Versichern auf Verdacht?

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Nemetona
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Versichern auf Verdacht?

Beitragvon Nemetona » 24.05.2007, 20:22

Moin allerseits,

seit immerhin zehn Jahren bin ich nun selbständig im Bereich Server- und Netzwerktechnik tätig (ja, ich bin ein Weiblein, aber trotzdem ...). Infolgedessen habe ich mich privat versichert.

Nun läuft zum 31.05.2007 ein langjähriger Vertrag mit einem Kunden aus, aber die Nachfolge-Beschäftigung ist auch schon klar. Die Sache hat nur den Haken, daß die Firma nur Angestellte haben will, keine Freelancer. Das Aufgabenfeld, das mich dort erwartet, ist jedoch so spannend, daß ich das gerne in Kauf nehme, auch wenn ich dadurch so überflüssige Dinge wie Renten- und Arbeitslosenversicherung abdrücken muß.

Jetzt stellt sich allerdings das Problem, daß sich meine Einkünfte im Jahr 2007 wohl irgendwo um die 45 bis 50 k€ bewegen werden. Keine Ahnung, wo genau, da ja die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb - wenn auch sehr reduziert - weiterlaufen werden und die Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit dazukommen. Da die Pflichtversicherungsgrenze bekanntlich bei 47.700,00 € liegt, mache ich jetzt --- was? PKV weiterzahlen auf die Gefahr hin, die Beiträge aus dem Fenster geworfen zu haben, sollten es doch nur 45 k€ Einkommen werden? Oder vorsichtshalber gleich zur GKV, wobei mir natürlich jeder müde Cent stinkt, den ich dort hintragen muß? Abgesehen davon, daß ich seit zehn Jahren bei der PKV Altersanwartschaften aufbaue und die dann ersatzlos wegwerfen muß. :roll:

Ganz nebenher finde ich es erstaunlich, wieviele Steuerberater sogar wie wenig Ahnung davon haben. Mein PKV-Versicherungsmensch sagt natürlich, daß ich weiter an die PKV zahlen soll - war ja klar. Und eine exemplarisch befragte GKV (in diesem Fall SBK) meinte, ich solle unbedingt an die GKV zahlen, dann sei ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite - war wohl auch klar.

Am liebsten wäre mir als - zur Abwechslung einmal qualifizierte - Antwort ein Verweis auf einen Gesetzestext, eine DFV oder ähnliches, wo ich die entsprechende Regelung selber nachlesen kann. Oder bin ich da zu optimistisch mit meiner Hoffnung, eine allgemeinverständliche gesetzliche Bestimmung anzutreffen?

Vielen Dank im voraus für alle Antworten
Nemetona

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Re: Versichern auf Verdacht?

Beitragvon Cassiesmann » 24.05.2007, 21:38

Als Angestellte werden Sie GKV-pflichtig. Dank der 3-Jahres-Regelung von Fr. Schmidt, die das Einkommen von selbständigen ignoriert, dürfen Sie für mind. 3 Jahre in die GKV. Aber, Ihr Arbeitgeber wird Ihnen das mitteilen bzw. führt die Beiträge zur GKV ab. Sie haben dann 2 Monate Zeit rückwirkend die PKV zu kündigen.

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Re: Versichern auf Verdacht?

Beitragvon DKV-Service-Center » 24.05.2007, 22:57

Hallo Nemetona ,

Moin! lässt auf ein Nordlicht schließen :-) kühl und berechnend :-)

vorwech gesagt der Kollege von der DeBeKa hat Recht (sag ich net gern ) :-)

Ich vermute jedoch das Sie auch ausloten wollen, welche Möglichkeit es gibt in der PKV zu bleiben.
Gruß

fwilke
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Beitragvon fwilke » 24.05.2007, 23:07

Ich würde dann doch anraten, den PKV-Tarif in eine große Anwartschaft umzuwandeln, so dass Sie dann irgendwann im 2. Jahrzehnt dieses Jahrtausendes wieder zu guten Konditionen in die PKV rutschen können.

Frank Wilke

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Re: Versichern auf Verdacht?

Beitragvon Nemetona » 25.05.2007, 10:38

Debeka-ADM hat geschrieben:Dank der 3-Jahres-Regelung von Fr. Schmidt, die das Einkommen von selbständigen ignoriert, ...

Kann man das irgendwo nachlesen? Um im SGB blindlings auf die Suche zu gehen, hat mir das Ding zu viele Bücher und jedes Buch zu viele Paragraphen.

DKV-Service-Center hat geschrieben:Moin! lässt auf ein Nordlicht schließen ...

