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Selbstständig nach Std.-Muss PKV mich weiterversichern?

Verfasst: 30.11.2011, 00:57
von bloc
Hallo,

Situation:

Seit meiner Geburt in der PKV/Beihilfe über meinen Vater (Beamter). Mit Beginn des Studiums Befreiung von der Versicherungspflicht und weiter über PKV/Beihilfe versichert.

Frage:

1. Soweit ich das richtig verstanden habe bin ich dem Rechtskreis der PKV zugeordnet (da ich noch nie in der GKV versichert war) und kann daher nicht freiwillig in die GKV richtig?

2. Nimmt mich eine PKV in einem normalen Tarif? Hatte in der Vergangenheit leider ein paar gesundheitliche Schwierigkeiten.

Re: Selbstständig nach Std.-Muss PKV mich weiterversichern?

Verfasst: 30.11.2011, 10:10
von DKV-Service-Center
Hallo,

[b]Frage: [/b]

[code][b]1.[/b] Soweit ich das richtig verstanden habe bin ich dem Rechtskreis der PKV zugeordnet ([i]da ich noch nie in der GKV versichert[/i] war) und kann daher nicht freiwillig in die GKV richtig?[/code]

Richtig

[code][b]2.[/b] Nimmt mich eine PKV in einem normalen Tarif?[/code]

Nein
wenn dan nur Ihre jetzige Versicherung (Schwierig wird es bei Post und Bahn)
Gruß

Verfasst: 30.11.2011, 10:28
von bloc
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Greift hier der § 199 VVG Beihilfeempfänger? Oder warum nimmt mich höchstens meine jetzige Versicherung?

Verfasst: 01.12.2011, 10:25
von DKV-Service-Center
Hi bloc
jo 199 greift Absatz 2

wegen den Gesundheitlichen Problemen käme es bei anderen Gesellschaften möglicherweise zu Zuschlägen..
Gruß

Verfasst: 02.12.2011, 12:59
von bloc
Okay Danke :D