Jahrelang als Single in PKV jetzt Familie Frau und 2 Kinder
Verfasst: 11.05.2007, 00:57
Hallo,
ich wache gerade auf und bereue meinen Wechsel in die PKV bitter.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin in der PKV, meine Noch-Freundin und Bald Ehefrau mit eigenem Sohn (Nr. 1) ist, da Ausländerin noch in einer Reiseversicherung (Incoming) untergebracht bis die entgültige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Vor einer Woche wurde unser gemeinsamer Sohn (Nr. 2) in Deutschland geboren. Faktisch ist er Deutscher und wird nicht über die Incoming abgedeckt, logisch.
Weitere Fakten: Ich werde immer über der Betragsbemessungsgrenze liegen. Wir wollen heiraten. Meine Frau wird entweder gar nicht oder nur max. 400 Eur. Jobs bestreiten.
Nun meine Fragen:
1. Kann meine Frau mit Ihrem Sohn (1) bei vorh. Aufenthaltserlaubnis in die GKV oder muß Sie mit Ihm zu mir ? Welche Rolle spielt die Heirat hierbei ?
2. Unseren gemeinsamen Sohn (2) kann ich jetzt nur bei mir in der PKV unterbringen oder auch separat bei einer anderen PkV ?
Eine jetzige Extraversicherung des Jungen in der GKV um dann später bei der Mutter unterzukommen ist nicht möglich, da fiktiv, oder ?
Ist es möglich ihn später aus der PKV herauszunehmen und bei meiner Frau in der GKV unterzubringen ?
3. Ist das normal, daß die Übernahme des Kindes (2) in die PKV von vornherein eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren beinhaltet ?
4. Geht das überhaupt, daß sich meine Frau , wenn wir verheiratet sind, selbstständig bei der GKV versichert und dann die Kinder zu sich nimmt ?
Aus der PKV kann ich nicht mehr raus. Wie kann man aus der Lage noch das beste herausholen. Wir leben bereits in einer Lebensgemeinschaft. Was ist die günstigste Lösung für die Zukunft ?
Vielen Dank vorab.
Grüße Bambam
ich wache gerade auf und bereue meinen Wechsel in die PKV bitter.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin in der PKV, meine Noch-Freundin und Bald Ehefrau mit eigenem Sohn (Nr. 1) ist, da Ausländerin noch in einer Reiseversicherung (Incoming) untergebracht bis die entgültige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Vor einer Woche wurde unser gemeinsamer Sohn (Nr. 2) in Deutschland geboren. Faktisch ist er Deutscher und wird nicht über die Incoming abgedeckt, logisch.
Weitere Fakten: Ich werde immer über der Betragsbemessungsgrenze liegen. Wir wollen heiraten. Meine Frau wird entweder gar nicht oder nur max. 400 Eur. Jobs bestreiten.
Nun meine Fragen:
1. Kann meine Frau mit Ihrem Sohn (1) bei vorh. Aufenthaltserlaubnis in die GKV oder muß Sie mit Ihm zu mir ? Welche Rolle spielt die Heirat hierbei ?
2. Unseren gemeinsamen Sohn (2) kann ich jetzt nur bei mir in der PKV unterbringen oder auch separat bei einer anderen PkV ?
Eine jetzige Extraversicherung des Jungen in der GKV um dann später bei der Mutter unterzukommen ist nicht möglich, da fiktiv, oder ?
Ist es möglich ihn später aus der PKV herauszunehmen und bei meiner Frau in der GKV unterzubringen ?
3. Ist das normal, daß die Übernahme des Kindes (2) in die PKV von vornherein eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren beinhaltet ?
4. Geht das überhaupt, daß sich meine Frau , wenn wir verheiratet sind, selbstständig bei der GKV versichert und dann die Kinder zu sich nimmt ?
Aus der PKV kann ich nicht mehr raus. Wie kann man aus der Lage noch das beste herausholen. Wir leben bereits in einer Lebensgemeinschaft. Was ist die günstigste Lösung für die Zukunft ?
Vielen Dank vorab.
Grüße Bambam