Tariferhöhung 50% - zurück in GKV?

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Siggi51
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Tariferhöhung 50% - zurück in GKV?

Beitragvon Siggi51 » 18.11.2011, 14:55

Hallo,

Ich 51, (verh. keine Kinder) bin seit über 20 Jahren privat versichert bei der DKV. Nun ergab sich folgende Situation, Kündigung (Sozialauswahl..) danach sofort freiberuflich selbständig gemacht und in einen Tarif gewechselt mit €3500.- Eigenbeteiligung um die monatlichen Beiträge so gering wie möglich zu halten. (habe die PKV in 20 Jahren noch nie in Anspruch nehmen müssen!). Nun heute Beitragserhöhung im Tarif GST um 50%! Wenn das so weiter geht ist das ja nicht mehr finanzierbar.
Ich überlege nun zurück in die GKV zu gehen.
Ich bekomme noch Existenzgründungszuschuss, habe aber noch 3 Monate Anrecht auf ALG I. Würde ich mich also arbeitslos melden, würde ich von der Arbeitsagentur in der GKV versichert werden, richtig?

Nun meine Frage: Meine Frau ist ebenfalls in der PKV, müsste Sie mich mitversichern oder unter welchen Voraussetzungen kann ich dann in der GKV bleiben? Was passiert wenn ich keine Beschäftigung mehr finde?
Vielen Dank vorab.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.11.2011, 17:39

Grundsätzlich wäre das möglich wenn die selbst. Tätigkeit aufgegeben wird. Grundsätzlich besteht denn eine Versicherungspflicht als ALG I Bezieher.
Aber die Weiterversicherung nach Ende des ALG I Bezuges, müßte denn geklärt werden, denn die Vorversicherungszeit nach § 9 , freiwillige Krankenversicherung,( 12 Monate durchgehend in der GKV), denn müßte auch noch der Existenzgründerzuschuss beachtet werden. Ich weiss nicht inwieweit da denn noch ggf Rückforderungen durch die BA entstehen könnten. Ich weiss nicht inwieweit vom Tarif der Ehefrau her eine Weiterversicherung möglich ist. Sollte denn die sogannte Bürgerversicherung möglich sein, müßte denn die Einnahmen der Ehefrau mit zur Beitragesermittlung mit herrangezogen werden. Sollte kein ALG I Anspruch mehr bestehen, sollte ggf. der Anspruch auf ALG II geprüft werden. Kann ich aber auch wenig zu sagen da hier entsprechdend der ALG II Träger zu prüfen.

GS
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50% wovon?

Beitragvon GS » 18.11.2011, 21:25

Hallo Siggi51,
1) Wie war dein Beitrag vor und nach dem Tarifwechsel?
2) We hoch war der Selbstbehalt vor dem Tarifwechsel?
3) Wieviel Beitragsrückerstattung hast du in den 20 Jahren erhalten?
4) Was macht Deine Frau beruflich? Selbständig? Beamtin? Arbeitnehmerin?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Siggi51 » 19.11.2011, 10:47

Hallo GS,

mein Beitrag inkl. Pflegevs. war früher ca. €600 ohne Selbstbeteiligung. Mein Beitrag jetzt €260 mit €3500 Selbstbehalt. Früher hat natürlich der Arbeitgeber die Hälfte getragen... Meine Kosten sind so in etwa gleichgeblieben, ausser das ich jetzt ein jährliches Risiko von €3500 zusätzlich trage.
Sicher ist da einiges an Rückstellung durch Beitragserstattungen da, wenn aber die Erhöhungen in einem 50 % Tempo weitergehen muss man sich halt Alternativen überlegen. Solange ich freiberuflich tätig bin stellt sich die Frage eines Wechsels nicht, aber wenn man den jährlichen Standardbrief des Versicherers "Alles wird teurer und es ist ja nur zu Ihrem Besten" bekommt und dann 50% Erhöhung vor den Latz geknallt kriegt, kann man schon mal die Contenance verlieren :twisted:
Da fragt man sich, wie seriös wird da gewirtschaftet....

Ach ja, meine Frau ist Angestellte.

Gruss Siggi51

GS
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Beitragvon GS » 19.11.2011, 23:09

Hallo Siggi,
wenn deine Frau als Angestellte PKV-versichert ist, kann man die ALG-II-Fortsetzung nach 3 Monaten ALG I vermutlich vergessen, vorbehaltlich Prüfung im Detail, da passe ich vorsichtshalber, nicht meine Baustelle.

