Eu Bürger in Deutschland ohne KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Eu Bürger in Deutschland ohne KV
Was mach ich mit einem EU Staatsbürger, der nicht krankenversichert ist. Aber wo der RV Träger festgestellt hat das keine GKV pflicht besteht sondern nur RV Pflicht in seiner jetzigen Tätigkeit und der seit seit 3 Jahren ohne KV ist. In sich gesehen besteht eine selbst. Tätigkeit. und ein Promitionstudium. Meiner Ansicht nach müßte er sich rückwirkend in der PKV versichern. Wird das teuer ggf? und ab wann?
Na, na, nicht so schnell vergil.
Er ist also selbständig. Die meisten Kassen katapultieren die selbständigen EU-Bürger alle in der Regel in die PKV. Dies ist jedoch nicht immer richtig.
Es kommt jetzt entscheidend darauf an, wie der Kunde zuletzt im Herkunftsland der EU versichert war. Wenn er in dem Herkunftsland zuletzt in dem dortigen System gesetzlich versichert war, unterliegt der der Kralle gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. Denn die ausländische GKV in der EU ist einer GKV in der BRD gleichzusetzen. Somit ist er ggf. zuletzt gesetzlich versichert gewesen, eine Selständigkeit spielt hier keinen Bagger.
Zu solchen Sachverhalten gibt es ein schönes Rundschreiben der DVKA. Dort steht alles schön drinne. Ferner war es schon mal ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände.
Was glaubst Du wohl, wieviele Polen, Rumänen (Fliesenleger, Gemüsehändler; Gewerbsetreibende mit Waren aller Art ausser Frischfleich und Drogen) etc. der Rossi schon in die Solidargemeinschaft mit dieser Begründung katapultiert hat?
Er ist also selbständig. Die meisten Kassen katapultieren die selbständigen EU-Bürger alle in der Regel in die PKV. Dies ist jedoch nicht immer richtig.
Es kommt jetzt entscheidend darauf an, wie der Kunde zuletzt im Herkunftsland der EU versichert war. Wenn er in dem Herkunftsland zuletzt in dem dortigen System gesetzlich versichert war, unterliegt der der Kralle gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. Denn die ausländische GKV in der EU ist einer GKV in der BRD gleichzusetzen. Somit ist er ggf. zuletzt gesetzlich versichert gewesen, eine Selständigkeit spielt hier keinen Bagger.
Zu solchen Sachverhalten gibt es ein schönes Rundschreiben der DVKA. Dort steht alles schön drinne. Ferner war es schon mal ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände.
Was glaubst Du wohl, wieviele Polen, Rumänen (Fliesenleger, Gemüsehändler; Gewerbsetreibende mit Waren aller Art ausser Frischfleich und Drogen) etc. der Rossi schon in die Solidargemeinschaft mit dieser Begründung katapultiert hat?
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- Postrank7
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Ne ne er war ja hier auch in der GKV, nur das Problem ist was macht er der Arme wenn die GKV ankommt und sagt jawohl wir nehmen dich, aber nur wenn du für 3 Jahre Beiträge nachzahlst, denn in Deutschland ist der Gutse selbst. tätig.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 18.07.2011, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Na und! Wo in aller Welt ist hier das Problem mit den 3 Jahren?
Mal wieder den Kunden in Angst und Schrecken vergraulen; in der wahnwitzigen Vorstellung, dass die Abwehrhaltung der Kasse um einen materiellen Rechtsanspruch auf eine Krankenversicherung gefruchtet hat? Auf Deutsch; das Landrecht von vergil hat gefruchtet; der Kunde kommt nicht wieder, obwohl er bei vergil bzw. dessen Arbeitgeber versicherungspflichtig ist.
Ich weiss jetzt nicht, ob Du es mitbekommen hast. Die Kunden der City-BKK hatten ähnliche Probleme um bspw. eine Nachfolgekasse zu finden. Sie wurden auch wie blöd mit irgendwelchen wahnwitzigen Argumenten von Pontius nach Pilatus geschickt.
Unser lieber Gesetzgeber hat hierauf schon reagiert. Es ist ein Gesetzentwurf unterwegs! Wenn eine Mitgliedschaft völlig rechtswidrig abgelehnt wird, dann ist ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 Euro fällig.
Hast Du soviel Ocken bzw. bist Du bereit die 50.000,00 Euronen zu löhnen?
Mal wieder den Kunden in Angst und Schrecken vergraulen; in der wahnwitzigen Vorstellung, dass die Abwehrhaltung der Kasse um einen materiellen Rechtsanspruch auf eine Krankenversicherung gefruchtet hat? Auf Deutsch; das Landrecht von vergil hat gefruchtet; der Kunde kommt nicht wieder, obwohl er bei vergil bzw. dessen Arbeitgeber versicherungspflichtig ist.
Ich weiss jetzt nicht, ob Du es mitbekommen hast. Die Kunden der City-BKK hatten ähnliche Probleme um bspw. eine Nachfolgekasse zu finden. Sie wurden auch wie blöd mit irgendwelchen wahnwitzigen Argumenten von Pontius nach Pilatus geschickt.
Unser lieber Gesetzgeber hat hierauf schon reagiert. Es ist ein Gesetzentwurf unterwegs! Wenn eine Mitgliedschaft völlig rechtswidrig abgelehnt wird, dann ist ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 Euro fällig.
Hast Du soviel Ocken bzw. bist Du bereit die 50.000,00 Euronen zu löhnen?