Kind prifatmitversicherter - Hauptversicherter stirbt!
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Kind prifatmitversicherter - Hauptversicherter stirbt!
hallo, ich wollte mich erkundigen, wie es sich verhält, wenn ein Kind privat mitversichert ist und der Hauptversicherte stirbt. Ist das Kind dann weiterhin privat versichert? Wenn nicht, wie verhält es sich, wenn das Kind z. B. momentan in einer kierferothopädischen Behandlung ist, die noch eine Weile andauert. Wer übernimmt die Kosten?
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- Postrank7
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich dachte eigentlich, daß die Mitversicherung mit dem Tod des HV endet. Das Kind könnte wohl schon dann bei der Mutter gesetzl. mitversichert werden. Meine Frage, wie verhält es sich, wenn aktuell ambulante Behandlungen stattfinden. Wer zahlt dann, ab dem Todesdatum?
ich vermute mal , dass die private Versicherung für das Kind deshalb war, weil der Vater mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze (allgemeine Grenze 49500 EUR/Jahr) lag.
Dies wurde nicht beschrieben.
Wenn Mutter dann gesetzlich versichert ist,
dann hat das Kind (alle weiteren Voraussetzung wie Alter usw. erfüllt)
in der gesetzlichen Versicherung einen Anspruch auf Familienversicherung.
Ab wann. Ab Tag nach Todestag, weil es ab diesem Tage keinen privat versicherten Papa gibt.
Dies wurde nicht beschrieben.
Wenn Mutter dann gesetzlich versichert ist,
dann hat das Kind (alle weiteren Voraussetzung wie Alter usw. erfüllt)
in der gesetzlichen Versicherung einen Anspruch auf Familienversicherung.
Ab wann. Ab Tag nach Todestag, weil es ab diesem Tage keinen privat versicherten Papa gibt.
Familienversicherung ok, vorausgesetzt,
... das Kind hat keine eigenen Einkünfte > 365 Euro, z. B. aus Halbwaisenrente +Erbschaft usw. Müsst geklärt werden, bevor die PKV vorschnell gekündigt wird.
Damit hätte es ohnehin Zeit, wenn eine laufende Behandlung noch über die PKV abgewickelt werden sollte (Gegenrechnung evtl. Leistungsvorteil gg- weiterlaufgenden Beitrag). Wenn die Gegenrechnung für das einstweilige Fortführen der PKV spricht, kann diese nach Abschluss der Behandlung problemlos zum Ende dieses Monates gekündigt werden.
Nicht vergessen in diesem Fall: Die PKV über den Eintritt der Fami unverzüglich informieren. Achtung: Falls das versucht würde, nicht auf die sofortige Kündigung dressieren lassen, wenn der private Versicherungsschutz (s.o.) noch einige Monate halten soll.
Damit hätte es ohnehin Zeit, wenn eine laufende Behandlung noch über die PKV abgewickelt werden sollte (Gegenrechnung evtl. Leistungsvorteil gg- weiterlaufgenden Beitrag). Wenn die Gegenrechnung für das einstweilige Fortführen der PKV spricht, kann diese nach Abschluss der Behandlung problemlos zum Ende dieses Monates gekündigt werden.
Nicht vergessen in diesem Fall: Die PKV über den Eintritt der Fami unverzüglich informieren. Achtung: Falls das versucht würde, nicht auf die sofortige Kündigung dressieren lassen, wenn der private Versicherungsschutz (s.o.) noch einige Monate halten soll.
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