Hmm ... knapp daneben. ;) Geboren in München, wohnhaft 8 km nördlich von München. Ich finde dieses "Moin" nur derart praktisch, daß ich es in mein Repertoire aufgenommen habe.

DKV-Service-Center hat geschrieben:Ich vermute jedoch das Sie auch ausloten wollen, welche Möglichkeit es gibt in der PKV zu bleiben.

Absolut korrekt.

fwilke hat geschrieben:... den PKV-Tarif in eine große Anwartschaft umzuwandeln, so dass Sie dann irgendwann im 2. Jahrzehnt dieses Jahrtausendes ...

Nun, bis zum 2. Jahrzehnt wären es ja nur gute zweieinhalb Jahre. ;) Gibt es eine Faustregel, ab wann eine kleine Anwartschaft ihren Sinn verliert? Nachdem eine große doch erheblich teurer ist und das Angestellengehalt schon für 2008 ziemlich nahe an die dann wohl geltende BBG hinschnuppert, gilt es da genau zu rechnen.

Vielen Dank für die Antworten. Einiges sehe ich schon klarer, wenn auch noch nicht alles.

Grüße
Nemetona

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Beitragvon Experte_24 » 25.05.2007, 11:21

SGB 5 § 5+6, da stehts:

Versicherungsfrei sind ...Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat...

Ergo: Keine 3 Jahre über der JAEG, du bist leider pflichtversichert.

Frank
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Beitragvon Frank » 25.05.2007, 11:45

Moin (von einem gebürtigen Ostfriesen \:D/ )

guck mal hier
viewtopic.php?t=329

Hab mir soviel Mühe gegeben

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Re: Versichern auf Verdacht?

Beitragvon DKV-Service-Center » 25.05.2007, 12:26

Hall Nemetona
[quote="DKV-Service-Center"]Ich vermute jedoch das Sie auch ausloten wollen, welche Möglichkeit es gibt in der PKV zu bleiben.[/quote]
Absolut korrekt.

Jo da gibt es folgende Möglichkeit, Sie schaffen einen versicherungspflichtigen Job also mindestens 401 Euro.
Damit haben Sie den Status Selbstständig und damit sind Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit , nicht jedoch von Renten und Arbeitslosen versicherung.
Gruß
Ps sollte der neue Job durch einen sehr nahen Verwanten ausgefüllt werden bedarf es einiger Regularien .

Diese besprechen Sie am besten mit der Kasse wo Sie den betreffenden neuen Mitarbeiter anmelden :-)
Gruß

Frank
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Beitragvon Frank » 25.05.2007, 20:57

Ich glaube nicht, dass es reicht jemanden über 400 eur zu beschäftigen.

Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Umfang her die übrigen Erwerbstätigkeit übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Also das Einkommen (Gewinn) und der Zeitaufwand müssen in den Gewerbe höher sein als in dem Angestellenjob.

Gute Infos gibt es auch hier
http://www.existenzgruender.de/experten ... archiv=204

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.05.2007, 21:29

[quote="Frank"]Ich glaube nicht, dass es reicht jemanden über 400 eur zu beschäftigen.

nenene mit dem Glauben kommen wir hier nicht weiter :-)

Letztentlich wird der Status von der Krankenkasse überprüft und es erfolgt eine Feststellung der Versicherungspflicht bzw Versicherungsfreiheit. Und bei der Prüfung ist das erste Indiez eben die Beschäftigung eines Versicherungspflichtigen Angestellten :-)
Gruß

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Beitragvon Nemetona » 30.05.2007, 11:23

Jemanden für welchen Betrag auch immer einzustellen fällt sowieso aus wegen "ist nicht". Ich binde mir doch nicht freiwillig den ganzen Papierkram ans Bein. Da stelle ich mir jemanden für ein paar Stunden und 500 € im Monat ein und kann etwa diese Zeit damit verbringen, Lohnbescheinigungen, Lohnsteueranmeldungen, Überweisungen an X verschiedene Stellen auszufüllen und Papierkram an diesen und jenen zu verschicken. Nee, das habe ich schon mal probiert und für eindeutig schlecht befunden. Solange die Bürokratie so wilde Blüten treibt wie bei uns in Deutschland, werde zumindest ICH niemanden mehr einstellen, vielen Dank auch. Das wäre dann der klassische Fall von "ich kaufe mir Arbeit".

Ansonsten haben mir die Antworten in der Sache sehr weitergeholfen; hierfür besten Dank an alle Beteiligten.

Ach ja, und der: - http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=329 - ist wirklich informativ!

Grüße
Nemetona


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