Schreibweise wirst du schon gemerkt haben,
dass ich nirgendwo etwas von Recht oder gesetzlicher Grundlage geschrieben habe - ich habe lediglich einen Rat gegeben.
Ich möchte auch nicht, dass jetzt irgendwelche Schlussfolgerungen gezogen werden, so nach dem Motto - aha, der macht das so - dem ist beileibe nicht so - nur in meinen 43 Jahren habe ich so allerlei erlebt, wovon ich auch glaubte - das geht doch gar nicht - doch es geht - wo kein Kläger, da kein Richter.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige Krankenversicherung ab 23 Jahren

Beitragvon ratte1 » 08.07.2011, 20:39

Czauderna hat geschrieben:an meiner "vorsichtigen" Schreibweise wirst du schon gemerkt haben,
dass ich nirgendwo etwas von Recht oder gesetzlicher Grundlage geschrieben habe - ich habe lediglich einen Rat gegeben.
Hallo czauderna,
ein solcher Rat suggeriert aber, dass die KK tatsächlich einen Ermessensspielraum hat. Dem hier aber zweifelsfrei nicht so. Ist ein rechtswidriges Verhalten weniger schlimm, wenn es nicht zur Anzeige gebracht und damit nicht geahndet wird?

MfG
ratte1

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung ab 23 Jahren

Beitragvon Czauderna » 09.07.2011, 23:04

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:an meiner "vorsichtigen" Schreibweise wirst du schon gemerkt haben,
dass ich nirgendwo etwas von Recht oder gesetzlicher Grundlage geschrieben habe - ich habe lediglich einen Rat gegeben.
Hallo czauderna,
ein solcher Rat suggeriert aber, dass die KK tatsächlich einen Ermessensspielraum hat. Dem hier aber zweifelsfrei nicht so. Ist ein rechtswidriges Verhalten weniger schlimm, wenn es nicht zur Anzeige gebracht und damit nicht geahndet wird?

MfG
ratte1


Hallo ratte1,

ich bin erstens kein Jurist und zweitens suggeriere ich nix - ich habe lediglich den Rat gegeben mit seiner Krankenkasse zu sprechen und seine Lage darzulegen - mehr nicht - eine Anstiftung zu einer Straftat ist das ja wohl nicht, oder meinst du, seine Kasse macht das ?? - ich weiß, es nicht - ausserdem ist das auch nicht mein Thema.
Aber, um deine Frage zu behandeln, wenn vorsätzlich gegen eine gesetzliche Bestimmung verstoßen wird, dann ist das strafbar, auch wenn es nicht zur Anzeige gebracht wird - genügt dir das als Antwort ??
Aber was soll den der arme Versicherte machen, wenn die Kasse kein Geld haben will und er seine KVK. bis zum 31.08. weiterverwenden darf -
eine Anzeige gegen seine Kasse vornehmen oder gar eine Selbstanzeige ??
Ich denke, wir sind uns einig - nach den Buchstaben des Gesetzes geht das nicht mit der Verlängerung der Familienversicherung über das 23. Lebensjahr hinaus, ohne dass eine Schul- oder Berufsausbildung vorliegt oder eine Einschreibung in einer Fachhochschule oder Hochschule vorgenommen wurde - nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann geht das auch mit der Fahi. und ich denke mal, genau das wird seine Kasse auch sagen.
Gruss
Czauderna

ratte1
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Re: Freiwillige Krankenversicherung ab 23 Jahren

Beitragvon ratte1 » 10.07.2011, 12:37

Czauderna hat geschrieben:Ich denke, wir sind uns einig - nach den Buchstaben des Gesetzes geht das nicht mit der Verlängerung der Familienversicherung über das 23. Lebensjahr hinaus, ohne dass eine Schul- oder Berufsausbildung vorliegt oder eine Einschreibung in einer Fachhochschule oder Hochschule vorgenommen wurde - nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann geht das auch mit der Fahi. und ich denke mal, genau das wird seine Kasse auch sagen.
Hallo czauderna,

da sind wir sind wir uns ja doch einig :).

MfG
ratte1


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