Unabhängig davon kame trotz ALG II eine Weiterversicherung in der GKV nach den 3 Monaten nicht in Frage, weil du schon länger als 5 Jahre draußen bist und daher Anspruch auf Wiederinkraftsetzung des zuletzt bestehenden PKV-Tarifes hast - wie wenn er nie unterbrochen worden wäre.

Zu den Beitragszahlen noch 2 Punkte:
1) Gelten die 260 Euro vor oder nach der aktuellen Beitragserhöhung? Der Unterschied macht ab Januar immerhin 130 Euro monatlich aus.
2) Im alten Tarif würdest du mit einiger Sicherheit ab 2012 auch mehr als 600 Euro zahlen. Wieviel, das kannst du natürlich nicht wissen, weil du den nicht mehr hast. Lass das mal 10% sein, dann wäre der Unterschied "alter Tarif/neuer Tarif" monatlich 400 Euro, also 4.800 Euro im Jahr. Dagegen gerechnet: Bis zu 3.500 Euro Selbstbehalt.

Zu den 50%:
Ein fiktiver Siggi51-II, der als einziger Unterschied zu Dir schon immer im GST versichert war, zahlt vor der Beitragserhöhung z. B. 400 Euro und nachher 487 Euro, also die gleichen 87 Euro mehr wie auch du. Das sind zwar keine 50%, sondern nur 22%, aber wolltest Du deshalb mit ihm tauschen?

Beim Tarifwechsel hätte man dich natürlich darauf hinweisen sollen, dass die nächste Beitragsänderung im neuen Tarif, in Prozent umgerechnet, aus dem Rahmen fallen kann.

Dieser individuell stark abgesenkte Beitrag spielt nämlich bei der Kalkulation des aktuell notwendigen Mehrbeitrages keine Rolle. Hier werden Siggi51 und Siggi51-II absolut gleich behandelt. Nur in % umgerechnet, sieht derjenige, der weiterhin den deutlich niedrigeren Beitrag von beiden zahlt - also der reale Siggi51, zwangsläufig älter aus.

Rechnet man jedoch in Euro. ist und bleibt er um 227 Euro jünger.

Gruß von
Gerhard

SvenSch
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Beitragvon SvenSch » 24.11.2011, 08:37

Die 50% zweifel ich doch auch stark an. Für einen 51 jährigen gibt es 32,4 %. Prozentual ne harte Nuss, in € ca 85,-€.

GS
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Beitragvon GS » 25.11.2011, 00:46

Wenn er nach dem Tarifwechsel auf 170 Euro abgetaucht war, dann machen die 85 Euro bei ihm 50% aus, also wieder rauf 255 Euro, großzügig gerechnet 260 wie von Siggi angegeben.

Apropos abgetaucht: Evtl. taucht er ja wieder auf - hier im Fred.

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Beitragvon Siggi51 » 25.11.2011, 09:12

Doch ich bin noch da :)
Um exakt zu sein, der GST Tarif kostete mich bisher € 139,30 ab Januar
werden es € 209,30. Der Rest ist PVN, R10 und Tagegeld...

GS
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Beitragvon GS » 25.11.2011, 14:22

Hallo Siggi51,
Respekt für die mit neuen Zahlen unterfütterte Rückmeldung, den Mumm hat nicht jeder.

Sieht jetzt ganz danach aus, als wäre dein Mehrbeitrag auf maximal 50%/maximal 70 Euro gedeckelt, sonst wären es 85 gewesen, wie SvenSch als DKV-Insider gepostet hat. Die Differenz finanziert die DKV durch einen sogenannten Einmalbeitrag in Form einer Entnahme aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) - Überschussbeteteiligung.

Aus der RfB erhält der gleich alte Neukunde keinen Cent, warum auch? Im Ergebnis steigt dein Beitragsvorteil gegenüber deinem fiktiven Zwilling Siggi51-II von bisher 123 Euro (262-139) auf 138 Euro (347-209).

Die 227 Euro weiter oben beruhen auf meinem viel zu hoch eingeschätzten Neuzugangs- Beitrag im GST vor Januar 2012. Sorry, ich hätte vorher ja mal in der DKV-website nachschauen können - oder anderen den Vortritt lassen.

Gruß von
Gerhard


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