Hallo,
nach dem BSG-Urteil wurde die Beitragslücke vom Jobcenter geschlossen. Nun sollte alles in Ordnung sein. Ist es aber nicht. Mein Jobcenter mußte per Gerichtsbeschuß die Beitragslücke für 01.2009 bis 03.2009 durch Nachzahlen schließen. Der Klagezeitraum ist der Bescheidzeitraum (10.2008.-03.2009).
Für die Folgezeit hätte ich nach jedem Bescheid erneut Klagen müssen. Immerhin hat der Richter empfohlen, ich solle auch den Rest einzuklagen.
Einige Jobcenter übernehmen die Nachzahlung ab 01.2009 ohne wenn und aber. Leider mein Jobcenter nicht.
Hat jemand neue Informationen zu diesem Thema?
Vielen Dank
PKV unterschiedliche Handhabung die Zweite
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