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Wechsel unterjährig in PKW

Verfasst: 23.08.2011, 09:09
von 9000rpm
Ich werde am 01.11.11 einen neuen Job als Angestellter beginnen und dort dann jährlich über die Einkommensgrenze kommen (derzeit liege ich unter der Einkommensgrenze).

Meine Frage: Kann ich schon ab 01.11.11 in die PKV wechseln oder erst ab 01.01.12 oder erst wenn ich ein Jahr über die Einkommensgrenze gekommen bin, also dann ab 01.01.13?

Vielen Dank!

Verfasst: 23.08.2011, 19:50
von heinrich
01.11.11

Verfasst: 24.08.2011, 15:17
von 9000rpm
Auch wenn ich in diesem Kalenderjahr nicht die Einkommensgrenze erreiche?
Das heißt, im jetzigen Job liegen ich unter der Grenze und im neuen Job (der am 01.11.11 beginnt) würde ich in der Jahresbetrachtung drüber liegen.

Verfasst: 24.08.2011, 18:29
von Dipling
Entscheidend ist, dass das Gehalt (genauer: dessen regelmäßigen Gehaltsbestandteile) beim neuen Arbeitgeber hochgerechnet auf das Kalenderjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Nicht erforderlich ist, dass die tatsächlichen Gehaltszahlungen im Kalenderjahr die JAEG übersteigen.