SDK Tarif A 30 und AE - Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Verfasst: 06.08.2011, 10:26
Hallo!
Bin ein absoluter Neuling hier und habe eine Frage zu meinem aktuellen Versicherungstarif.
Ich bin derzeit wie folgt versichert:
Private Versicherung bei der SDK mit Tarif A 30 und AE, plus Zusatztarif BW2
sowie Beihilfeanspruch (Baden-Württemberg) 50%
Ich bin nun am überlegen, ob ich eine weitere Zahnzusatzversicherung abschließen soll (ist möglich und wurde mir bereits bestätigt).
Leider komme ich mit dem Tarifdschungel der SDK nicht klar.
Was würde ich denn nun von der SDK erstattet bekommen, wenn ich nun beispielsweise ein Implantat für Gesamtkosten 5.000,- € brauchen würde?
Würde ich für Tarif A30 und Tarif AE zunächst einmal 50% von dem Höchstbetrag 1.300,- € = 650 € bekommen und über den Zusatztarif BW2 nochmals 50% vom Restbetrag 3.700,- € (Gesamtkosten
5.000,- €, abzügl bereits bei Erstattung berücksichtigter Höchstbetrag im Tarif A30 und AE 1.300,- €) = 1.850,- €?
Oder bekomme ich im Tarif BW2 nur 30% der weiteren Rechnungskosten erstattet (weil nur der Prozentsatz vom Tarif A angewandt wird, aber nicht der vom Tarif AE)?
Und was würde ich von der Beihilfe bekommen? Einfach 50% des Rechznungsbetrags?
Bereits im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.
Schönen Tag noch
Euer
Verunsichert
Bin ein absoluter Neuling hier und habe eine Frage zu meinem aktuellen Versicherungstarif.
Ich bin derzeit wie folgt versichert:
Private Versicherung bei der SDK mit Tarif A 30 und AE, plus Zusatztarif BW2
sowie Beihilfeanspruch (Baden-Württemberg) 50%
Ich bin nun am überlegen, ob ich eine weitere Zahnzusatzversicherung abschließen soll (ist möglich und wurde mir bereits bestätigt).
Leider komme ich mit dem Tarifdschungel der SDK nicht klar.
Was würde ich denn nun von der SDK erstattet bekommen, wenn ich nun beispielsweise ein Implantat für Gesamtkosten 5.000,- € brauchen würde?
Würde ich für Tarif A30 und Tarif AE zunächst einmal 50% von dem Höchstbetrag 1.300,- € = 650 € bekommen und über den Zusatztarif BW2 nochmals 50% vom Restbetrag 3.700,- € (Gesamtkosten
5.000,- €, abzügl bereits bei Erstattung berücksichtigter Höchstbetrag im Tarif A30 und AE 1.300,- €) = 1.850,- €?
Oder bekomme ich im Tarif BW2 nur 30% der weiteren Rechnungskosten erstattet (weil nur der Prozentsatz vom Tarif A angewandt wird, aber nicht der vom Tarif AE)?
Und was würde ich von der Beihilfe bekommen? Einfach 50% des Rechznungsbetrags?
Bereits im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe.
Schönen Tag noch
Euer
Verunsichert